Guten Abend,
hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe seit 2 Jahren ein eigenes Gewerbe und verdiene mein Geld mit Veranstaltungstechnik. Bin also beim Finanzamt als eingetragener Kaufmann geführt. Habe jetzt vor ein paar Tagen mit weiteren Leuten eine GbR gegründet welche EDV- Dienstleistungen erbringt. Im Grunde nur, da wir hin und wieder ein paar € für Homepages bekommen. Dazu mußte ich auf dem Amt ein weiteres Gewerbe anmelden. Habe dann heute Post vom Finanzamt bekommen mit den Dokumenten für die „Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit“.
Meine Frage ist, ob das normal ist? Muß ich jetzt dieses Formular schon wieder ausfüllen oder kann ich dem Finanzamt nicht einfach mitteilen, daß ich bereits ein Gewerbe habe und sich im Grunde nur das Tätigkeitsfeld erweitert, da ich ja weiterhin meinen Hauptverdienst aus meiner Kaufmannstätigkeit beziehe.
Wenn ich jetzt dieses Formular ausfülle und zurückschicke, wird dann mein älteres Gewerbe gelöscht?
Über eine kurze Erklärung bzw. Hilfestellung würde ich mich freuen
Vielen Dank
Markus
Hallo Markus,
Habe jetzt vor ein paar Tagen
mit weiteren Leuten eine GbR gegründet welche EDV-
Dienstleistungen erbringt. Im Grunde nur, da wir hin und
wieder ein paar € für Homepages bekommen. Dazu mußte ich auf
dem Amt ein weiteres Gewerbe anmelden. Habe dann heute Post
vom Finanzamt bekommen mit den Dokumenten für die „Anmeldung
einer gewerblichen Tätigkeit“.
Meine Frage ist, ob das normal ist? Muß ich jetzt dieses
Formular schon wieder ausfüllen
Ja. Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit die GbR zivilrechtlich eine eigene Rechtsperson hat oder nicht, ist sie jedenfalls als Steuerpflichtige jemand anders als Dein Einzelunternehmen. Verfahrenstechnisch erklärt sie ihre Ertragssteuern unabhängig von den einzelnen Beteiligten in einer „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“. Die Einkommensbesteuerung erfolgt bei den einzelnen Beteiligten, aber der gesamte Rahmen betreffend Fristen und Formen (Rechtsmittel, Festsetzungsverjährung und so) beziehen sich auf die GbR, nicht auf die Beteiligten.
Wenn ich jetzt dieses Formular ausfülle und zurückschicke,
wird dann mein älteres Gewerbe gelöscht?
Nein. Mit Rückfragen musst Du in diesem Zusammenhang bloß rechnen, wenn der Gegenstand der Tätigkeit der GbR mit dem Deiner eigenen genau übereinstimmt.
Einen noch am Rande: Das Innenverhältnis der GbR zu ihren Beteiligten wird steuerlich so behandelt wie im Zivilrecht. Verbindlichkeiten der GbR gegenüber ihren Beteiligten auch außerhalb der Gewinnverteilung (sowas wie Vergütungen für die Nutzung von Räumen, für bestimmte Tätigkeiten, die einer mehr tut als die anderen etc.) begründen auch steuerlich keinen Aufwand, sondern werden im Rahmen der Zurechnung der Einkünfte berücksichtigt.
Schöne Grüße
MM