E-Installationen - Meldung an Versicherungsverband

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine dringende Frage! Hier kurz „was bisher geschah“:

Wir haben mit dem Bau unseres Hauses einen Bauträger beauftragt, der dann leider insolvent gegangen ist. Zu diesem Zeitpunkt waren Teile der Elektro-Rohinstallation schon im Haus, aber alles unvollständig und unübersichtlich …

Wir haben dann relativ schnell einen Elektriker gefunden, der bereit war, sich durch das Gewühl der Verkabelung zu kämpfen und die Elektroinstallation fachgerecht zu übernehmen. Wir hatten - weil wir ja eben mit der Insolvenz unseres Bauträgers zu kämpfen haben - gebeten, da wo möglich Eigenleistungen erbringen zu dürfen. Bisher war das aufgrund der Komplexität nicht möglich …

Zwischenzeitlich ist der Putz auf den Wänden, der Trockenbauer ist fertig, und nächste Woche soll E-ON den Zähler einbauen, so daß wir zumindest schonmal Strom in der Baustelle hätten …

So, nun aber zu meiner Frage: Wir haben dem Elektriker gesagt, daß wir die SChalter und Steckdosen nach dem Malern selbst montieren möchten. Daraufhin hat er uns mitgeteilt, daß er dann keine Gewährleistung für die Arbeiten übernimmt. Er hafte dann bis zum Verteilerkasten inkl. Absicherung. Der Rest sei dann unser Bier. Damit - so seine Aussage - hätten wir dann aber ein riesen Problem, weil er als Elektriker verpflichtet sei, dem Verband deutscher Versicherer nach Fertigstellung eben diese zu melden. Und wenn er dann nicht die Haftung dafür übernehme, dann könnten wir unser Haus nicht mehr versichern!!!

Das macht natürlich hellhörig!

Stimmt das tatsächlich, daß man alle Arbeiten bis zur Montage von Schaltern, Steckdosen und Lüftern etc. dem Elektriker überlassen muss, weil es sonst irgendwo eine Mangelanzeige o.ä. gibt, die dann die Versicherungsprämien in die Höhe treibt, oder im Ernstfall sogar dazu führt, daß man keinen Versicherer für das Haus findet???

Wir bitten um schnelle Hilfe, weil der Elektriker mächtig Druck macht und in der nächsten Woche wissen will, was er nun noch machen soll!

Vielen Dank schon vorab!

Hallo !

Es stimmt generell,Laien dürfen es selbst nach Anleitung NICHT selbst machen.
Denn auch hier können Fehler passieren,die die gesamte elektrische Sicherheit in Frage stellen !

Der Elektriker bestätigt dem E-Versorger mit dem Anschlussantrag,es ist alles nach den gültigen VDE und TAB installiert,alle Tests durchgeführt usw.
Wie kann er das,wenn ihr die Einbaugeräte selbst anschließen wollt ?

Er kann seine Arbeit und seine Haftung nicht auf Sicherungskasten und Hauptverteiler beschränken,das ist rechtlich nicht möglich,dann darf er den Antarg auf Inbetriebnahme nicht stellen.

Dann müsste er danach die Tests machen und in jede Dosen reinschauen,ein Aufwand und eigentlich eine Zumutung(und unnötige Zusatzkosten,Ihr wollt doch sparen,also lasst es ihn machen).

Das mit der Meldung an die Versicherung kann ich weder bestätigen noch verneinen,es soll wohl seiner Forderung Nachdruck geben,die Endinstallation auch selbst durchzuführen.

Aber es kann sehr wohl in den Versicherungsbestimmungen stehen,das die E-Anlage fachgerecht installiert worden sein muss,ggf. wird sogar eine regelmässige Überprüfung gefordert.
Kommt bei einem Brand etwa heraus,unfachmännische Arbeit,dann kann es Schwierigkeiten geben,keine Haftung oder Haftungsbeschränkung.

MfG
duck313

Vielen Dank! Das ist sehr hilfreich!

Hallo Fragewurm,

So, nun aber zu meiner Frage: Wir haben dem Elektriker gesagt,
daß wir die SChalter und Steckdosen nach dem Malern selbst
montieren möchten. Daraufhin hat er uns mitgeteilt, daß er
dann keine Gewährleistung für die Arbeiten übernimmt.

