E-mail in folgendem Fall als Willenserklärung einer Schenkung?

Guten Morgen: ) zu folgendem Fall würde ich mich über eure Einschätzung freuen:

A möchte B ein Pferd schenken.
A sendet B eine e-mail mit einer eindeutigen Schenkungsabsicht und einem blanco-Schenkungsvertrag im Anhang, mit der Bitte, diesen bei Einverständnis unterschrieben an A zurück zu senden. In dem Vertrag steht, dass daraufhin A die Schenkung gegenzeichnen und die Papiere übersenden wird.

B unterzeichnet die Schenkung, scannt sie ein und sendet sie an A per e-mail mit Scan im Anhang zurück.

Ist die erste e-mail von A als Antrag / Willenserklärung zu werten und B mit der alleinigen Unterschrift und Annahme nun Eigentümer des Pferdes?

Oder wird B erst dann der Eigentümer, wenn er das von A unterschriebene Dokument zurück erhält?

Vielen Dank und Grüße!!

Schenkungsabsichtserklärungen bleiben wirkungslos, solange sie nicht notariell beurkundet wären.
Insofern stellt der von B dem A vorliegende unterschriebene Vertrag im Original einen Antrag dar, das Geschenk annehmen zu wollen, der erst mit Unterschrift des A unter die Urkunde angenommen würde - in beiden Fällen dient die Vorabübermittlung per SMS lediglich der Information.

G imager

Danke Dir für Deine Antwort! :sunny: Einfach nur interessehalber: Gilt da nicht die Formfreiheit? :o) Ist ja kein Grundstück o.ä.

Hallo Jana!

Dein Einwand zur Formfreiheit trifft zu, bzw. träfe zu, wenn es um die Schenkung ginge. Sofern ich richtig verstanden habe, geht es hier aber um ein Schenkungsversprechen. Siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__518.html. Soll ein Schenkungsversprechen belastbar sein, braucht’s einen Notar.

Gruß
Wolfgang