bei mir konnte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, die E-plus abgebucht hat. Jetzt haben die 30 DM!!! „offene Forderungen Ihres E-plus Kundenkontos zum …“ mit auf die neue Rechnung geschlagen. Weiss jemand, ob das Rechtens ist??? Jedenfalls soviel???
bei mir konnte eine Lastschrift nicht eingelöst werden
hallo!
Ob es rechtens ist, keine Ahnung. Aber der Fehler liegt doch wohl bei der Bank. Die würde ich verantwortlich machen und denen die 30DM in Rechnung stellen!
MLG
Henning
Falsch
Die Bank kann nix dafür, wenn eine Lastschrift mangels Kontodeckung zurück geht.
Außerdem darf Sie nur dir keine Kosten in Rechnung stellen für die zurückgegebene Lastschrift. Dem Auftraggeber der Lastschrift schon. Dessen Bank schlägt noch mal Gebühren drauf. Dies ist ebenfalls zulässig. (Dies sind in beide male ca. 10 DM, bei manchen Banken allerdings mehr.)
Ob E-plus nun Pauschal noch mal was draufschlägt weiss ich nicht.
Ob sie dies aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes dürfen, weiss ich nicht. Die weitergabe der Kosten für die Lastschriftrückgabe ist allerdings normal.
Kann hier - leider - keine Abzocke sehen.
Eine zweite Meinung kannst du dir gerne bei EXC im Finanzboard einholen.
Die Bank kann nix dafür, wenn eine Lastschrift mangels
Kontodeckung zurück geht.
Hi Ivo!
Geht das denn? Meine Bank (DB) sagt immer, dass ich mein Dispolimit ruhig noch weiter überschreiten kann. Dachte immer, so etwas wie beschrieben gibts heute nicht mehr.
MLG
HG