E-Mails vor Gericht als Beweis anerkannt?

Hallo,

werden E-Mails bzw. deren Anlagen heutzutage von Gerichten akzeptiert, oder wollen die immer noch Originale per Snailmail? Oder akzeptieren sie ein Fax?

Ich meine keine Schreiben direkt ans Gericht, sondern: Jemand macht mit jemandem einen Vertrag aus, und das per Mail. Da ab er später ein Konflikt draus entsteht, geht’s zu Gericht.

Grüße
Carsten

Es sind doch hier die E-Mails, die bewiesen werden müssen. Hat es die Mails gegeben, ist (vorbehaltlich inhaltlicher oder sonstiger Einwände) ein Vertrag zustande gekommen. Wenn nicht, dann nicht. Dass man den Zugang einer Mail beweisen kann, ist klar. Ausdrucke von E-Mails könnten einen Beweis darstellen, führen aber eher noch dazu, dass die Gegenseite die E-Mails gar nicht (mehr) bestreitet. Und ohne Bestreiten muss man vor Gericht auch nichts beweisen.

Hallo,

ein Ausdruck einer E-Mail kann beliebig selber erstellt oder verfälscht werden.
Mit ein bisschen Kenntnissen kannst du auch die Originaldatei im E-Mail Programm passend umbauen oder erstellen.

Aber das sollten die Gerichte wissen, daher dürfte eine E-Mail, erst recht aber ein Ausdruck einer Mail, nur sehr begrenzt als Indiz Verwendung finden können. Das Wort „Beweis“ mag ich in diesem Zusammenhang eigentlich gar nicht in den Mund nehmen wollen.

das kann man über jedes Beweismittel sagen, Dokumentenecht sind da kaum welche. Jedes Schreiben kann gefälscht und jeder Brief leer ankommen.
Sicher kann eine Mail ein Beweis sein und wann man da was fälscht, kann man sehr schnell erwischt werden. spätestens wenn man die daten des provider heran zieht…

ein Ausdruck einer E-Mail kann beliebig selber erstellt oder
verfälscht werden.

Entsprechend vorsichtig habe ich formuliert. Ich weiß manchmal einfach nicht, was ich noch schreiben soll, damit nicht irgendwer wieder etwas findet, das er einwenden kann.

Mit ein bisschen Kenntnissen kannst du auch die Originaldatei
im E-Mail Programm passend umbauen oder erstellen.

Viele Beweise lassen sich fälschen.

Aber das sollten die Gerichte wissen, daher dürfte eine
E-Mail, erst recht aber ein Ausdruck einer Mail, nur sehr
begrenzt als Indiz Verwendung finden können. Das Wort „Beweis“
mag ich in diesem Zusammenhang eigentlich gar nicht in den
Mund nehmen wollen.

Musst du ja nicht. Es war ja eher eine an Juristen gerichtete Frage und nicht so sehr eine Frage nach dem Motto, jeder darf mal sagen, wie er persönlich das so empfindet.

Außerdem weise ich noch einmal darauf hin, dass die Vorlage eines E-Mail-Ausdruckes in der Regel dazu führen wird, dass der Inhalt der E-Mail unstreitig gestellt wird, womit die Beweisbedürftigkeit im Zivilprozessrecht entfällt (§ 138 III ZPO).

Der Zugang einer Mail kann z. B. bewiesen werden, wenn ein Zeuge die Mail abgerufen und gelesen hat und Erhalt und Inhalt dann vor Gericht bestätigt.

Ich sprach nicht vom „Ausdruck einer Mail“, sondern von einer „Mail“. Wenn diese auf dem (Fremd-)Server belassen wird, kann sie von keiner Seite gefälscht werden.

Grüße
Carsten

viel einfacher, es reicht, wenn der andere darauf anwortet :wink: