E-Mob.-Prämie: Fahrzeugabgabe vor Ablauf 6 Monate

N’Abend,

eine Bedingung zum Erhalt der BAFA-Prämie für ein E-Auto ist ja die Haltedauer von sechs Monaten. Ein Autohaus stellt sich ein derart gefördertes Fahrzeug mit Tageszulassung auf den Hof und verkauft es vor Ablauf der sechs Monate. Damit die Prämie nicht flöten geht, erfolgt der Verkauf mit der Auflage, dass erst am ersten Tag nach Ablauf dieser sechs Monate der offizielle Halterwechsel zu veranlassen ist. Sicherlich ist diese Vorgehensweise nicht im Sinne des Erfinders, aber ist das (bitte ankreuzen, Mehrfachantwort möglich):
[ ] de facto übliches Procedere?
[ ] eine legale Trickserei?
[ ] eine rechtliche Grauzone?
[ ] illegal (Bitte konkrete Gesetzespassage nennen, die dieses Gebaren verbietet)?

Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen. Würdet ihr auf so einen Vorschlag eingehen?

Grüße
Marius

Aus meiner Sicht ist es der Beweis, daß die überwiegende Zahl unserer Bundestagsabgeordneten keine Ahnung vom realen Leben haben und deshalb (abgesehen von den anderen Defiziten) handwerklich schlecht gemachte Gesetze produzieren.

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bedeutet: einen Tag zugelassen. Dafür gibt es den Zuschuss aber gar nicht, das Auto muss ja mindestens 6Monate angemeldet sein. Die Frage stellt sich deshalb so gar nicht.

Das Auto ist ganz offensichtlich ganz offiziell auf den Händler zugelassen. Vermutlich fährt er nur nicht damit rum.

Stimmt eigentlich, ist aber als Tageszulassung inseriert…

Da sich ein Bekannter gerade mit diesem Thema beschäftigt: Ich finde dieses Konstrukt „kundenfreundlich“. Denn das Risiko einer Ablehnung der Förderung z.B. wegen eines Formfehlers geht auf den Verkäufer über. Da ich die Prämie für mein Auto selbst beantragt habe, kann ich davon ein Lied singen. Man wartet 2-3 Monate und streckt 6000€ vor - ohne jeglichen Hinweis ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Das muss man erst mal durchstehen, und auf das Geld sollte man dann auch besser nicht angewiesen sein.

Grundsätzlich spielt es für das BAFA ja keine Rolle wer die Förderung für das Fahrzeug erhält. Von daher sehe ich auch keine „Trickserei“ oder „Veruntreuung von Fördergeldern“. Der Weiterverkauf nach 6 Monaten ins Ausland ist da schon eher skeptisch zu sehen.

Der einzige „Nachteil“ ist nur, dass man dann Zweitbesitzer des Fahrzeuges ist und nicht Erstbesitzer - wie eben bei einer Tageszulassung auch.

Bernd