Nehmen wir an, eine große Fluggesellschaft bietet ein Gewinnspiel an und erklärt gegenüber den Teilnehmern folgendes zur Verwendung ihrer Daten:
_Bestimmungen zum Datenschutz
„Ihre o.g. personenbezogenen Daten werden ausschließlich durch „XY-Fluglinie“ und seine Medienpartner für das Gewinnspiel genutzt. Eine Datenweitergabe an Dritte geschieht zu keinem Zeitpunkt.“_
Bedeutet dies, dass die Daten (vor allem die E-Mail) ausschließlich für das Gewinnspiel, also nur zur Gewinnbenachrichtigung (bzw. Nicht-Gewinn) genutzt werden dürfen?
Schliesst das weitere Kommunikation aus, oder implizit ein?
„Ihre o.g. personenbezogenen Daten werden ausschließlich durch
„XY-Fluglinie“ und seine Medienpartner für das Gewinnspiel
genutzt. Eine Datenweitergabe an Dritte geschieht zu keinem
Zeitpunkt.“
Bedeutet dies, dass die Daten (vor allem die E-Mail)
ausschließlich für das Gewinnspiel, also nur zur
Gewinnbenachrichtigung (bzw. Nicht-Gewinn) genutzt werden
dürfen?
Ja, so ist es vereinbart. Die Daten dürfen demnach zumindest nicht das Haus (inkl. „Medienpartner“) verlassen.
Schliesst das weitere Kommunikation aus, oder implizit ein?
IANAL, aber Kommunikation darf ja nur aufgrund bestehender Verträge oder sowas stattfinden, sich ne Telefonnummer kaufen und bei demjenigen anrufen, um ihm Angebote zu unterbreiten ist verboten. Jedoch könnte ich mir vorstellen, dass ein Anruf der Form „Sie haben ja bei unserem Gewinnspiel mitgemacht…“ mit daraus resultierenden anderen Angeboten sich mindestens in einer Grauzone befindet, wenn nicht sogar legal ist.
Aber Firmen müssen Deine Daten auf Anfrage löschen und seriöse tun das idR auch (spätestens wenn Du das nach einer erfolgten Kontaktaufnahme tust).