E-Auto Laden bei einer gGmbH

Hallo, ein Mitarbeiter einer gGmbH möchte sein Auto an der Firmen- Wallbox Laden. Dies geht laut Arbeitgeber nicht, da eine gGmbH keinen Gewinn (Stromverkauf) machen darf. Kostenlos möchte der Arbeitgeber den Strom für den Mitarbeiter auch nicht zur Verfügung stellen. Das ist ja auch ok, aber wie kann man dies Steuerrechtlich darstellen?
Die Wallbox des Arbeitgebers hat einen eigenen Stromanschluss und auch geeichten Zähler.
Vielen Dank

Hallo,
wenn der AG seinen Strompreis 1:1 weitergibt, macht er weder Gewinn noch ist das kostenlos.
Deshalb verstehe ich das Problem nicht.
Will der AG das überhaupt oder nennt er damit nur einen Vorwand?

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Servus,

da es sich, wenn der Arbeitnehmer exakt zu dem Preis an den Stromkosten beteiligt wird, zu dem der Arbeitgeber ihn bezieht, nicht um Erträge und Aufwendungen handelt, ist es - meine ich - kein Verstoß gegen das Verrechnungsverbot gem. § 246 Abs 2 HGB, wenn der Arbeitgeber die Weiterberechnung der Stromkosten an den Arbeitnehmer nicht als Ertrag ausweist, sondern ummittelbar das entsprechende Aufwandskonto entlastet.

Dass der Preis / kWh bei der Weiterberechnung an den Arbeitnehmer der ist, den der Arbeitgeber auch bezahlt, lässt sich anhand der entsprechenden Belege leicht zeigen.

Schöne Grüße

MM

Natürlich darf eine gGmbH Gewinne machen. Entscheidend für ihren Status ist vielmehr, wofür sie diese erzielten Gewinne verwendet. Näheres steht in §§51 ff Abgabenordnung.

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