E-Ingenieur Elektriker: wer darf was?

Hi,

vor einiger Zeit schwirrte hier im Brett mal die Ansicht rum, dass Elektrotechnik-Ingenieure auch Arbeiten verrichten dürfen die sonst Elektrikern vorbehalten sind. Also Herd anschließen, 230V-Verkabelung vornehmen usw.

Kann mir das jemand möglichst mit Quellenangabe be-, oder auch widerlegen? Oder hat jemand einen Hinweis wo (Vorschrift) das stehen könnte? In meinem Studium habe ich davon nämlich nix gehört.

Vielen Dank und Grüße,
J~

Hallo,
hierbei ist die Zulassung der Handwerkskammer notwenig.
Um Elektroarbeiten ausführen zu dürfen bedarf der Ingenieur eine Eintragung in die Handwerksrolle und eine Zulassung nochmals zum Ausführen der Arbeiten von der Handwerkskammer.
Wenn du als Ingenier nicht selbst eien Firma aufmachst sieht es da meist sehr mager aus.
Die Erfahrung bisher zeigte das dies auch gut ist das nicht jeder Ingeneuer rumbasteln darf. Bei uns in der Firma ist keiner dabei der auch nur ansatzweise weiss was in der VDE steht oder geschweige eine Schutzleitermessung durchführen kann.

Grüsse

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Hi,

danke für deine Antwort.

Also es geht mir nicht darum, eine Handwerksfirma aufzumachen sondern darum, ob ich in einem öffentlich zugänglichen Bereich (in meinem Büro, …) eine Steckdose anbringen darf ohne dafür belangt zu werden.

Um Elektroarbeiten ausführen zu dürfen bedarf der Ingenieur
eine Eintragung in die Handwerksrolle und eine Zulassung
nochmals zum Ausführen der Arbeiten von der Handwerkskammer.

Also auch, wenn ich das nicht nebenberuflich mache sondern sagen wir mal nur bei sporadischem Bedarf wenn mein Chef mich um was bittet? Kannst du mir dafür eine Quelle nennen? Die Handwerkskammer wird hier doch evtl. voreingenommen sein, oder?

Die Erfahrung bisher zeigte das dies auch gut ist das nicht
jeder Ingeneuer rumbasteln darf. Bei uns in der Firma ist
keiner dabei der auch nur ansatzweise weiss was in der VDE
steht oder geschweige eine Schutzleitermessung durchführen
kann.

Ja, das kann ich auch nicht. Man könnte aber argumentieren, dass der Ing. weiß was er nicht kann und sich dann im speziellen Fall das Teilwissen anzueignen weiß. Das traue ich mir z.B. durchaus zu.

Viele Grüße,
J~

Es ist leider soviel ich weiss die Handwerksverordnung.
Aber glaub mir, von den sehr vielen Ingeneueren die ich kenne ist nur einer dabei der sich wirklich damit auskennt, bei ihm ist es auch sein Fachgebiet und einer der so halbwegs die VDE kennt weil sein Dad eine Elektroinstallationsfirma hat. Ich sehe fast täglich Sachen im Bereich der Elektrotechnik die Ingeniere verbrochen haben oder kann dann hinterher arbeiten und es wieder ausbessern. Schlimmste ist wenn Geräte von grossen Firmen rein kommen. Erdungen fehlen ganz, Falsche EMV Filter, keinerlei Abdeckungen, Falsche Querschnitte und Adernfarben, keinerlei Absicherungen, unter Spannung stehende offenen Teile usw. usw. Habe da schon einige tolle Fotos allein die letzten 3 Monate gemacht, kann ich dir gerne mal zeigen.

Also zurück zum Thema. Du musst dich für Fragen direkt an die Handwerkskammer wenden. Die kann dann auch etwas wilkürlich mal eher JA oder mal eher Nein sagen. Solltest bei Fragen möglichst vermeiden zu sagen du kannst es oder ähnliches. Mit der VDE solltest du dich halt schon vorher vertraut gemacht haben. Kann schon sein das er dir 1-2 einfache Fangfragen stellt. Schutzeinrichtungen, Absicherungen, Verlegearten, Schutzzonen, Isolierung, Erdung, Potentialausgleich, Messungen, Kabelquerschnitt etc. solltest du natürlich aus dem FF wissen wenn du Installationen durchführen willst.

Hoffe es ist dir hilfreich.

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Hi,

vor einiger Zeit schwirrte hier im Brett mal die Ansicht rum,
dass Elektrotechnik-Ingenieure auch Arbeiten verrichten dürfen
die sonst Elektrikern vorbehalten sind.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Also Herd anschließen, 230V-Verkabelung vornehmen usw.

Kann mir das jemand möglichst mit Quellenangabe be-, oder auch
widerlegen?

http://www.hwk-hamburg.de/scripte/druckansicht.php?/…

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http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/show/1200…
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Oder hat jemand einen Hinweis wo (Vorschrift) das stehen könnte?
In meinem Studium habe ich davon nämlich nix gehört.

Aha!
VDE-Regelwerk war also kein Thema?!

