E-Mail-Marketing

Hallo, ich hätte folgende Frage:

Angenommen, Firma A in Form eines Einzelunternehmers wurde neu gegründet. Geschäftsführer A möchte nun seine neue Firma potentiellen Geschäftspartnern (ausschließlich Firmen) vorstellen.

Dazu sendet A an diese Firmen eine E-Mail mit dem Hinweis auf die Firmengründung und einer kurzen Info über das Dienstleistungsangebot. Des Weiteren bittet A diepotentiellen Geschäftspartner, eine zusammengefasste Aufstellung der Dienstleistungen im PDF-Format ans Schwarze Brett in der Firma auszuhängen.

Meine Frage:

Handelt es sich hierbei bereits um unerlaubte E-Mail-Werbung oder wird diese „Firmenvorstellung“ bzw. „Anfrage auf Kooperation“ anders bewertet. Der Betreff wurde wie folgt gestaltet: „Firmenvorstellung und Anfrage auf Kooperation“

Vielen Dank fürIhre Antworten.

Gruß

Das hier habe ich bei Wikipedia gefunden:

Eine vorherige Zustimmung für elektronische Post ist ausnahmsweise nicht notwendig, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen vorliegen:

* der Absender hat die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten und
* die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und
* der Kunde hat die Möglichkeit erhalten, den Empfang solcher Nachrichten bei der Erhebung und
* bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
* der Kunde hat die Zusendung nicht im Vorhinein abgelehnt. Insbesondere darf nicht an Empfänger, die in die Robinson-Liste eingetragen sind, gesendet werden. Diese Liste wird bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk geführt und ist vom Absender immer zu beachten, wenn keine Zustimmung vorliegt.

Diese Ausnahme gilt nur für elektronische Post, nicht aber für Telefonate und Faxe. Für diese gilt uneingeschränkt das Zustimmungsgebot.

Vielleicht hilft dir das weiter.
LG
Sasi

Hallo!

Also kurz: Nein!

Gruß
Falke

Diese Ausnahme gilt nur für elektronische Post, nicht aber für
Telefonate und Faxe. Für diese gilt uneingeschränkt das
Zustimmungsgebot.

Das wäre mir neu, dass telefonische Kaltakquise bei Firmenkunden nur nach vorheriger Zustimmung ok ist. Aber man lernt nie aus. Woher weisst Du das?

Wie bereits erwähnt: Wikipedia… ich weiss, die Inhalte müssen nicht immer richtig sein, aber wenn auf Urteile verlinkt wird und Paragraphen. ^^