E-Books weiterverkaufen?

Hallo,

jemand hat ein paar E-Books erworben (Fachliteratur) und braucht diese nach Projektabschluss jetzt nicht mehr. Kann man diese jetzt wie ein normales Buch einfach weiterverkaufen, oder gibt es da Sonderreggelungen (bzgl. Urheberrecht o.ä.)? Theoretisch wäre es ja möglich, dass man eine Kopie auf dem Rechner behält…

Fragend
Ayla

Hi,

meines Wissens ja, wenn du keinerlei Kopien etc. auf deinem Rechner behälts. Schließlich kann man normale Computerprogramme mit der selben Prämisse ebenfalls weiterverkaufen.

Gruß
Falke

Hallo,

Kann man
diese jetzt wie ein normales Buch einfach weiterverkaufen,
oder gibt es da Sonderreggelungen (bzgl. Urheberrecht o.ä.)?
Theoretisch wäre es ja möglich, dass man eine Kopie auf dem
Rechner behält…

theoretisch könnte ich auch ein normales Buch erst einscannen oder kopieren bevor ich es verkaufe, genauso eine CD oder DVD. Beim Verkauf habe ich alle Kopien, die ich davon habe mit abzugeben oder zu vernichten, gleich um was es sich handelt. So ist es dann vollkommen legal.

Liebe Grüße
Sue

Hallo,

theoretisch könnte ich auch ein normales Buch erst einscannen
oder kopieren bevor ich es verkaufe, genauso eine CD oder DVD.

Genau! Das regelt § 53 UrhG. Jede natürliche Person kann demnach einzelne Kopien machen von einem Buch.

Beim Verkauf habe ich alle Kopien, die ich davon habe mit
abzugeben oder zu vernichten, gleich um was es sich handelt.

Das kann ich jedoch nicht bestätigen. Woraus ergibt sich das? Ich kann das nicht so bestätigen.

Um noch etwas zur ursprünglichen Frage zu schreiben. Meines Erachtens darfst Du Dein eBook verkaufen. Also das Recht am eBook das damals gekauft wurde. Danach darfst Du dann keine Kopien mehr machen. Aber meiner Meinung nach dürfen die Kopien behalten werden, zumindest habe ich bisher noch nichts Gegenteiliges gefunden (außer bei Computerprogrammen vielleicht, aber es ist ja kein Programm sondern ein Buch).

Gruß
Andreas

Hi,

Beim Verkauf habe ich alle Kopien, die ich davon habe mit
abzugeben oder zu vernichten, gleich um was es sich handelt.

Woraus ergibt sich das?

du beantwortest es selbst:

Also das Recht am
eBook das damals gekauft wurde.

Man kauft das Recht das ebook zu nutzen und verkauft dieses Recht wieder. Folglich darf man es nach dem Verkauf nicht mehr benutzen, weil einem das Recht dazu fehlt.

Danach darfst Du dann keine
Kopien mehr machen.

Naja, von etwas, was man nicht hat eine Kopie zu machen dürfte sich ohnehin als schwierig erweisen.

Liebe Grüße

Und Ausgedruckt?

Hi,

Beim Verkauf habe ich alle Kopien, die ich davon habe mit
abzugeben oder zu vernichten, gleich um was es sich handelt.

Woraus ergibt sich das?

du beantwortest es selbst:

Also das Recht am
eBook das damals gekauft wurde.

Man kauft das Recht das ebook zu nutzen und verkauft
dieses Recht wieder. Folglich darf man es nach dem Verkauf
nicht mehr benutzen, weil einem das Recht dazu fehlt.

-> Drucke ich es mir als Noch-Rechteinhaber aber aus darf ich diese (gedruckte) Kopie behalten?

Hallo,

Woraus ergibt sich das?

du beantwortest es selbst:

Eigentlich nicht:

Also das Recht am
eBook das damals gekauft wurde.

Man kauft das Recht das ebook zu nutzen und verkauft
dieses Recht wieder. Folglich darf man es nach dem Verkauf
nicht mehr benutzen, weil einem das Recht dazu fehlt.

Mit Recht am eBook habe ich nicht nur gemeint „das Recht das ebook zu nutzen“, sondern alle dazu gehörenden Rechte - insbesondere das Recht, das eBook wieder zu verbreiten. Das darf eigentlich nur der Urheber. Wenn man ein Buch rechtmäßig gekauft hat, darf man es auch wieder verkaufen. Genauso wird es wohl auch bei eBooks sein. Bei Büchern darf man nur das Original weiter verbreiten. Dann kann man es rein physisch schon nicht mehr nutzen. Wie sieht das aber beim eBook aus? Was ist denn da das Original? OK, wenn man es auf CD hat, dann wohl die CD, aber wenn man es sich aus dem Internet runtergeladen hat, dann müsste man es schon direkt auf CD gebrannt haben oder man müsste die Festplatte verkaufen um das Original zu verkaufen. Deshalb habe ich die Konstruktion gemacht, dass das Recht am eBook verkauft wird, weil man nicht sagen kann, was das Original ist. Sprich man verkauft sein Recht, das eBook weiter zu verbreiten.