Wichtige Teile des VDE- Vorschriftenwerks
DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
DIN VDE 0101 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
DIN VDE 0102 Berechnung der Kurzschlussströme
DIN VDE 0103 Bemessung von Starkstromanlagen auf Kurzschlussfestigkeit
DIN VDE 0104 Prüfanlagen mit Spannungen über 1 kV
DIN VDE 0105 VDE- Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen
DIN VDE 0106 Schutz gegen elektrischen Schlag
DIN VDE 0107 Errichten und Prüfen von elektrischen Anlagen in medizinisch genutzten Räumen
DIN VDE 0108 Errichten und Betreiben von Starkstromanlagen in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen sowie von Sicherheitsbeleuchtungen in Arbeitsstätten
DIN VDE 0109 Isolationskoordination in Niederspannungsanlagen
DIN VDE 0110 Luft- und Kriechstrecken für Betriebsmittel
DIN VDE 0113 Elektrische Ausrüstung von Industriemaschinen
DIN VDE 0116 Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
DIN VDE 0128 Errichten von Leuchtröhrenanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
DIN VDE 0131 Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen
DIN VDE 0141 Erdungen in Wechselstromanlagen für Nennspannungen über 1 kV
DIN VDE 0160 Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln
DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
DIN VDE 0168 Errichten von Anlagen im Freien, die erschwerten Bedingungen unterworfen sind (einschließlich Steinbrüchen und Tagebau)
DIN VDE 0185 Errichten von Blitzschutzanlagen
DIN VDE 0190 Bestimmungen für das Einbeziehen von Rohrleitungen in Schutzmaßnahmen von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 kV

DIN VDE 0210 Bau von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV
DIN VDE 0211 Bau von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen bis 1 kV
DIN VDE 0228 Maßnahmen für Beeinflussung von Fernmeldeanlagen durch Starkstromanlagen
DIN VDE 0293 Aderkennzeichnung von Starkstromkabeln und Starkstromleitungen bis 1 kV
DIN VDE 0298 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen

DIN VDE 0410 Bestimmungen für elektrische Messgeräte
DIN VDE 0411 Bestimmungen für elektronische Messgeräte und Regler
DIN VDE 0413 Geräte zum Prüfen der Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen
DIN VDE 0414 Bestimmungen für Messwandler
DIN VDE 0435 Elektrische Relais

DIN VDE 0510 Bestimmungen für Akkumulatoren und Batterie-Anlagen
DIN VDE 0530 Bestimmungen für umlaufende elektrische Maschinen
DIN VDE 0532 Bestimmungen für Transformatoren und Drosselspulen
DIN VDE 0541 Stromquellen zum Lichtbogenschweißen mit Wechselstrom
DIN VDE 0542 Bestimmungen für Lichtbogen-Schweißgleichrichter
DIN VDE 0543 Lichtbogen- Kleinschweißtransformatoren für Kurzschweißbetrieb
DIN VDE 0550 Bestimmungen für Kleintransformatoren

DIN VDE 0606 Verbindungsmaterial bis 750V, Installations-Kleinverteiler und Zählerplätze bis 250V gegen Erde
DIN VDE 0620 Steckvorrichtungen bis 400V 25A (Teil 101 bis 250V und 2,5A)
DIN VDE 0660 Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte
DIN VDE 0675 Schutz elektrischer Anlagen gegen Überspannungen
DIN VDE 0680 Schutzkleidung, Schutzvorrichtungen und Werkzeuge zum Arbeiten an unter Spannung
stehenden Betriebsmitteln
DIN VDE 0681 Geräte zum Betätigen, Prüfen und Abschranken unter Spannung stehender Betriebsmittel mit Spannungen über 1 kV

DIN VDE 0700 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
DIN VDE 0701 Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und
ähnliche Zwecke
DIN VDE 0710 Leuchten mit Betriebsspannungen unter 1 kV

DIN VDE 0800 Errichten und Betrieb von Fernmeldeanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen
DIN VDE 0833 Errichten und Betrieb von Gefahren- und Meldeanlagen
DIN VDE 0855 Kabelverteilsysteme für Ton- und Fernsehrundfunksignale
DIN VDE 0860 Bestimmungen für netzbetriebene elektronische Geräte für den Heimgebrauch
DIN VDE 0871 Funkentstörung von Hochfrequenzgeräten
DIN VDE 0875 Bestimmungen
http://www.vde-verlag.de/data/buecher.php?action=boo…

Rechtliche Bedeutung des VDE- Vorschriftenwerks
VDE- Bestimmungen bilden zur Zeit ihrer Aufstellung eine Maßstab für einwandfreies technisches Handeln.

Vielen Dank und Grüße,
J~

Energiewirtschaftgesetz
Nach §1 der mit dem 1.Januar 1987 in Kraft getretenen Neufassung der 2.Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz (2.DVO zum EnWG; BGBl. 1987 1, S. 146) sind bei der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Soweit Anlagen aufgrund von Regelungen der Europäischen Gemeinschaften dem in der Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen müssen, ist dieser maßgebend. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik oder des in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Standes der Sicherheitstechnik wird vermutet, wenn die technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) e.V. beachtet worden sind. Im übrigen wird die Einhaltung des in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Standes der Sicherheitstechnik ebenfalls vermutet, wenn technische Regeln einer vergleichbaren Stelle in der Europäischen Gemeinschaft beachtet worden sind. Mit der in der oben dargestellten Regelung wird in Übereinstimmung mit der vom VDE stets vertretenen Rechtsauffassung zur rechtlichen Bedeutung der VDE- Bestimmungen eine Rechtsvermutung dafür begründet, daß bei Einhaltung der VDE- Bestimmungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind und damit auch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt worden ist.

Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften nehmen auf VDE- Bestimmungen Bezug. Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A 3 bestimmt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, betrieben, geändert und instand gehalten werden müssen.

mfg
W.

vor einiger Zeit schwirrte hier im Brett mal die Ansicht rum,
dass Elektrotechnik-Ingenieure auch Arbeiten verrichten dürfen
die sonst Elektrikern vorbehalten sind. Also Herd anschließen,
230V-Verkabelung vornehmen usw.

§12 der AVBELTV sagt dazu klar:

(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/avbeltv/__12.html