ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem einen Rat geben.
am 21.04.05 habe ich meinen E-Herd (Eigentum der Vermieterin) von einem Bauknecht Kundendienst aus Duisburg zur Reparatur abholen lassen. Von Anfang an lief mit dieser fragwürdigen Firma alles sehr sehr schleppend und den gewünschten Kostenvoranschlag erhielt ich nach 8 Anrufen endlich am 01.06.05. Die Freigabe zur Reparatur habe ich aufgrund einer Reise meiner Vermieterin erst am 20.06.05 erteilen können. Da ich bis zum 18.07.05 keine Reaktion der Firma erhalten habe, erstellte ich ein Anschreiben mit der Bitte um schriftliche Antwort. Am nächsten Tag wurde ich telefonisch mit fadenscheinigen Ausreden informiert…Zitat: „Der Herd ist bereits seit Wochen repariert, aber leider haben wir Ihre Telefonnnummer verlegt und konnten Sie deshalb nicht informieren.“ Diese Firma scheint leider noch nichts von der Post gehört zu haben!!! Am darauf folgenden Tag erhielt ich einen Anruf des Technikers zwecks Rücklieferung des Gerätes. Da ich um eine Lieferung nach 16:00 Uhr bat, sagte man mir nach interner Klärung einen erneuten Rückruf am nächsten Tag zu auf, den ich wiederum bis heute warte. Heute morgen habe ich noch einmal telefonisch mit der Geschäftsleitung dieser Firma Kontakt aufgenommen. Ich werde weiterhin hingehalten…man kann mir keine konkrete Antwort geben, da der Techniker erst am Montag wieder im Haus ist. Des weiteren fällt man mir ins Wort und interessiert sich nicht für meine Beschwerde. Ich habe nun eine Frist von 7 Tagen gesetzt, in der ich um eine schriftliche Stellungnahme über die weitere Vorgehensweise bitte und um eine Ausfallentschädigung für die lange Dauer von nunmehr 3,5 Monaten.
Bei diesen kundenfeindlichen Machenschaften fühle ich mich total hintergangen. Wie sehen meine Möglichkeiten in diesem Fall aus? Ich hoffe ihr könnt mir einen Tip geben. Vielen Dank im voraus.
LG
Tach Sanderbird
Zuerst mal weshalb wurde der Herd denn überhaupt mitgenommen ? bei Herden ist das sehr unüblich normaler weise kann ein Herd vor Ort repariert werden Gerade Herde haben wenig Fehlerquellen und ein sporadisch auftauchender Fehler is auch fast auszuschließen . Was war denn die Beanstandung als der Herd noch in der Küche eingebaut war ?
Nun zu deinen Fragen : Machen kannste da wenig denn du hast anscheinend allem zugestimmt b.z.w deine Vermieterin .
Dir bleibt nur die Möglichkeit dich an deiner Vermieterin zu wenden ich hoffe du hast auch sie mehrfach darauf hingewiesen das du den Herd brauchst und ihr Fristen gesetzt erst dann hast du die Changse einer Mietkürzung da die Mietsache ( Wohnung mit Herd ) nicht in vollem Unfang nutzbar war . Genaues kann dir dazu aber jemand im Board rechtsfragen sagen
MfG Horst
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Hallo Weiter ist meines wissens ein defekter Herd keine Bagatelle mehr und muss somit von der Vermieterin Ersetzt und bezahlt werden. Von einer späteren Mietzinserhöhung kann dann später keine Rede sein. Meines erachtens muss die Vermieterin streng genommen vermutlich auch einen Ersatz zur verfügung stellen, oder aber eine Mietzinsreduktion gewährleisten, weil Du eine Wohnung mit Herd und nicht eine Ohne Herd Mietest.
Die Reparatur des Herder ist Vermietersache, weil er vieleicht ein neuer Herd möchte in seiner Wohnung. Alse rege dich nicht auf, nehme Kontakt mit deinem Vermieter und nicht mit der Reparaturwerkstatt auf, weil Du vermutlich kein entscheidungsrecht in dieser sache hast und die Entscheidung vom Vermieter abhängig ist.
Ich würde eine Rückwirkende Mietzeinreduktion beantragen, oder eine Teilrückerstattunbg der Miete. Weiter kannst Du lediglich um einen ersatz Bitten, nicht aber stürmen.
bespreche doch diesen Fall mit der Rechtsschutzversicherung oder mit einem Juristen, welcher sich gut auskennt in diesen Angelegenheiten.
MFG Sebastian
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sorry, ich habe mich anfangs verschrieben, es handelt sich hier um ein Mikrowellen-Combi-Gerät. Meine Vermieterin kann ich leider nicht anmahnen, da wir vereinbart haben, dass ich mich um die Durchführung der Reparatur bemühe. Sie ist eine alte Dame die in München lebt und ich komme aus NRW. Ich weiß, das dies Vermietersache ist und bin jetzt natürlich schlauer. Ohne das Gerät muß ich z. Zt. ja zwangsweise leben. Welche Rechte habe ich den als Verbraucher?
LG
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