E-Mail account löschen ohne 'Warnung'?

Hallo liebe Forumer,
nehmen wir an, Person ‚A‘ arbeitet in einem universitären Betrieb X in der Fakultät M im Institut H.
‚A‘ scheidet zu einem definierten Zeitpunkt aus dem Institut H aus, bleibt aber, weil Habilitant, der Fakultät M angehörig, zu der das Institut H gehört.
Daher beutzt ‚A‘ auch die E-Mail Adresse der Fakultät, welche aber am entsprechenden Rechenzentrum intern dem Institut zugeordnet ist weiter (in dem angenommenen Fall wäre aus der E-Mail Adresse kein Rückschluß auf das Institut zu ziehen, wohl aber auf die Universität). Vier Monate nach Ausscheiden von ‚A‘ lässt der Direktor des Instituts, Prof. B, über seinen DV-Beauftragten den E-Mail account SOFORT deaktivieren, ohne ‚A‘ darüber zu informieren oder ‚A‘ die Möglichkeit zu geben, sich darauf einzustellen.
‚A‘ nutzte bis dahin diesen Account für den überwiegenden Teil seiner E-Mails (auch privat), als Korrespondenzadresse in wissenschaftlichen Publikationen UND zur vereinzelten Korrespondenz mit Prof. B.
Frage: Dürfte Prof. B in einem solchen Fall tatsächlich ohne jegliche Vorwarnung den Account von ‚A‘ sperren lassen und wenn Nein, welche Möglichkeiten hätte ‚A‘, sich dagegen zu wehren?
Viele Grüße,
Oliver

‚A‘ nutzte bis dahin diesen Account für den überwiegenden Teil
seiner E-Mails (auch privat), als Korrespondenzadresse in
wissenschaftlichen Publikationen UND zur vereinzelten
Korrespondenz mit Prof. B.
Frage: Dürfte Prof. B in einem solchen Fall tatsächlich ohne
jegliche Vorwarnung den Account von ‚A‘ sperren lassen und
wenn Nein, welche Möglichkeiten hätte ‚A‘, sich dagegen zu
wehren?

Sofern die Hochschule als Mailprovider im ‚geschäftlichen Verkehr‘ auftritt, dürfte eine Klage basierend auf der Entscheidung des OLG Karlsruhe AZ: 1 Ws 152/04; Beschluss vom 10. Januar 2005 http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1184205/i… erfolgsversprechend sein.

Gruss
Schorsch (IANAL)

Hallo Schorsch,
vielen Dank für den Hinweis,
Oliver