leider, leider musste ich heute erfahren, dass ein Auftaggeber von mir, ein eingetragener Kaufamnn (e.k.) die eidesstattliche Versicherung leisten wird, dass sein Unternehmen kein Geld mehr hat.
Nun, so weit so schlecht.
Der e.K. haftet ja nach Handelsgesetz auch persönlich.
Wie komme ich aber nun bitte an pers. Informationen über dessen Vermögensverhältnisse? Titel hab ich schon.
Wenn du einen Titel hast und er persönlich haftet, schick ihm den Gerichtsvollzieher nach Hause. Danach weißt du, ob er was hat oder nicht. Der sagt dir auch, ob der Titel auch privat vollstreckbar ist.
Gruß Marco
Noch Fragen?
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Wenn du einen Titel hast und er persönlich haftet, schick ihm
den Gerichtsvollzieher nach Hause. Danach weißt du, ob er was
hat oder nicht.
Hm, des reicht mir leider nicht. ICH suche Möglichkeiten, z.B. Bankauskunft, oder Versicherungsauskünfte über eventuell vers. Gegenstände, z.B. Kameras.
Gehen wir mal davon aus, der e.K. verschweigt etwas dem Gerichtsvollzieher.
Sicher sicher, er macht sich strafbar.
Hilft mir aber nichts, denn ich möchte meine Forderungen ausgeglichen haben.
Der sagt dir auch, ob der Titel auch privat
vollstreckbar ist.
Na sicher ist er das. Der e.K. haftet nach meinen Infos pers. d.h. auch mit seinem Privatvermögen.
wenn er die EV ablegt, dann kannst du als Titelinhaber diese EV einsehen. (Wirst wahrscheinlich deinen Anwalt bemühen müssen)
zum anderen, wenn er die EV ablegt, werden seine Taschen leer sein. Es wird also vollkommen unwichtig sein, was in der EV steht, du wirst auf seine Privatinsolvenz warten müssen und dich in seine Gläubigerliste einreihen werden.
um mal ein Mißverständnis über Bankauskünfte auszuräumen: Da steht selten etwas mit Nährwert drin und BA betrachten immer nur die Vergangenheit. Weder Kontostände noch Depotwert o.ä. bekommt man über eine Bankauskunft. Üblicherweise wird dort die Art der Geschäftsverbindung („wir stehen mit XY seit 1982 in angenehmer Geschäftsverbindung“ oder „wir gewähren Kredit gegen bankübliche Sicherheiten“) und bisheriges Zahlungsverhalten („Verpflichtungen wurden unseres Wissens bisher vereinbarungsgemäß erfüllt“ oder „der angefragte Betrag liegt im Bereich des üblichen Geschäftsumfanges“) beschrieben.
Dir wird eine Bankauskunft in Deinem Fall sicherlich nicht helfen, zumal man einen üblicherweise eine EV nicht abgibt, wenn man Millionenbeträge auf seinen KOnten gelagert hat.
Allerdings bringt man eine Bank ordentlich ins Schleudern, wenn man eine Auskunft über einen wirtschaftlich fragwürdigen Kunden abgeben muß. Einerseits darf man ja nicht lügen, andererseits will man keine schlafenden Kunden wecken. Zum Glück steht da ja immer „ohne unser Obligo“ drunter.
An Infos zu kommen ist wirklich etwas schwierig. Mobilarvollstreckungsauftrag bringt da noch das Meiste. Der Gerichtsvollzieher sieht sich um, und wenn etwas von Wert da ist, wird der Kuckuck geklebt und das Ding versteigert.
Ansonsten gibt es noch die eidesstattliche Versicherung. Wenn die Mobiliarvollstreckung erfolglos war, kannst Du diese direkt beantragen. Vorsicht Kosten !
Wenn Du vermutest, daß der Kaufmann Immobilienbesitzt hat, dann mit dem Titel zu Grundbuchamt und nachfragen. Evtl. Sicherungshypothek eintragen lassen und Versteigerung beantragen (Vorsicht Kosten).
Ansonsten kannst Du auch als Firmengläubiger einen Insolvenzantrag stellen, aber damit ist der Kaufmann am Ende und ob Du Dein Gelb kommst ist fraglich. Wir wäre es mal mit einer Drohung. E.V. oder Insoantrag sind „tödlich“. Vielleicht bekommst Du Dein Geld so. Wichtig, Du solltest mit allen Maßnahmen schnell sein. Bei anderen wird er auch Schulden haben !.
danke für die Info.
Wie gesagt, Termin zur E.V. steht. (08.07).
Habe heute mit GV telefoniert, der die Akte aber nicht zur Hand hatte.
Mittwoch erfahre ich mehr, ob Termin vom G.V. mangels vorhandener Masse oder mangels Antreffen des Schuldners war.
Nur so nebenbei.
Mittlerweile ist es mir vollkommen egal geworden, was für wen tödlich ist.
Wenn ich heute alles Zusammenrechne habe ich durch Inso und EV noch 31.000 Euro offene Forderungen.
Tztztzt…
Ich sollte ab nächsten Monat Brötchen verkaufen, da bekommt man wenigstens sien Geld sofort für die Brötchen, oder ich geh’ zum Sozialamt und arbeite weiterhin in diesem Job-nur-schreib ich von vorneherein keine Rechnungen mehr.
Die werden heut ja sowieso nich mehr ausgeglichen.
Gruß
der alex
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