E-Mails rechtsicher?

Guten Morgen,

wie rechtssicher sind eigentlich E-Mails?

Bei manchen Vertragskündigungen steht „Kündigung muss schriftlich erfolgen“, und darunter ist dann auch die E-Mail-Form gelistet. In der Agentur, in der ich arbeitete, galten E-Mails aber immer als unsicher vor dem Gericht.

Ist das ein Unterschied zwischen Verbraucher und Selbstständigem?
Kann mir jemand einmal die Sachlage darlegen oder Urteil und Hinweise nennen? Bei meiner Recherche stoße ich hauptsächlich auf Archivierungsanbieter.

Danke und Gruß
sgw

Darum gibt es ja epostbrief und de-mail.

Grds. wäre ein Kündigung per E-Mail rechtssicher, also wirksam, wenn diese Form als zulässig vereinbart wäre. Ob sie denn wirksam zugegangen wäre, steht auf einem anderen Blatt, zumal wenn der Empfänger eine Bestätigungsanforderung ignoriert.

Andernfalls meint „schriftlich“ immer Briefform - ein Fax, E-Mail oder SMS genügt dem nicht.

G imager761

Vor Gericht und auf hoher See…
Hallo.,
es kommt sicherlich immer aufdenzweck an.
Vor Gericht haben E-Mails eher wenige Chancen als BEweis zu gelten, da von der alleinigen Rückmeldung " MAil wurde gelesen/geöffent" nicht geschlosse nwerden kann, dass der Empfänger dies getan hat.
Wer sicher sein will wählt den eingeschriebenen Brief mit oder ohne Rückantwort, oder er bedinst sich eines sog. Echtheitsfaxes.
Diese werden im Schriftverkehr zwischen Anwälten und GErichten benutzt und sind anerkannt.

Es gibt zu E-mails eine Reihe sich auch widersprechender Gerichtsurteile. Es wäre interessant zu wissen, in welchem Rechtsgebiet man sich bewegt.
JW III