mein problem:
hab ende dezember 2002 beim mediamarkt einen e-plus handyvertrag abgeschlossen mit 10 EUR Grundgebühr. die ersten 6 monate sollten grundgebührbefreit sein.
doch e-plus hat mir die ersten monate trotzdem jedesmal die 10 EUR abgezogen. dummerweise ist mir das erst mit der 4 rechnung aufgefallen. also hab ich bei e-plus angerufen. die dame am telefon meinte, dass man da mnichts mehr machen kännte. das hätte mir bei der 1.rechnung schon auffallen müssen. innerhalb 4 wochen nach vertragsabschlus hätte ich dies melden müssen. auch die nächsten beiden monate bekomme ich keine grundgebühr erstattet.
die dame von e-plus meinte, das wäre mein problem. da ich es damals vrebummelt hätte es zu melden.
jetzt meine frage, kann das sein ???
zudem hat ein freund von mir den selben vertrag abgeschlossen. auch bei ihm wurde munter abgebucht. auch ihm ist das nicht aufgefallen. ich vermute, dass das kein zufall ist, sondern absicht.
kann ich das geld zurückfordern ?
kann ich wenigstens darauf bestehen, dass die nächsten beiden monate ohne grundgebühr sind ?
mein problem:
hab ende dezember 2002 beim mediamarkt einen e-plus
handyvertrag abgeschlossen mit 10 EUR Grundgebühr. die ersten
6 monate sollten grundgebührbefreit sein.
bei mediamarkt kauft man ja auch nur, wenn man blöd ist. Gleiches gilt für einen Abschluß bei eplus.
Unter Punkt 6 die einschlägige Formulierung: Der Kunde hat die Rechnung sorgfältig zu prüfen. Einwendungen hat der Kunde sofort, spätestens aber nach 4 Wochen schriftlich geltend zu erheben. Unterlassung von Einwendungen gelten als Genehmigung. usw.
Tja…
Die Damen von der eplus-Hotline erzählen normalerweise gewohnheitsmäßig Mist. Hier liegt also ein klarer Verstoß gegen die Firmenphilosophie vor. Wie dem auch sei: Die Damen haben recht.
Das würde mich aber dennoch nicht daran hindern, die Rückerstattung auf Kulanz zu verlangen.
Argumentationshilfe: Wenn Sie mir das Geld (hier: 40 Euro) nicht erstatten, werde ich mir eine Prepaidkarte der Konkurrenz zulegen und in Höhe von 50 Euro bei der Konkurrenz telephonieren. Somit ist der Schaden für Sie höher, wenn Sie mir die Grundgebühr nicht erstatten.
Dies bzw. ähnliches hat bisher immer geholfen. Proble. Eplus ist, ich erwähnte es indirekt, ein Idiotenclub. Ausgang also fraglich.
Gruß
Christian
P.S.
Für die nächsten zwei Monate ist die Gebührenfreiheit natürlich zu berücksichtigen.
mein problem:
hab ende dezember 2002 beim mediamarkt einen e-plus
handyvertrag abgeschlossen mit 10 EUR Grundgebühr. die ersten
6 monate sollten grundgebührbefreit sein.
bei mediamarkt kauft man ja auch nur, wenn man blöd ist.
Gleiches gilt für einen Abschluß bei eplus.
Das hatt ich mir verkniffen, aber du nimmst mir das Wort aus dem Maule.
Moment: Wichtig: Wenn ich recht informiert bin, werden in den Media Märkten alleinig Verträge über den Provider Debitel abgeschlossen. Provider sind nicht immer so günstig und in aller Regel etwas undurchsichtiger.
Dies vorerst bitte genau feststellen und dann erst die nächsten Schritte einleiten.
Unter Punkt 6 die einschlägige Formulierung: Der Kunde hat die
Rechnung sorgfältig zu prüfen. Einwendungen hat der Kunde
sofort, spätestens aber nach 4 Wochen schriftlich geltend zu
erheben. Unterlassung von Einwendungen gelten als Genehmigung.
usw.
Ob das am Ende so stehen bleiben kann ist eher fraglich. Wann tritt normalerweise eine Verjährung ein ?
Tja…
Die Damen von der eplus-Hotline erzählen normalerweise
gewohnheitsmäßig Mist. Hier liegt also ein klarer Verstoß
gegen die Firmenphilosophie vor. Wie dem auch sei: Die Damen
haben recht.
Das würde mich aber dennoch nicht daran hindern, die
Rückerstattung auf Kulanz zu verlangen.
Argumentationshilfe: Wenn Sie mir das Geld (hier: 40 Euro)
nicht erstatten, werde ich mir eine Prepaidkarte der
Konkurrenz zulegen und in Höhe von 50 Euro bei der Konkurrenz
telephonieren. Somit ist der Schaden für Sie höher, wenn Sie
mir die Grundgebühr nicht erstatten.
Dem kann ich jetzt nicht so ganz folgen, wieso sollte das E-Plus [debitel] anheben ?
Dies bzw. ähnliches hat bisher immer geholfen. Proble. Eplus
ist, ich erwähnte es indirekt, ein Idiotenclub. Ausgang also
fraglich.
Gruß
Christian
P.S.
Für die nächsten zwei Monate ist die Gebührenfreiheit
natürlich zu berücksichtigen.
Das würde mich aber dennoch nicht daran hindern, die
Rückerstattung auf Kulanz zu verlangen.
