E-Mails, Postgeheimnis und Veröffentlichungen

Ihr Lieben, mich treibt eine Frage um.

Daß e-Mails dem Briefgeheimnis nicht unterliegen, ist mir bekannt. Sie sind wohl ähnlich zu behandeln wie Ansichtskarten (glaube ich zumindest…).

Nehmen wir aber mal an, jemand bekommt eine e-Mail zugesandt, die ihn dazu auffordert, zum Beispiel in einem Forum - dank seiner dortigen Funktion als Admin - inhaltliche Änderungen (und zwar auf Bitte ohne vorherige Diskussion im Forum) bzw. komplette Löschungen in einem Beitrag vorzunehmen, ohne daß dieser Beitrag eine juristische Relevanz hätte. Es beträfe lediglich den Inhalt zweier Threads, mit dem der Absender der E-Mails nicht einverstanden ist.
Also tut der geplagte Admin seine Pflicht und postet Kopien der Mailtexte in besagtem Forum (natürlich ohne die bemängelten Beiträge zu löschen oder zu editieren), um die Mitglieder darüber zu informieren. Die Mailtexte enthalten weder persönliche Informationen, noch rückverfolgbare Daten, sind aber aufgrund der enthaltenen Angaben eindeutig zuzuordnen, da der Absender zum Beispiel in diesem Forum leidlich bekannt ist.

Der Absender der Mails empfindet diese Veröffentlichung nun als Unverschämtheit und droht mit Anzeige bzw. Klage. Hätte der dafür irgendeine festnagelbare Handhabe? Hat dazu irgendeiner von Euch Gesetzeskundigen vielleicht einen Paragraphen zur Hand? Vermutungen stelle ich selber gerade an, was mich interessiert, sind eventuell Referenzurteile oder eben ein Paragräphchen… :wink:))

montagmorgendliche Grüße
Minx

Hallo Minx,

Daß e-Mails dem Briefgeheimnis nicht unterliegen, ist mir
bekannt. Sie sind wohl ähnlich zu behandeln wie Ansichtskarten
(glaube ich zumindest…).

Moment, das Briefgeheimnis schützt nur den Weg des Briefes vom Absender bis zum Empfänger. Was der Empfänger mit dem Brief dann anstellt ist seine Sache !!

Geheimhaltungservereinbarungen, müssen vor Bekanntgabe der Informationen, abgeschlossen werden, denn du hast jederzeit das Recht eine solche Vereinbahrung abzulehnen (Normalerweise bekommst du dann einfach die Infos auch nicht). Somit kann eine solche Vereinbahrung auch nicht in den Informationen zusammen, bzw. im Brief, zugestellt werden.

Als Admin hast du aber einblick in Vorgänge, welcher ein normaler User nicht hat und somit eine gewisse Sorgfaltspflicht.

Wenn du die Mail nicht so „manipuliert“ hast, dass eine andere Aussage entsteht, hast du höchstens einen Vertrauensbruch begangen.
Weiterhin stellt sich noch die Frage, ob zu diesem Punkt irgendetwas in den AGBs des Forums steht (Der Hinweis in Zeitschriften: „Die redaktion behält sich…zu kürzen“, dekt genau den leichtfertigen Vorwurf der Manipulation ab).

MfG Peter(TOO)