E-bay, Account gesperrt

Hi!

E-Bay hat meinen Account gesperrt, weil ich mich angeblich mehrfach angemeldet habe, was aber nicht stimmt. Mein Account ist schon mehrere Jahre alt, hat nur positive Bewertungen (50) und ich habe bei der Anmeldung natürlich die Daten eingetragen, unter denen ich behördlich gemeldet bin.

Was kann ich tun, ist das jemandem von Euch auch schon einmal passiert?

Ich habe per Mail freundlich nachgefragt, ob der Account wieder entsperrt werden könnte, aber als Antwort kam nur, dass ich zuerst die Probleme mit den anderen Account beseitigen solle…
Super, das ist ja auch sehr einfach…

P.S.:
Wie wollen die so etwas überaupt festellten? Ich surfe über einen grossen Proxy, wenn die das anhand der IP feststellen habe ich mich wohl 10.000 mal angemeldet… :wink:

Hej,

laut ebay-AGB darf man mehrere Konten haben: „Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten“

Wenn Du also nicht gepfuscht hast können sie Dir deswegen Dein Konto nicht sperren.

Gruß,
Roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn Du also nicht gepfuscht hast können sie Dir deswegen Dein
Konto nicht sperren.

Tja, sie haben´s aber getan.
Aus folgender Antwort

"
Hallo Herr […],

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Da es einem ausgeschlossenen Mitglied laut unseren AGB untersagt ist,
unsere Plattform zu nutzen, erfolgte die Sperrung noch bestehender oder
neu dazugekommener Mitgliedskonten.

Es ist uns nicht moeglich, eines Ihrer Mitgliedskonten wieder
freizuschalten. Wir moechten Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern,
dass eine Neuanmeldung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Unter § 4, Absatz 2 unserer AGB finden Sie dazu detaillierte
Informationen.

Mit freundlichen Gruessen

Andre Richter
eBay - Sicherheit
"

Also haben sie wohl jemand anderen gesperrt und meinen Account jetzt als _zusätzliche_ Anmeldung gewertet…

Toll, ich bezweifele ja, dass man das was machen kann.
Gerecht ist das nicht…

Wenn Du also nicht gepfuscht hast können sie Dir deswegen Dein
Konto nicht sperren.

Richtig, wenn Du Dir nichts hast zu schulden kommen lassen müssen die Dich wieder akzeptieren.

Droh den Brüdern mit einer Festellungsklage.

Wenn die nicht reagieren geh zum Anwalt.

Keine Email sondern per Einschreiben

Wenn Sie nicht bis zum Datium nennen Freischalten

dann werde ich auf Zugang klagen.

Hintergrund ist es gibt Urteile das Kaufhäuser sogar „ehemaligen Dieben“ den Zugang nicht auf Dauer verbieten können.

Die hatten geklagt und das Hausverbot wurde aufgehoben.
Was denen recht war sollte Dir billig sein

Johannes

Tja, sie haben´s aber getan.
Aus folgender Antwort

"
Hallo Herr […],

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Da es einem ausgeschlossenen Mitglied laut unseren AGB
untersagt ist,
unsere Plattform zu nutzen, erfolgte die Sperrung noch
bestehender oder
neu dazugekommener Mitgliedskonten.

Es ist uns nicht moeglich, eines Ihrer Mitgliedskonten wieder
freizuschalten. Wir moechten Sie in diesem Zusammenhang daran
erinnern,
dass eine Neuanmeldung rechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen kann.

Unter § 4, Absatz 2 unserer AGB finden Sie dazu detaillierte
Informationen.

Mit freundlichen Gruessen

Andre Richter
eBay - Sicherheit
"

Also haben sie wohl jemand anderen gesperrt und meinen Account
jetzt als _zusätzliche_ Anmeldung gewertet…

Toll, ich bezweifele ja, dass man das was machen kann.
Gerecht ist das nicht…

Ist das nicht ein bisschen heftig?

Immerhin ist das ja eine Firma, die mit denen Verträge (was eine Mitgliedschaft ja ist) abschliessen kann, mit dem sie will.

Ich kann ja auch niemanden dazu verklagen, mir eine Segel-Yacht zu liefern. :wink:

Ich dachte eher daran, wie man die Jungs davon überzeugen kann, dass ich wirklich nichts damit zu tun habe bzw. ob Andere schon mal so eine Situation erfolgreich abgewendet haben.

Hi
seitwann ist es verboten mehrere Accounts zu führen? Das ist mit sicherheit NICHT der Grund.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist nur eine Möglichkeit das mit dem Hausverbot der ehemaligen Diebe wurde vom Gericht damit begründet das jeder Unbekannte ja auch stehlen könne.

Desweiteren bist nicht Du Vertragsbrüchig geworden sondern die.
Das bedeutet Du kannst notfalls per Gericht Feststellen lassen das Du dich Vertragsgemäß verhalten hast.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das Problem ist, dass Ebay fast nur mit vorgefertigten Mails arbeitet, also unpersönlich.
Du solltest mal klären um welchen Account es geht und wer konkret auf diesen Account gemeldet ist. Vielleicht heisst derjenige ja nur ähnlich ?
Ansonsten gilt die Vertragsfreiheit. Niemand kann gezwungen werden mit anderen zu handeln.
Die können Dich auch grundlos rausschmeissen !
Ausnahme: Monopolstellung. zB kommunale Versorgungsbetriebe usw. Monopol hat Ebay ja quasi…aber nicht existentiell notwendig, also wirds nichts !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Xanadu!

Ich hatte den Thread mitverfolgt und nun noch einmal gelesen.

Ein freundlicher, aber eindringlicher Brief (per Post), selbstveständlich unter Nennung aller Fakten – also auch, wenn Du mal rechtens gesperrt wurdest – adressiert an den Direktor für Deutschland, kann manchesmal Wunder wirken. :wink:

Ich denke da auch so an die Aussage in den eBay-Grundsätzen: „Wir glauben an das Gute in den Menschen…“

CU DannyFox64