Guten Tag,
Eine Person hat ein e.K im Handelsregister eingetragen
Diese „Firma“ existiert aber nicht mehr.
Die Person ist vermögenslos und kann kein Notar für die Löschung der e.K bezahlen.
Darf das Registergericht die Person dazu zwingen mit der Androhung eines Ordnungsgeldes die Löschung auf seine Kosten durchzuführen?
Wenn ja, was soll die Person machen? Ohne Geld = kein Notar!