Hallo,
Woraus ergibt sich das?
du beantwortest es selbst:
Eigentlich nicht:
Also das Recht am
eBook das damals gekauft wurde.
Man kauft das Recht das ebook zu nutzen und verkauft
dieses Recht wieder. Folglich darf man es nach dem Verkauf
nicht mehr benutzen, weil einem das Recht dazu fehlt.
Mit Recht am eBook habe ich nicht nur gemeint „das Recht das ebook zu nutzen“, sondern alle dazu gehörenden Rechte - insbesondere das Recht, das eBook wieder zu verbreiten. Das darf eigentlich nur der Urheber. Wenn man ein Buch rechtmäßig gekauft hat, darf man es auch wieder verkaufen. Genauso wird es wohl auch bei eBooks sein. Bei Büchern darf man nur das Original weiter verbreiten. Dann kann man es rein physisch schon nicht mehr nutzen. Wie sieht das aber beim eBook aus? Was ist denn da das Original? OK, wenn man es auf CD hat, dann wohl die CD, aber wenn man es sich aus dem Internet runtergeladen hat, dann müsste man es schon direkt auf CD gebrannt haben oder man müsste die Festplatte verkaufen um das Original zu verkaufen. Deshalb habe ich die Konstruktion gemacht, dass das Recht am eBook verkauft wird, weil man nicht sagen kann, was das Original ist. Sprich man verkauft sein Recht, das eBook weiter zu verbreiten.
Danach darfst Du dann keine
Kopien mehr machen.
Naja, von etwas, was man nicht hat eine Kopie zu machen dürfte
sich ohnehin als schwierig erweisen.
Man könnte aber Kopien von der Kopie machen. Nagut, mein Text wahr dahingehend nicht so richtig verständlich. Im Übrigen darf man von Büchern im ganzen schon gar keine vollständigen Kopien machen ohne Einwilligung (§ 53 Abs. 4 b UrhG). Ob das dann auch bei eBooks gilt?!
Gruß
Andreas