E-Government - fällt darunter auch die Hochschule?

Hallo,

für die Masterarbeit einer Freundin diskutieren wir grad über den Begriff „E-Government“.

Meines Wissens wird dieser Begriff verwendet, wenn es um die Abwicklung von Prozessen zwischen öffentlichen Verwaltungen untereinander (z.B. Stadtverwaltung - Landesregierung, Rathaus - Straßenverkehrsamt,…) oder die Prozesse zwischen der öffentlichen Verwaltung und Dritten geht (z.B. Ausschreibungen der Stadt für Handwerker online zugängig, Anmeldung eines Wohnsitzes für Bürger über online verfügbare Formulare, elektronische Abgabe der Steuererklärung,…)

Aber wie verhält sich das mit Hochschulen? Ich bin der Meinung, dass die internetgestützte Abwicklung von Prozessen einer Hochschule (z.B. Rückmeldung zum nächsten Semester für Studenten online) NICHT unter E-Government fällt. Meine Freundin vermutet, dass es durchaus darunter fällt, weil ja zumindest die meisten Hochschulen staatliche Einrichtungen sind.

Jedenfalls fällt uns beiden kein anderer Begriff ein, unter den die Prozesse von Hochschulen fallen würden.

Wer hat für uns eine gute Idee?

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

da die klassischen deutschen Hochschulen immer noch öffentlich-rechtlich betrieben werden, und ihre Verwaltung auch klassische öffentlich-rechtliche Funktionen erfüllt, sollte man die Umstellung dieser Funktionen auf elektronische Verfahrensweisen auf jeden Fall hier mit einbeziehen. Es ist doch Jacke wie Hose, ob ich mein Kind (bzw. es sich selbst) künftig per Online-Formular beim kommunalen Kindergarten, der Grundschule, dem Gymnasium oder der Uni anmelde.

Und ob die kommunale Bauverwaltung 50 Fenster für das Rathaus oder die Uni auf diesem Wege die Lieferung eines Massenspektrometers künftig online ausschreibt, ebenso.

Gruß vom Wiz

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