Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Freund und ich sind im August 2007 umgezogen. In der Wohnung lief bis dahin die Strom- und Gasrechnung der E.ON Hanse auf seinen Namen.
Mit dem Umzughat er bei der E.ON zum 31.08.2010 alles abgemeldet, ich bin sogar der Meinung mit Angabe der neuen Addresse, da in der neuen Wohnung alles auf meinen Namen läuft.
Wir haben bei der Post einen Nachsendeauftrag für 6 Monate gestellt… sollte ja ausreichen.
Nun bekam er am 17.10.2010 Post von einem Rechtsanwalt der E.ON Hanse mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von 398,16€ bis zum 25.10.2010.Ansonsten droht der gerichtliche Mahnbescheid und weiterleitung an die Schufa.
Nach einem Telefonat mit dem Anwalt schickte dieser uns die Abschlußrechnung der E.On Hanse, die laut Ausstellungsdatum vom 18.02.2008 in Höhe von 290,12€ eigentlich gerade noch in den Zeitraum des Nachsendeauftrags, der bis zum 28.02.2008 lief, gefallen sein müsste.
Wir haben diese Schlussrechnung allerdings nie erhalten. Im ganzen Umzugsstress hat natürlich auch niemand dran gedacht.
Jetzt ist meine Frage: ist es unsere eigene Schuld, dass wir nie eine Rechnung der E.ON erhalten haben? Schuld der E.ON, weil die sich einfach zu viel Zeit gelassen haben und nicht weiter versucht haben uns zu erreichen? Oder hat die Post gepennt? Denn bei der ersten Mahnung war der Nachsendeauftrag ja wahrscheinlich abgelaufen?
Müssen wir jetzt diese Mahnkosten und Anwaltkosten, die 108,04€ betragen zahlen?
Ich bin für jede Hilfe Dankbar