ich verstehe nicht so ganz was daran den Datenschutz betreffen soll?
Wenn ihr Post bekommt dann öffnet ja auch irgendjemand die Post und verteilt sie. Bei E-Mails ist das nicht anders.
Problematisch könnte es nur werden wenn es an jemand persönlich gerichtet ist, was man ja aber erst sieht wenn man sich die E-Mail anschaut.
Grüße
Michael
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Wenn private Nutzung dieses Accounts ausdrücklich erlaubt oder jedenfalls geduldet wird, verstößt der Arbeitgeber gegen das Teledienstedatenschutzgesetz, wenn er Einblick nimmt oder die Mails ausdruckt. Ist die Mailadresse nur für den dienstlichen Gebrauch überlassen, ist die Vorgehensweise rechtmäßig.