E-Mail Rechtskräftig

Hallo Experten,
ist nun eine E-Mail genauso rechtskräftig wie eine FAX-Mitteilung ?
Vielen Dank für Eure (hoffentlich auch rechtskräftige) Antwort.
Gruß
Guruji

Hallo Experten,
ist nun eine E-Mail genauso rechtskräftig wie eine
FAX-Mitteilung ?
Vielen Dank für Eure (hoffentlich auch rechtskräftige)
Antwort.

eine e-mail oder ein fax können niemals rechtskräftig werden…
ist der zugang der erklärung gemeint oder die wirksamkeit der in der email enthaltenen erklärung oder um was geht es ?

Moin,

rechtskräftige Antworten wirst Du hier nicht erhalten :wink:
Oder willst Du nachher Deine Ausführungen im Zweifel damit belegen „Das habe ich aber in einem Internet-Forum gelesen“?

Mit der Rechtskräftigkeit einer mail stimme ich dem Artikel in Wikipedia nicht überein.
Hier wird behauptet, der Versender bekäme bei De-Mail einen Zustellnachweis.
Ich kann da eher der hier geäusserten Argumentation folgen.
Insbesondere der Absatz:
Nicht der Empfänger, sondern der Dienstleister bestätigt (automatisiert), dass irgendjemand die Nachricht abgeholt hat, der den richtigen Zugangscode zum Postfach eingegeben hat. Ob dies aber der vorgesehene Empfänger war, kann niemand belegen. Dass es jemand anderes war, mag unwahrscheinlich sein. Aber im Falle eines Gerichtsprozesses, bei dem die Frage des Zugangs entscheidend ist, reicht dies eben im Zweifel nicht aus.
ist interessant. Der Artikel stammt zwar aus 2009, also noch vor der De-Mail. Aber daran hat sich meines Wissens nach bis heute nichts geändert.
Bestenfalls könnte man also bei De-Mail von einem Einwurfeinschreiben sprechen, bei dem der Zusteller bestätigt die Nachricht in den Briefkasten geworfen zu haben. Womit ja noch nicht bewiesen wäre, dass der Inhalt dem eigentlichen Empfänger zur Kenntnis gebracht wurde. Gerade wenn es um die Einhaltung von Fristen geht sehe ich das in diesem Fall kritisch.

Gruss Jakob (IANAL)

Hallo,
die Frage wäre zu konkretisieren, aber
bei einer E-Mail, ohne dass hier ein Schreiben als pdf-Datei angehängt ist, wäre zu bestreiten, dass dies in irgend einer Form auch nur zur Wahrung von Fristen ausreichen wäre, denn es fehlt hier am Nachweis und Unterschrift des Absenders; beim unterzeichneten FAX-Schreiben wird dies i.d.R. zumindest als Fristwahrung anerkannt.

si