mir ist es jetzt schon so oft passiert, dass mir Verkäufer auf Schnäppchen nicht antworten und die Ware nicht versenden. Wenn ich aber für einen Euro eine Sonnenbrille oder sonstwas ersteigere, habe ich das Recht, meine Ware zu erhalten.
Bei der Polizei werde ich doch ausgelacht, wenn ich wegen 1 € eine Anzeige starten will. Was kann man also tun?
bei der Staatsanwaltschaft wirst Du genauso ausgelacht, bzw. man wird dann nicht mehr lachen sondern ziemlich böse sein weil Du die eh schon vorhandene Überlastung der Gerichte zusätzlich mit wirklich nichtigen Anzeigen vollends ins Chaos stürzen willst.
Man wird Dir erklären daß die Prozeßwut der Deutschen allmählich überhand nimmt und manche Leute offenbar keine Möglichkeit finden ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten wenn sie es nötig haben wegen 1€ Streitwert einen Prozeß anstrengen zu wollen.
Prinzipiell steht es Dir natürlich zu auch wegen 1€ zu klagen.
Man wird Dich de facto versuchen „zur Vernunft zu bringen“, also nicht wegen 1€ 1000fach höhere Verfahrenskosten zu verursachen. Außerdem würde Dein Begehr sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt, da Fälle mit wesentlich höherem Streitwert Vorrang haben.
Bei so einem geringen Streitwert, würde ich mich an eBay wenden. Evtl. vorher die Bewertungen prüfen und Leute anschreiben, denen es ähnlich ergangen ist. Auch die sollen sich an eBay wenden. Wenn dort genug Beschwerden eingehen, passiert idR auch etwas. Habe ich selbst schon ausprobiert bei einem Verkäufer, der sich bei zu geringem Verkaufspreis weigerte zu verkaufen.
Erstmal solltest du dich in deren Lage versetzen, denn es ist natürlich ärgerlich gute Ware für „nur“ einen Euro zu versteigern, gelle…
Abgesehen davon ist es natürlich nicht korrent, aber wenn ich höre, daß jemand wegen einem Euro vor Gericht will oder sonstiges frageich mich nur eines???
BIST du der Papst???
Wenn du verstehst was ich damit meinen weisst du was ich damit sage!!
Erstmal solltest du dich in deren Lage versetzen, denn es ist
natürlich ärgerlich gute Ware für „nur“ einen Euro zu
versteigern, gelle…
Abgesehen davon ist es natürlich nicht korrent, aber wenn ich
höre, daß jemand wegen einem Euro vor Gericht will oder
sonstiges frageich mich nur eines???
BIST du der Papst???
Das Problem ist jedoch, dass es viele Verkäufer bei eBay gibt, die das berechnend tun. 1? ist ein Lockangebot und zudem bzgl. der eBay-Einstellgebühren sehr günstig. Bieten dann nicht genug Leute weigern sie sich einfach, anstatt den Startpreis von Anfang an höher anzusetzten. Sowas kann schon sehr ärgerlich sein, wenn man ein anderes Angebot sausen lässt, weil man auf ein Schnäppchen gehofft hat.
Erstmal solltest du dich in deren Lage versetzen, denn es ist
natürlich ärgerlich gute Ware für „nur“ einen Euro zu
versteigern, gelle…
der Verkaeufer hat immer noch die Moeglichkeit die Auktion abzubrechen wenn er merkt, dass nicht genug gesteigert wird.
Von daher finde ich es unverschaemt und inakzeptabel die Ware nicht zu liefern wenn es jemand rechtens ersteigert hat.
der Verkaeufer hat immer noch die Moeglichkeit die Auktion
abzubrechen wenn er merkt, dass nicht genug gesteigert wird.
bitte?
meines wissens müssen schon außerordentliche umstände vorliegen, um eine laufende auktion bei ebay abzubrechen, z.b. artikel einer feuersbrunst zum opfer gefallen und daher nicht mehr verfügbar o.ä.
„hab keinen bock mehr, weil keiner auf meinen schrott ein vermögen bieten will“ ist mit sicherheit kein ausreichender grund.
ich lasse mich aber gern eines besseren belehren und würde darum gern genau wissen, wo das steht.
Von daher finde ich es unverschaemt und inakzeptabel die Ware
nicht zu liefern wenn es jemand rechtens ersteigert hat.
ersteigert ist ersteigert - egal zu welchem preis - und hat daher auch beschreibungsgemäß geliefert zu werden. punkt.
meines wissens müssen schon außerordentliche umstände
vorliegen, um eine laufende auktion bei ebay
abzubrechen, z.b. artikel einer feuersbrunst zum opfer
gefallen und daher nicht mehr verfügbar o.ä.
„hab keinen bock mehr, weil keiner auf meinen schrott ein
vermögen bieten will“ ist mit sicherheit kein ausreichender
grund.
Hi,
die Auktion kannst du aber selbst vorzeitig beenden, und ob der Grund stimmt, wird ja wohl nicht von Ebay nachgeprüft. Wenn du schreibst: „Habe keine Lust mehr, den Artikel zu verkaufen“ bist du natürlich dumm. Aber ein plausibler Grund sollte wohl jedem einfallen.
Gruß
Nelly
meines wissens müssen schon außerordentliche umstände
vorliegen, um eine laufende auktion bei ebay
abzubrechen, z.b. artikel einer feuersbrunst zum opfer
gefallen und daher nicht mehr verfügbar o.ä.
„hab keinen bock mehr, weil keiner auf meinen schrott ein
vermögen bieten will“ ist mit sicherheit kein ausreichender
grund.
doch das geht. Habe es selbst schon erlebt. Ich wollte einen Flugsimulator fuer den PC ersteigern, der hatte noch einen Tag bis die Auktion beendet war, und als ich ein paar Stunden vor Ende der Auktion nochmal reingeschaut habe, war er ploetzlich weg.
Habe mich dann mit dem VK in Verbindung gesetzt und der sagte dann, er habe die Auktion zurueckgezogen weil ihm nicht genug geboten wurde.
So einfach ist das.
Wo das jetzt steht wie das genau funktioniert weiss ich nicht.
… mörder werden freigelassen weil die gerichte überlastet sind
vergewaltiger dürfen auf freien fuß, weil die gerichte überlastet sind
kinderschänder kommen nicht in den knaste, weil die gerichte überlastet sind
warum sind die gerichte überlastet?
weil wir deutschen fast alle eine rechtschutzversicherung haben und klagen was das zeug hält…
unglaublich, für nen schnöden euro sollte KEIN mensch die gerichte belasten und mit dafür sorgen das nochmer vergewaltiger, mörder und kinderschänder nicht bestraft werden weil sich die gerichte nicht darum kümmern können…
sorry, lerne da los zu lassen, du brauchst das ding nicht, gib ne scheiss bewertung ab und lass gut sein
gruß
sonja
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Aber bitte sie eben auch die Verhältnismäßigkeit und unseren
eh schon überlasteten Staat.
eine klage wegen einem euro würde sicherlich eben deshalb abgewiesen werden. die behauptung, daß mörder nicht in den knast kommen, weil leute wegen eines euro klagen, ist jedoch absurd. nicht zuletzt, weil hier ja nur ein zivilgericht bemüht wird und kein strafgericht.