Hallo,
ich habe heute ein E-Mail bekommen mit der Aufforderng eine Rechnung über 123,00€ vom 1.2.2014 zu bezahlen die nicht von einem Konto abgebucht werden konte, dazu noch 11€ Mahngebühr.
Wie verhalte ich mich richtig
Danke
Gruß Oli
Hallo,
ich habe heute ein E-Mail bekommen mit der Aufforderng eine Rechnung über 123,00€ vom 1.2.2014 zu bezahlen die nicht von einem Konto abgebucht werden konte, dazu noch 11€ Mahngebühr.
Wie verhalte ich mich richtig
Danke
Gruß Oli
Hallo,
Wie verhalte ich mich richtig
nicht zahlen, das ist ein Fake
Echte Mahnungen kommen per Post
Gruß,
Woody
ich habe heute ein E-Mail bekommen mit der Aufforderng eine
Rechnung über 123,00€ vom 1.2.2014 zu bezahlen die nicht von
einem Konto abgebucht werden konte, dazu noch 11€ Mahngebühr.
Rein statistisch betrachtet ist dies ein Versuch, dir einen Trojaner unterzujubeln. Mit weitaus geringerer Wahrscheinlichkeit handelt es sich um einen Betrugs- oder ‚Erpressungs‘-versuch.
Es kann aber auch sein, dass du einen Vertrag eingegangen bist und deinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen bist.
Bist du so einen Vertrag eingegangen?
Nein?
Also!
Grober Unsinn!
Echte Mahnungen kommen per Post
Nö.
Wer im geschäftlichen Verkehr eine Mailadresse nutzt oder angibt, verpflichtet sich damit, Schreiben über diese Mailadresse ganz genauso zu behandeln, als hätte er sie vom Briefträger auf’s Aug’ geklatscht gekriegt!
Eine Mahnung per E-Mail ist genauso wirksam, wie eine Mahnung auf Papier. Und für beide gilt: Der Schuldner ist im Verzug. Für eine Vollstreckung bedarf es, sofern nicht anders vereinbart, keiner Mahnung!
IANAL
Stelle Frage mal im Rechtbrett.
Suche mal vorher im Netz danach.
Eien Mahnung muß bestimmte Inhalte haben: Anschriften-Produkte und mehr…
Viel Erfolg
Werner
Hallo,
Eien Mahnung muß bestimmte Inhalte haben: Anschriften-Produkte und mehr…
Wie kommst Du denn darauf? Üblicherweise ist eine Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt, und bedarf es keiner Inverzugsetzung durch Mahnung! Die Mahnung ist dann „nur“ eine nette Erinnerung und als solche selbstverständlich formfrei.
Aber selbst wenn die Zahlungsfrist nicht kalendermäßig bestimmt ist, muss in der Mahnung nur die Forderung an sich sauber bezeichnet sein, ab wann Verzug eingetreten ist, und ggf. welcher vom gesetzlichen Zinssatz abweichende Zinssatz für Verzugszinsen gelten soll, ggf. werden auch Mahnkosten ausgewiesen (wenn man das alles haben will und nicht einfach den gesetzlichen Zinssatz haben möchte). Die gesamte Rechnung (Produkte) muss selbstverständlich nicht wiederholt werden!
Gruß vom Wiz