Hallo,
Firma A möchte aus einer Datenbank deutschlandweit firmen per e-mail anschreiben, dessen Inhalt Werbung beinhaltet. Laut des gesetzes ist dies aus deutschland nicht zulässig, wenn der Empfänger dem nicht ausdrücklich zustimmt. Wenn man diese Werbe e-Mail nun aus dem europäischen Ausland versendet, habe ich gelesen, dass trotzdem deutsches Recht gilt. Jetzt bleibt die Frage offen, wie die gesetzeslage ist, wenn man nach deutschland Werbe E-Mails versendet, die nicht aus dem europäischen Raum kommen sondern von außerhalb europas. Kann dann Firma A, welche die Werbung versendet, trotzdem rechtlich belangt werden? Der Firmenstiz würde sich wie gesagt nicht in europa befinden, die Website und die Anschreiben sind jedoch in deutsch.