Ihr Lieben, mich treibt eine Frage um.
Daß e-Mails dem Briefgeheimnis nicht unterliegen, ist mir bekannt. Sie sind wohl ähnlich zu behandeln wie Ansichtskarten (glaube ich zumindest…).
Nehmen wir aber mal an, jemand bekommt eine e-Mail zugesandt, die ihn dazu auffordert, zum Beispiel in einem Forum - dank seiner dortigen Funktion als Admin - inhaltliche Änderungen (und zwar auf Bitte ohne vorherige Diskussion im Forum) bzw. komplette Löschungen in einem Beitrag vorzunehmen, ohne daß dieser Beitrag eine juristische Relevanz hätte. Es beträfe lediglich den Inhalt zweier Threads, mit dem der Absender der E-Mails nicht einverstanden ist.
Also tut der geplagte Admin seine Pflicht und postet Kopien der Mailtexte in besagtem Forum (natürlich ohne die bemängelten Beiträge zu löschen oder zu editieren), um die Mitglieder darüber zu informieren. Die Mailtexte enthalten weder persönliche Informationen, noch rückverfolgbare Daten, sind aber aufgrund der enthaltenen Angaben eindeutig zuzuordnen, da der Absender zum Beispiel in diesem Forum leidlich bekannt ist.
Der Absender der Mails empfindet diese Veröffentlichung nun als Unverschämtheit und droht mit Anzeige bzw. Klage. Hätte der dafür irgendeine festnagelbare Handhabe? Hat dazu irgendeiner von Euch Gesetzeskundigen vielleicht einen Paragraphen zur Hand? Vermutungen stelle ich selber gerade an, was mich interessiert, sind eventuell Referenzurteile oder eben ein Paragräphchen…
))
montagmorgendliche Grüße
Minx