Hallo Levay,
Mein Gott,
Danke, bin ich aber nicht. Bis du mit dem falschen Fuß aufgestanden???
Meine Antwort ging an Exc. Ich habe Christian direkt angeschrieben und das primär wegen seines recht unreflektierten Einsatzes:
„Ach stimmt, was sollen die doofen Gesetze. Schuld ist immer der Verkäufer.“
Insoweit hat er Lillian nicht Recht getan, weil zu jedem materiellrechtlichen Problem im Ernstfall immer das prozessuale Problem gehört. Ein Anwalt wird immer erst prüfen, was beweisbar ist und sich dann um die rechtlichen Probleme vertieft kümmern, insoweit war der Einwand hier mehr als berechtigt!
da stellt ein User eine einfache Frage, auf die es eine
ziemlich einfache Antwort gibt, und dann werden gleich alle
Eventualitäten abgeklopft, als ob diese Probleme nun
zwangsweise bestehen würden. Ich habe hunderte eBay-Auktionen
abgewickelt und fast immer wurde als Paket verschickt und
damit nachweisbar.
Das muss nicht so sein - richtig. Gegen Ergänzungen und
Nachfragen spricht ja auch gar nichts. Lillians Einwand finde
ich trotzdem reichlich übertrieben.
Das hat niemand bezweifelt. Aber wie gesagt, die Regel ist eben nur die Regel und wenn es einen Ausnahmefall gibt, muss man diesen Prüfen und kann sich nicht auf die Regel beziehen. Oder würdest du folgende Argumentation befürworten: „In der Regel versende ich immer alles korrekt und alles kommt an, deswegen kann das Verschwinden dieses Paketes wohl nicht an mir liegen“. Also wirklich, dass wäre doch kein guter Beweisvortrag, der Richter wird das als wahr unterstellen und weiter gehts und dann gehts um richtige Beweise!
Dass der Hinweis auf § 447
hier nutzlos sei, ist falsch. Sie begründet das damit, dass ja
einem Laien nicht mal klar sei, was man unter „Erfüllungsort“
versteht. Na und?
Würde ich diesen Paragrafen gepostet haben,
wenn er auf den Fall nicht passte? Ich glaube, wenn jemand
eine solche Frage stellt und dann eine Norm gepostet bekomtm,
in der was davon steht, dass eine Gefahr auf den Käufer
übergeht, dann wird dieser Jemand das auch deuten können.
Ja, da geb ich dir Recht. Insoweit war es ggf. übertrieben, aber wie gesagt habe ich Exc geantwortet und seine Antwort kritisiert. Aber Lillian musst du auch zugeben, dass mit Erfüllungsort ein Laie wohl nichst anfangen kann. Wird nun erfüllt am Ort des Schuldners oder des Gläubigers? Die Regel-Ebayer (da haben wir wieder die Regel), denken ja nicht an Erfüllungsort beim Schuldner, sondern gehen von Erfüllung aus, wenn die Ware auf dem heimischen Sofa ist.
Es freut mich, dass du inzwischen Zivilprozessrecht gelernt
hast und die Sache mit der Beweislast nun verstehst. Deswegen
der Kritik von Lillian ohne Einschränkung Recht zu geben,
hinterlässt jedenfalls bei mir einen faden Beigeschmack.
Danke für diese recht dämliche Anspielung. Du weisst genau, dass ich nicht so lange studiere wie du und jeder lernt immer dazu. Nur weil ich mal Beweis und & Co. vielleicht nicht korrekt gebracht habe, brauchst du mir das nicht aufs Brot zu schmieren. Oder soll ich jetzt auf immer und ewig bringen, dass du nicht selbst auf § 767 ZPO bei der Verjährung gekommen bist? Ich bitte dich, bleib mal auf dem Teppich!
Ich gebe mir oft genug Mühe um ausführliche Postings, die jede
Eventualität berücksichtigen sollen. Wenn ich mal i nder Kürze
der Zeit nur einen ersten Hinweis gebe, ist das wohl nicht der
Untergang des Abendlandes.
Hat keiner bemängelt, im Gegenteil Exc hat sich auch zuerst dafür bedankt. Ich habe deinen Hinweis in keinster Weise diskreditiert!
Denk mal drüber nach.
Gruß dennoch
der showbee