Hallo miteinander,
Zu meiner Person: ich bin in einem Handwerksbetrieb
angestellt und würde gerne bei E-Bay Ware (Sportartikel)
verkaufen und parallel einen eigenen Onlineshop im Internet
betreiben…da ich mich noch ziemlich am Anfang meines Projektes
befinde, gibt es natürlich noch einige offene Fragen…
Wie ist die Rechtslage???
Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, bevor ich ein
Gewerbe oder Nebengewerbe anmelde,…
(§) Steht evtl. im Arbeitsvertrag, dass Du überhaupt gar nicht was anderes schaffen darfst?!
…welches nichts mit dem Gewerbe meines Arbeitgebers zu tun hat???
(§) Wahrscheinlich sowieso, aber das im Arbeitsvertrag, gesetzlich ist da IMHO nichts vorgeschrieben… es sei denn, Du arbeitest in einer der seltenen Branchen, in denen man nur 1 Tätigkeit ausüben darf.
Wenn ja, was würde passieren, wenn ich dies nicht tun würde?
„Was man nicht weiss, macht einem nicht heiss!“
(Mit dem Risiko, entdeckt zu werden, muss man bei Nebenjobs wohl leben. Im Zweifelsfall könntest Du Dir eine fristlose Entlassung einhandeln, die dann aber besser vor Gericht auf deren wirkliche Rechtsmässigkeit geprüft werden sollte.)
Tipp: Solltest Du verheiratet sein, das Neben-/Gewerbe auf den Namen Deiner Frau laufen lassen; das erfordert aber ihr Einverständnis, mit allen Konsequenzen für Euch beide!
Sollte ich ein Gewerbe oder Nebengewerbe anmelden (Da ich noch
nicht weiß wie hoch der Umsatz sein wird)?
IMHO immer erst mal ein Nebengewerbe. Das wirkt sich einfach steuerlich und pflichtenmässig günstiger aus… Nach einem halben Jahr wirst Du wohl auch absehen können, ob Du weiterhin nur neben- oder dann doch hauptberuflich „darin“ arbeitest.
Wo liegen Vor- und Nachteile??? Kann ich,
bei angemeldetem Nebengewerbe und einem Umsatz, der die
Umsatzsteuergrenze übersteigt jeder Zeit das Nebengewerbe auf
ein Hauptgewerbe ummelden?
Von einem Nebengewerbe spricht man wohl daher, dass man den grösseren Anteil des Einkommens aus einer anderen Tätigkeit bezieht, bzw. diese andere Tätigkeit mehr Arbeitszeit in Anspruch nimmt.
Ob und welche Unterschiede der Fiskus da macht, weiss ich nicht.
Bin für jede Hilfe dankbar … auch für Tipps, die ich im
Vorfeld besser beachten (regeln) sollte.
Ja: vor allem musst Du genügend zeitlichen Freiraum haben, um die Dinge zu bewerkstelligen, die Du mit dem Gewerbe in Angriff nimmst. Auch brauchst Du den Freiraum, dass Du „mal so zwischendurch schnell zu Ämtern und Behörden laufen kannst“, die ja oft gerne nur von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet haben. 
In Sachen Arbeitgeber: besser, Du wählst einen eBay-Nick, der nicht sofort Deinen Namen preisgibt; das Impressum darf so erscheinen, dass Besucher es leicht erreichen können, während es nicht (unbedingt) in Suchmaschinen auftaucht, die Dein AG abfragt.
Ansonsten: erst mal eine Kalkulation aufstellen.
HTH
CU DannyFox64