E-Check Abzug nach Brandschaden

Wieviel % darf eine Feuerversicherung nach
Brandschaden für fehlenden E-Check von der
Entschädigungssumme abziehen?

Hallo Grußloser…

Wieviel % darf eine Feuerversicherung nach
Brandschaden für fehlenden E-Check von der
Entschädigungssumme abziehen?

Wenn ein Schaden durch den fehlenden Check verursacht wird, die Versicherung nachweisen kann, dass der Eigentümer hierdurch grob fahrlässig gehandelt hat, wäre ein Abzug anteilig, im Umfange der Verursachung hierdurch - bis hin zur vollständigen Ablehnung möglich.

Gruß J.K.

Ergänzung:
man sollte einmal die Versicherungsbedingungen lesen.
Die Möglichkeit besteht, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
Dann ist auch kein Abzug möglich.

Gruß Merger

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Angeblich gibt es ein Urteil in dem 30% Abzug noch zu vertreten
seien. Ich habe gestöbert aber leider nichts gefunden.
Der Vertrag der Feuerversicherung ist schon ziemlich alt,
damals gab es noch keinen E-Check und die Versicherung wollte auch
nie einen haben. Ich weiß nicht ob dieser E-Check-Abzug dann auch
gilt, sonst hätte die Versicherung uns doch darauf aufmerksam
machen müssen, oder?

LG
RA

Hallo,

mir ist nur bekannt, dass dieser E-Check im gewerblichen Bereich erforderlich ist. Allerdings sollte man auch in privaten Haushalten
alle Jahre einmal die Leitungen überprüfen lassen.

Die Informationspflicht dazu unterliegt nicht dem Versicherungsunternehmen, sondern dies sollte man aus Hinweisen in Funk,Fernsehen und Presse entnehmen.

Ein ähnliches Beispiel hierzu: in Rheinland-Pfalz sind ab diesem Jahr Brandmelder in allen Schlaf-, Kinder-Zimmer und dem Flur Pflicht.

Darüber haben viele Feuerwehren, Stadtwerke, Funk und Presse hingewiesen. Aber viele Hausbesitzer interessiert diese Gesetzesänderung überhaupt nicht.

Auch sollte man veraltete Wohngebäudeversicherungen auf den neuesten Stand bringen, denn zwischenzeitlich gibt es zusätzliche Absicherungen wie z.B. Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit.

Gruß Merger