Ist der head einer E- Mail Rechtskräftig?
gesendet
Bestätigung des Empfangs
gelesen
oder sollte man in der heutigen Zeit noch ein Einschreiben versenden?
vielen dank für euer wissen
Ist der head einer E- Mail Rechtskräftig?
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Bestätigung des Empfangs
gelesen
oder sollte man in der heutigen Zeit noch ein Einschreiben versenden?
vielen dank für euer wissen
Hallo,
in Sachen Rechtssicherheit z.B. Zustellungsnachweis solltest Du keinesfalls auf eine Email zurückgreifen. Auch die elektronische Signatur ist so eine Sache. Es gibt gewisse Ausnahmen, aber das würde zu weit führen. Wenn Du also einen Zustellungsnachweis brauchst, z.B. Kündigung eines Mobilfunkvertrages, dann nutze das Einschreiben oder das Fax. Sofern Du kein Fax hast, gibt es die Möglichkeit ein kostenfreies online-Fax mit Zustellungsnachweis zu nutzen. Beispielsweise bietet ePost soetwas an, allerdings musst Du dich dort per Personalausweis legitimieren, dauert ca. 1 Woche!
Ich hoffe es hilft Dir
D-T
Servus,
das kommt zuallererst darauf an, was der Empfänger zu diesem Thema festgelegt hat.
Wenn er nur eine bestimmte Form akzeptiert, kann eine andere so eindeutig sein wie sie will und wird dadurch trotzdem nicht wirksam.
Schöne Grüße
MM
Hallo D-T,
vielleicht kannst Du ja auch noch in Worten und nicht bloß mit diesem albernen „Thumbdown“ erläutern, inwiefern eine E-Mail mit elektronischer Signatur unwirksam sein sollte, wenn der Empfänger genau diese Form z.B. für die Kündigung eines Vertrags vorgegeben hat? Da kann man mit Faxen von hinten durch die Brust ins Auge herumeiern wie man will - wenn diese Form vorgegeben ist, ist sie einzuhalten.
Umgekehrt gibt es haufenweise Empfänger, die als zulässige und wirksame Form eben den eingeschriebenen Brief festgelegt haben - und noch zich andere Varianten. Da helfen solche Poesien von „der heutigen Zeit“ herzlich wenig.
Schöne Grüße
MM
Eine Alternative wäre evtl. auch die DE-Mail? Ansonsten schließe ich mich Aprilfisch an: eine E-Mail mit elektronischer Signatur (egal ob Zertifikat oder PGP) wäre wohl das Mittel der Mal. Andernfalls ließe sich ein Header ohne Probleme fälschen.
Sofern der Empfänger nicht Einschreiben vorgibt, sind Einschreiben häufig sinnfrei (wenn man vom Ertrag für den Postdienstleister absieht). Schließlich wird dabei nur dokumentiert, daß EIN Schrieben zugestellt worden ist, nicht aber, welchen Inhalt dieses hatte.
Gruß
C.
Hallo
Früher wurde der Sinn des Einschreibens immer so begründet, dass der Empfänger ja dann immerhin irgendein Schreiben vorweisen können muss, dass er von einem bekommen hat.
Gut, auf die Idee, jemandem einfach ein leeres Kuvert zu schicken, oder zu behaupten, man habe ein leeres Kuvert bekommen, ist man damals nicht gekommen, oder man war noch nicht abgebrüht genug für sowas. Ich glaube aber, dass die meisten Leute auch heute noch nicht abgebrüht genug für sowas wären.
Was allerdings deutlich nachgelassen hat, das ist wohl die Qualität und Zuverlässigkeit der Zustellung.
Viele Grüße
Hallo Martin,
mach Dir nichts draus: so eine affige Bewertung habe ich von ihm/ihr auch eben bekommen. Offensichtlich jemand, der ein Problem mit anderen Meinungen oder überhaupt irgendwelchen Meinungen hat, die mit seiner nicht identisch sind.
Ein Hoch auf den Expertendienst, wo nicht nur jeder ein Experte sein kann, sondern auch noch die Aussagen anderer Mitglieder ohne Angabe von Gründen oder Argumenten abwerten kann.
Gruß
C.
Hallo,
ein Einschreiben dokumentiert erst mal nur, daß ein Schreiben
abgesendet wurde.
Willst Du nachweisen
braucht es dafür ein Einschreiben mit Rückschein, was immer dann empfehlenswert ist, wenn durch den Zugang Rechtsfolgen, zB Fristen, ausgelöst werden.
Außerdem erleichtert die Dokumentation des Zugangs die Beweisführung über den Inhalt dann, wenn der Empfänger das nachweislich empfangene Schreiben im Streitfall nicht vorlegen kann.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
auch beim normalen Einschreiben wird die Zustellung dokumentiert, auch wenn man bei diesem kein hübsches Kärtchen zugeschickt bekommt.
Gruß
C.