Danach darfst Du dann keine
Kopien mehr machen.

Naja, von etwas, was man nicht hat eine Kopie zu machen dürfte
sich ohnehin als schwierig erweisen.

Man könnte aber Kopien von der Kopie machen. Nagut, mein Text wahr dahingehend nicht so richtig verständlich. Im Übrigen darf man von Büchern im ganzen schon gar keine vollständigen Kopien machen ohne Einwilligung (§ 53 Abs. 4 b UrhG). Ob das dann auch bei eBooks gilt?!

Gruß
Andreas

-> Drucke ich es mir als Noch-Rechteinhaber aber aus darf
ich diese (gedruckte) Kopie behalten?

Es heisst ja nicht „Du darfst keine digitale Kopie behalten“ sondern „Du darfst keine Kopie mehr behalten“. Sonst kommt der nächste und meint es in grün auszudrucken, weil dies ja erlaubt sei - nur schwarze Ausdrucke ja nicht usw.

Du musst beim Verkauf alle Kopien vernichten (Sicherungskopien, Papier…).

Gruß
Falke

Rückfrage
Hallo,
ist nicht ein Ebook ähnlich zu sehen wie eine AudioCD? Und darf man nicht von einer nicht kopiergeschützten AudioCD auch dem Kumpel eine Kopie ziehen? Und darf ich nicht eine Kopie der AudioCD behalten (genau wie der Kumpel) wenn ich die CD wieder verkaufe?
Gruß
Axel (ianal)

Hallo,
ist nicht ein Ebook ähnlich zu sehen wie eine AudioCD? Und
darf man nicht von einer nicht kopiergeschützten AudioCD auch
dem Kumpel eine Kopie ziehen?

In sehr engen Kreis erlaubt; z.T. aber auch umstitten. Ob ein eBook hierunter fällt, kann ich dir nicht beantworten. Ob es hierzu schon ein Urteil gibt, weiss ich nicht. Willst du ein Urteil riskieren?

Und darf ich nicht eine Kopie
der AudioCD behalten (genau wie der Kumpel) wenn ich die CD
wieder verkaufe?

Ist meines Wissens noch nie erlaubt gewesen. Sonst würde der ganze blödsinn mit dem UrhG keinen Sinn mehr machen, wenn du deine Musik-CDs immer kopierst und dann weiter verkaufst.

Gruß
Falke

Hallo,

ist nicht ein Ebook ähnlich zu sehen wie eine AudioCD? Und
darf man nicht von einer nicht kopiergeschützten AudioCD auch
dem Kumpel eine Kopie ziehen?

In sehr engen Kreis erlaubt; z.T. aber auch umstitten.

Dass das um striiten ist, wäre mir neu. Das Recht auf Privatkopie existiert schließlich noch. Aber ich bin auch kein Anwalt.

Ob ein
eBook hierunter fällt, kann ich dir nicht beantworten. Ob es
hierzu schon ein Urteil gibt, weiss ich nicht. Willst du ein
Urteil riskieren?

Ich muß das gar nicht riskieren, da ich keine Ebooks kaufe. Reines Interesse. Und da sowohl Buch als auch AudioCD urheberrechtlich geschützte Werke sind (anders als ein Computerprogramm), habe ich einfach einen Analogieschluß gezogen.
Kennst Du denn wenigstens ein Gesetz zu dem Thema?

Und darf ich nicht eine Kopie
der AudioCD behalten (genau wie der Kumpel) wenn ich die CD
wieder verkaufe?

Ist meines Wissens noch nie erlaubt gewesen. Sonst würde der
ganze blödsinn mit dem UrhG keinen Sinn mehr machen, wenn du
deine Musik-CDs immer kopierst und dann weiter verkaufst.

Aber ein Gesetz dazu ist Dir nicht bekannt?

Gruß
Axel

Hallo,

Es heisst ja nicht „Du darfst keine digitale Kopie
behalten“ sondern „Du darfst keine Kopie mehr behalten“.

Das haben schon mehrere gesagt, aber ich kann nicht finden, wo das im Gesetz steht, oder woraus sich das ergibt.

Gruß
Bizzzl

Da guckst Du am besten auf www.123recht.net.

Aber: Jeder Autor wäre blöd, wenn er gestatten würde, dass jeder Leser
das mühsam geschriebene Buch einfach kopieren und dann weiterverkauft.
Ein einmal gekauftes Buch darf man natürlich im Original weiterverkaufen,
aber auch nicht einscannen und auf DVD brennen oder als eBook weiter-
verkaufen.
Das Urheberrecht am geschriebenen Wort gilt auch für eBooks!