E-dates premium-Mitgliedschaft

Hallo!

Ich hatte mich bei edates.de angemeldet und das Schnupperangebot für 14 Tage ausprobiert. Dummerweise habe ich die AGB’s nicht komplett durchgelesen. Wenn das Schnupperangebot endet verlängert sich der Vertrag automatisch in eine halbjährliche Premiummitgliedschaft. Gestern, 2 Stunden vor Ende des Schnupperabos, habe ich dann zum sofortigen Zeitpunkt gekündigt. Es kam dann heute am nächsten Tag die Bestätigung der Kündigung zum 24.11.2013.

Kann mir jemand sagen, wie ich da wieder rauskomme? Habe mir die Premiummitgliedschaft angesehen. Sie kostet wöchentlich 19,00 Euro. Das wären 500,00 Euro für ein halbes Jahr. Als alleinerziehender Vater von 3 Kindern kann ich mir das absolut nicht leisten.

Gruß

Carsten

Hallo Carsten,
rein gefühlsmäßig meine ich, solange Du noch vor Ablauf des Schnupperabos gekündigt hast, sollte die Kündigung rechtmäßig sein. Eine Kulanzanfrage ist im anderen Falle denkbar. Wenn Unlauterkeit hinter der Praxis steckt, ist es am einfachsten, die Zahlung energisch abzulehnen und es darauf beruhen zu lassen. Wenn Du finanziell eingeschränkt bist, steht Dir überdies kostenlose Rechtsberatung und ggf. Beistand zu (beim Gericht nachfragen).

Hallo!

Herzlichen Dank für Deine Antwort. Dasselbe dachte ich auch. Ich habe heute morgen auch direkt einen Widerruf der Premium-Mitgliedschaft gemailt. Normalerweise habe ich 14tägiges Rückgaberecht. Ich warte mal das Wochenende ab und rufe ansonsten dort an. Wenn das nichts bringt erkundige ich mich bei einem Anwalt.

Danke und schönes Wochenende

Carsten

Lies mal zur Einstimmung in
www.verbraucherschutz.tv/2011/11/15/meinungen-zu-eda…
ein paar Berichte deiner vielen Leidensgenossen.

In deinem Fall ist die Sache m.E. für dich besonders harmlos, weil durch die e-dates-Bestätigung einer Kündigung zum 24.11.13 bereits am Folgetag der ursprünglichen Kündigungsfrist für das Schnupperabo zugegeben wird, dass du wirklich zeitnah gekündigt hattest.

Das Geschäftsmodell von Abzockfallen beruht einzig und allein auf dem Aufbau von Zahlungsdruck gegenüber geköderten Opfern. Gerichtliche Anspruchsdurchsetzungen unterbleiben regelmäßig wegen geringer Erfolgsaussichten und viel zu ungünstigem Aufwand-/Nutzen-Verhältnis.

Daher:

  • Auf weitere briefliche Belästigungen gar nicht mehr reagieren.
  • Das eignene Konto regelmäßig bezüglich Unregelmäßigkeiten überprüfen.
  • Unrechtmäßige Abbuchungen immer sofort von der Bank zurückbuchen lassen.
  • Bei Zustellung eines Mahnbescheids diesem umgehend widersprechen
      (wie dabei im Einzelnen zu verfahren ist, wird im Bescheid erläutert).

Erst wenn daraufhin - was, wie gesagt, extrem unwahrscheinlich sein dürfte - ein Gericht eine Klageerhebung zustellen sollte, ist die Zeit gekommen, einen eigenen Anwalt einzuschalten.

Hallo!

Herzlichen Dank für Deine Mail. Der zugesandte Link hat mich jetzt doch deutlich ruhiger gemacht. Dann erwarte ich mal die nächsten 12 Monate Mahnungen und nachgemachte Mahnbescheide. Hatte dies schonmal bei Nachbarschaft24 (ohne Registrierung).

Wünsche Dir ein schönes Wochenende

Carsten

Hallo Carsten,
also ich hab mir die AGB’s angeschaut, da steht eigentlich alles drin was auf einem zukommt, wenn man die sogenannte Premium-Mitgliedschaft eingeht. Das sollte man halt immer lesen, denn sonst kann es teuer werden. Und in den AGB’s steht ebenfalls dass eDates für absolut nix haftet, dafür aber unverschämterweise auch noch Geld kassieren möchte. Das wäre dann schon ein Grund, von einer Test- oder Probemitgliedschaft abzusehen. Klingt für mich eindeutig nach Abzocke. Einziger Ansatzpunkt, den ich aber rechtlich nicht bewerten kann - das kann allenfalls ein Anwalt - ist der Paragraph § 7 Vertragsbeendigung, Kündigungsfristen. Dort steht u.a.: „Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Da der Vertrag ja ohne jegliche Schriftform, also elektronisch abgeschlossen worden ist, könnte man annehmen dass er, obwohl dies in den AGB’s ausgeschlossen wird, auch elektronisch gekündigt werden kann. Das hast Du ja wohl noch rechtzeitig gemacht. Zumal es ja auch eine kostenlose Mitgliedschaft gibt, die lt. AGB’s auch elektronisch gekündigt werden kann. Aber ob man so argumentieren kann und ggf. das auch von einem Richter so gesehen wird, kann Dir, wie bereits erwähnt, nur ein Anwalt sagen. Zunächst wird eDates, da die ja Deine Konto- oder Kreditkartendaten haben, das Geld von Deinem Konto abbuchen bzw. die Kreditkarte belasten. Bei Abbuchung vom Konto kann man ja eine Rücklastschrift machen, aber das würde ich nur machen, wenn ich auch bereit wäre einen Anwalt einzuschalten und ein Verfahren zu riskieren. In diesem Sinne viel Erfolg.
Reinhard

Hallo Reinhard.

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin anscheinend auf eine Abzockfirma reingefallen. Ich lasse die Lastschrift auf jedenfall zurückgehen. Einen Widerruf habe ich auch schon gefaxt. Mal schauen, wie es weitergeht.

Gruß

Carsten

Hallo,

so wie geschildert kommst Du aus der Nummer gar nicht mehr heraus. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Formloser Rücktritt vom Vertrag (im Internet) geht nur binnen 14 Tagen (deswegen ist auch die kostenfreie Probefrist genau so lange gewählt, sind ja Profis).

Eine Chance könnte eine kürzliche Rechtsänderung sein, in dem die Firma nochmals beim letzten Bestellen-Klick-Button auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen muss. Da kenne ich mich leider nicht gut genug aus und außerdem ist es entscheidend, wie der genaue Bestätigungsablauf auf der Webseite ist.

Wenn die AGB angenommen werden, kann man sich später nicht darauf berufen, dass man sie nicht gelesen hat.

Ausnahme sind Abzockseiten, die die Kostenpflichtigkeit verstecken (z. B. transparente Darstellung, Schriftgröße 4pt oder ähnliches).

who_knows

Hi.

Herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich hab es einfach riskiert. Lastschrift zurück und abwarten. Ist eine Abzockseite.

Gruß

Carsten