Ein typisches Problem ist z.B. das Abisolieren der Kabel und Drähte.
Wenn man den Mantel abmacht, dürfen die Isolationen der einzelnen Drähte nicht beschädigt werden.
Beim Abisolieren der einzelnen Drähte darf dann das Kupfer nicht abgeritzt werden. Angeritzte Kupferdrähte können gerne brechen, oder zumindest anbrechen, was dann zu Bränden führen kann.
Dann dürfen die Drähte auch nicht eingeklemmt werden, über jahre fängt dann die Isolation an zu fliessen und ist dann irgendwann weg und setzt dadurch z.B. die Befestigungsplatte unter Spannung.

Technisch kann man solche Fehler nicht Messtechnisch erfassen.
Hier geht nur das Vertrauen in denjenigen welcher die Arbeit erledigt hat. Allerdings muss der Elektriker auch für solche Fehler die Verantwortung übernehmen!

Eine falsch angeschlossene Steckdose ist ein kleines Problem, diesen Fehler erkennt man Messtechnisch sofort.

MfG Peter(TOO)

Ah, o.k.! Auch das war sehr hilfreich! Danke!

Hi

Stelle DIR mal folgendes Szenario vor , das mir letzte Woche passiert ist .
Ich komme aus der Branche , darf die Arbeiten machen und habe entsprechende Messgeräte um die funktion zu prüfen ( entsprechende Fachbegriffe absichtlich weg gelassen )

Aus irgendeinem Grunde , der mir bis jetzt noch nicht begreiflich ist , vertausche ich an einer Deckenlampe L1 und PE ( Schutzleiter und Phase ) in Klartext , ich habe das Gehäuse unter Strom gesetzt .

beim Messen ist das sofort aufgefallen und mir ging ein Schreck durch Mark und Bein.

Sie haben kein Messgerät , machen den selben Fehler , jemand fast die Lampe an und fällt tot um !

Der Elektriker hat unterschrieben , wer kommt vor Gericht ?

Denken sie mal darüber nach

Toni

…uns mitgeteilt, daß er dann keine Gewährleistung für die Arbeiten übernimmt. Er hafte dann bis zum Verteilerkasten inkl. Absicherung.

Soweit ist es Richtig und nett, das er so klare Worte sagte!!!

Der Rest sei dann unser Bier. Damit - so seine Aussage - hätten wir dann aber ein riesen Problem, weil er als Elektriker verpflichtet

sei, dem Verband deutscher Versicherer nach Fertigstellung
eben diese zu melden. Und wenn er dann nicht die Haftung dafür
übernehme, dann könnten wir unser Haus nicht mehr
versichern!!!


Ob er verpflichtet ist??..
Also: Lese mal die neuen Verträge durch.
Bei Handwerkern und Versicherer steht die Formulierung:
… Haften zum Zeitpunkt der Leistungen / Vertragsabschluß bei gegenwärtigem aktuellen Stand der Dinge…

Dh. für dich: Es kommt zu einem Schaden durch die Elektroanschlüsse nach den Arbeiten des haftenden Elektrikers. Also nach dem / seinem abgenommenen Übergabepunkt.
Der Versicherer prüft nun im Schadensfall ob die Elektroinstallation nach diesem Übergabepunnkt dem Techn. Stand bei Vertragsabschluß bestand.
Wenn ja:
Zahlt sie.
Wenn nein: Zahlt sie nicht!
Fakt ist: Ist der Schaden dort entstanden, der nicht abgenommen wurde, wird besser /ausführlicher geprüft.

Noch ein Punkt für alle Diskutierer:
Welche Anklage wird bei Unfälle bei Strom/Elektrizität erhoben???
Viel Spass und Erfolg.

Werner

Wir haben mit dem Bau unseres Hauses einen Bauträger
beauftragt, der dann leider insolvent gegangen ist. Zu diesem
Zeitpunkt waren Teile der Elektro-Rohinstallation schon im
Haus, aber alles unvollständig und unübersichtlich …

Mein Beileid!

Zwischenzeitlich ist der Putz auf den Wänden, der Trockenbauer
ist fertig, und nächste Woche soll E-ON den Zähler einbauen,
so daß wir zumindest schonmal Strom in der Baustelle hätten

Dann muss der Elektriker aber was unterschreiben:
„Die ausgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter der Beachtung der
geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach
den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE
Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den
sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten Netzbetreibers
von mir/uns errichet und fertiggestellt worden.“

(Inbetriebsetzungsauftrag Strom)

Wie soll er das guten Gewissen unterschreiben???

So, nun aber zu meiner Frage: Wir haben dem Elektriker gesagt,
daß wir die SChalter und Steckdosen nach dem Malern selbst
montieren möchten.

