hallo,
es besteht ja die möglichkeit, durch notarielle hinterlegung im streitfall die urheberschaft an einem werk zu beweisen.
nun kostet dies mitunter viel geld (mindestens 49 € )
kann man sich nicht einfach eine mail schiken oder in einem forum das werk posten.
schließlich wird ja immer das datum mitangegeben, das man nicht ändern kann.
natürlich darf in der zwischenzeit das entsprechende blog oder die mail vom jeweiligen server nicht gelöscht werden
ist das gerichtlich akzeptabel?
vom gesunden menschenverstand her würde ich ja sagen
Hi,
in einer E-Mail kann das Datum sehr wohl verändert werden.
Per POP3 herunter laden, die E-Mail exportieren, das Datum manipulieren, importieren und per imap wieder hochladen.
In einem Forum kann das Datum ebenfalls geändert werden schließlich ist das Datum nur ein Eintrag in einer sql Datenbank. Dies ist nur entsprechend schwieriger weil es der Mitwirkung desjenigen Bedarf der direkten Zugriff auf die Datenbank hat. Mit ein wenig Wissen ist dies kein Problem.
Veröffentlichung in einer Zeitschrift wäre vielleicht was?
MFG
Hallo,
neulich bin ich im Zusammenhang mit nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern auf den Hinweis gestoßen, daß es Portale gibt, die genau diesen Service (eben für Geschmacksmuster) bieten. Theoretisch geht das natürlich auch dort alles zu manipulieren, aber wenn man eine entsprechend zertifizierte Software verwendet, wird das auch ein Richter glauben. Die Software kann man im Prinzip sicher auch für andere Werke verwenden.
hm. mein problem ist, dass ich als frischer abiturient ungefähr 0,13 cent habe. grozügig geschätzt.
und überhaupt, welche zeitschrift bietet so etwas an?
aber ich such mal weiter.
wegen geschmacksmuster: man muss dort erst nach 3 Monaten zahlen.
Dennoch wird die Einsendung entsprechend bearbeitet, also mit dem Eingangsdatum versehen usw.
Was aber, wenn man nach 3 Monaten nicht zahlt?
Also dann wird der Antrag als zurückgenommen angesehen, aber der Vermerk des Eingangsdatums dürfte doch weiterhin bestehen, oder?
Oder gilt vor Gericht nur vollendete Tatsachen, auch wenn offensichtlich ist, wer im Recht ist …
wenn die gegenseite mit 44 anwälten antanzt und du mit nem zeugen, der neben dir die schulbank drückte und mit einem auge dein gekritzel auf deinem mathebuch wahrnahm, ankommst, dürfte woh klar sein, wer „Recht“ bekommt.
wenn die gegenseite mit 44 anwälten antanzt und du mit nem
zeugen, der neben dir die schulbank drückte und mit einem auge
dein gekritzel auf deinem mathebuch wahrnahm, ankommst, dürfte
woh klar sein, wer „Recht“ bekommt.
Ach? Die Anzahl der Anwälte entscheidet, nicht mehr die Beweise?
Und wer genau sprach von abhängigen Zeugen?
Ich glaube, Du schaust zu viel Fernsehen.
Übrigens nützt Dir der eine Notar dann natürlich auch nichts. Derin Logik nach.
Gruß
loderunner (ianal und sehr naiv)