E-Bay Fernabsatzgesetz !?

Hallo !
Ein Freund hat bei E-Bay ein Gebrauchtes Lenkgetriebe ersteigert. Der Verkäufer betreibt einen Gewerblichen E-Bay Handel (Rechnung war mit Mwst) mit KFZ Ersatzteilen.
Nun möchte mein Freund das LG, das er vor einer Woche zugesandt bekam, zurückgeben (Fernabsatzgesetz) aber der Verkäufer teilte ihm per E-Mail folgendes mit:

„Bei Ersatzteilen, welche unter der Angabe der Ersatzteilnummer angeboten werden, ist diese VOR DEM BIETEN zu vergleichen
Falsch bestellte Artikel können leider nicht zurück genommen werden“

Ist da etwas Wahres dran?
Und wenn nein wer hat die Versandkosten für den Rückversand zu zahlen (Artikel hat deutlich über 40 € gekostet)?

Mit freundlichen Grüßen
Maik

Hallo Maik,

generell gilt auch hier BGB § 312b ff. http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Der Händler kann sich schwer auf die Ersatzteilgeschichte heraus reden, da auch bspw. eine Kaffeemaschine eine eindeutige Herstellernummer hat und somit bekannt wäre.
Wäre das Ersatzteil extra für den Kunden angefertigt worden, so wäre es etwas anderes.

Fraglich ist für mich natürlich wieder, warum das passende Teil zurückgeben werden soll? Sofern es irgendwo anders günstiger zu bekommen ist, gefällt mir diese Rückgabetechnik nicht, da man zwar „ohne Angaben von Gründen“ zurückschicken kann, aber dieser Sport den Internethandel immens belastet.

Gruß
Christian

Danke für deine schnelle Antwort .
Das problem ist das wir nach dem ausbau des LG gemerkt haben das das mit der schwergängige Lenkung nicht am LG lag (wie mir von 2 BMW Werkstätten und einer freien Werkstatt gesagt worden ist) sondern an einem fest gerostetem Kreuzgelenk.
Kann dich verstehen und find es auch nicht gut nur aus Spass zu bestellen .

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Wie der Vorposter geschrieben hat:
Das Recht zur Rückgabe hast du.
Es aber auch durchzusetzen, wenn sich der Verkäufer weigert, kann schwer werden.

Einfach zurückschicken, evtl. unfrei, ist auch gefährlich, da der Verkäufer die Sendung ja nicht annehmen muss und du dann auf den Portokosten sitzen bleibst.

Wenn´s hart auf hart kommt, würde nur eine KLage bei Gericht helfen. Und egal, ob Du gewinnst oder verlierst, es ist ein grosser Aufwand.

Das ist halt der Nachteil bei ebay, als Käufer hat man im Allgemeinen bei so etwas schlechte Karten, wenn der Verkäufer auf stur schaltet.

Danke für die Antwort!
Ich werde es mit einem Freien Packet versuchen .
Währe ja auch damit einverstanden wenn ich nur den reinen Kaufpreis (ohne Porto) zurück bekomme . War ja schließlich mein fehler .

Gruß
Maik

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