Schlechte Idee. Oder geht es nur um die Abdeckungen?

Daraufhin hat er uns mitgeteilt, daß er
dann keine Gewährleistung für die Arbeiten übernimmt. Er hafte
dann bis zum Verteilerkasten inkl. Absicherung.

Tja, nur hat er vorher dem Betreiber schon erklärt, dass ALLES in Ordung sei…

Der Rest sei
dann unser Bier. Damit - so seine Aussage - hätten wir dann
aber ein riesen Problem, weil er als Elektriker verpflichtet
sei, dem Verband deutscher Versicherer nach Fertigstellung
eben diese zu melden.

Sowas ist mir völlig unbekannt.
Ich wollte erst „Unfug!“ schreiben - aber nur weil ich was nicht kennen und das für vollkommen unsinnig halte, muss das ja nicht heißen, dass tatsächlich sowas denkabr wäre.

Stimmt das tatsächlich, daß man alle Arbeiten bis zur Montage
von Schaltern, Steckdosen und Lüftern etc. dem Elektriker
überlassen muss,

Ja, das ist eine gesetzliche Regelung in der Netzanschlussverordnung.

„Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden…“

weil es sonst irgendwo eine Mangelanzeige
o.ä. gibt, die dann die Versicherungsprämien in die Höhe
treibt, oder im Ernstfall sogar dazu führt, daß man keinen
Versicherer für das Haus findet???

Wie geschrieben: Sowas habe ich noch NIE gehört.

Leider wirft diese Aussage - sie grenzt ja schon an Nötigung oder gar Erpressung! - kein gutes Licht auf den Kollegen.

Da gibt es bessere, sachliche Argumente.

Hallo,

mit solch einem Gesellen würde ich sofort jegliche Zusammenarbeit beenden. Wenn über Eigenleistungen vorab gesprochen wurde, dann wäre das der einzig korrekte Zeitpunkt gewesen diese abzulehnen (was dann auch vollkommen OK gewesen wäre). Jetzt einen Bauherren so unter Druck zu setzen grenzt an Nötigung, auch wenn rein formalrechtlich tatsächlich ein Elektriker einen nicht ganz ungefährlichen Spagat hinlegt, wenn er sich auf Eigenleistungen des Bauherren einlässt, und hinterher seinen Friedrich-Wilhelm unter alles setzt.

Trotzdem gibt es Elektriker die dies teilweise aus reinem Wettbewerbsdruck und sehr leichtsinnig und wenig risikobewusst machen, und andere, die sich im Einzelfall sehr genau ansehen, was ein Bauherr so drauf hat, und in wieweit man mit dem eine Basis finden kann, auf der man bestimmte Eigenleistungen vereinbart, und für die der Elektriker dann auch mit gutem Gewissen und vorbehaltlos unterschreibt. K.A. wie es bei Euch so mit den Vorkenntnissen aussieht, und ob es da ggf. ein „böses Erwachen“ bei dem Elektriker gegeben hat, was ihn jetzt so auftreten lässt. Aber wer zeigt, dass er in der Lage ist fachgerecht zu arbeiten, sollte eigentlich kein Problem haben einen Elektriker zu finden, der dabei dann auch mitspielt.

Gruß vom Wiz, der so eine Partnerschaft recht intensiv lebt, allerdings zu Zivizeiten auch mal diverse Monate unter Anleitung einer ausgebildeten Kraft Elektroinstallationen gemacht hat.

Ja, so sieht es leider aus …

Mein Mann ist Elektroniker. Von daher nicht direkt vom Fach aber auch nicht vollkommen unbedarft. Wir haben z. B. unsere Netzwerkkabel und die Verkabelung für die SAT-Anlage selbst gemacht. Auch ziehen wir uns in unserem derzeitigen Haus immer mal wieder Kabel dahin, wo wir sie brauchen, also ein bisschen was können wir schon!

Ärgerlich ist - genau wie Du es beschrieben hast -, daß zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem es eigentlich kein Zurück mehr gibt, plötzlich so Druck gemacht wird.

Wir hatten gestern nochmal ein Gespräch mit dem Elektriker. Nicht zuletzt aufgrund der tollen Infos und Tipps, die wir hier bekommen haben, konnten wir unseren Standpunkt gut vertreten und haben jetzt eine Lösung gefunden, einen Mittelweg, der es beiden Parteien möglich macht zu „leben“.

Vielen Dank an Alle! Das war sehr schnelle und gute Hilfe!