Hi Christian!
widerspricht die Formulierung „Rückerstattung auf Kulanz“ nicht dem „Verlangen“? Kulanz ist doch etwas freiwilliges, eine freiwillige Leistung auf die kein Anspruch besteht. Sowas kann man mE nicht verlangen.
Bitten könnte man uU darum…
Moment: Wichtig: Wenn ich recht informiert bin, werden in den
Media Märkten alleinig Verträge über den Provider Debitel
abgeschlossen. Provider sind nicht immer so günstig und in
aller Regel etwas undurchsichtiger.
Dies vorerst bitte genau feststellen und dann erst die
nächsten Schritte einleiten.
Ach Du meine Güte, wenn Debitel ins Spiel kommt, steige ich aus. Das waren mobiltelephonmäßig die schlimmsten 12 Monate meines Lebens. Naja, Anfängerfehler, 1995 war man noch ein bißchen unbedarft
Ob das am Ende so stehen bleiben kann ist eher fraglich. Wann
tritt normalerweise eine Verjährung ein ?
3 Jahre, aber eben nur, wenn nichts anderes geregelt ist (siehe §195 BGB).
Argumentationshilfe: Wenn Sie mir das Geld (hier: 40 Euro)
nicht erstatten, werde ich mir eine Prepaidkarte der
Konkurrenz zulegen und in Höhe von 50 Euro bei der Konkurrenz
telephonieren. Somit ist der Schaden für Sie höher, wenn Sie
mir die Grundgebühr nicht erstatten.
Dem kann ich jetzt nicht so ganz folgen, wieso sollte das
E-Plus [debitel] anheben ?
Nee, ich meinte, sie soll sich ne Karte über 50 Euro besorgen und abtelephonoieren. Damit entgeht eplus/Debitel ein Umsatz (ist nicht gleich Gewinn, klar) von 50 Euro, nur weil sie 40 Euro nicht erstatten wollen. Wenn sie 40 Euro erstatten, kommen sie billiger weg. So war das gemeint.
widerspricht die Formulierung „Rückerstattung auf Kulanz“
nicht dem „Verlangen“?
grundsätzlich hast Du recht, wobei die Kulanz aus eplus-Sicht so genannt werden würde. Aus Kundensicht wäre das eine Rückerstattung unfairerweise eingesackter Beträge.
Beispiel: Ein Kunde beschwert sich heute, daß wir im 4. Quartal 2002 und im 1. Quartal 2003 (versehentlich) einen zu hohen Zinssatz berechnet haben. Er hat gegen den Kontoabschluß per 31.12.2002 nicht innerhalb von 6 Wochen Einspruch eingelegt, also müßten wir ihm dafür nichts erstatten. Eine Erstattung wäre also Kulanz. Nur verschwimmt hier in meinen Augen der Begriff. Wie haben etwas berechnet, was uns nicht zustand. Sich jetzt einfach auf die AGB zu berufen wäre nicht nur kaufmännischer Irrsinn, sondern in meinen Augen schlitweg unmoralisch.
Eplus scheint hier nach dem Motto vorzugehen: Mal kuckn, wer´s merkt.
Das kann es ja nun auch nicht sein. Insofern ist Kulanz ein Begriff, der gerne verwendet wird, um nicht den Anschein zu erwecken, es bestünde ein Rechtsanspruch.
Anderes Beispiel: Vor ein paar Jahren kaufte ich einen Streamer, bei dem laut Anzeige ein Band enthalten sein sollte. War natürlich nicht (Kette ist inzwischen übrigens pleite). Nach langen Diskussionen erhielt ich dann „aus Kulanz“ ein Band per Post.
Insofern wäre es an dieser Stelle eine semantische Spitzfindigkeit, darüber zu diskutieren, ob man Kulanz verlangen kann oder nur erbitten. Im Eplus-Fall halte ich „verlangen“ durchaus für den richtigen Weg.
bei mediamarkt kauft man ja auch nur, wenn man blöd ist.
Gleiches gilt für einen Abschluß bei eplus.
Slightly off topic, aber ich denke das ist ein Vorurteil. Es kann ja sein und ist Dir unbenommen daß Du E+ nicht magst, aber das steht hier nicht zur Debatte und es gibt auch weit schlimmere Mobilfunkunternehmen, wenn ich da z. B. an die ganzen Service-Provider wie Mobilcom, Victorvox, Hutchison, Debitel etc. denke. In diesem Zusammenhang sei an deren Praxis erinnert bei einer Vertragskündigung Deaktivierungsgebühren zu verlangen. Das ist zwar unerlaubt, sie versuchen es aber immer wieder…
A propos Debiltel: AFAIK gibt es beim Media-Markt keine E±Originalverträge, sondern man schließt einen Vertrag mit Debitel ab - auch wenn man im E±Netz telefoniert.
Die Damen von der eplus-Hotline erzählen normalerweise
gewohnheitsmäßig Mist. Hier liegt also ein klarer Verstoß
gegen die Firmenphilosophie vor. Wie dem auch sei: Die Damen
haben recht.
E+ kassiert in einschlägigen Tests jedes Mal (!) den Oscar für die beste Hotline.
Aber wie geschrieben, es geht ja in diesem Thread nicht darum ob man/Du E+ mag(st) oder nicht.
Das würde mich aber dennoch nicht daran hindern, die
Rückerstattung auf Kulanz zu verlangen.
…und erstmal nachschauen mit wem der Vertrag geschlossen wurde. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit muß man nämlich nicht die E+, sondern die Debitel-AGB zu Rate ziehen. Die Frage nach der Kulanz ist natürlich in jedem Fall angesagt wenn sich aus den AGB keine Möglichkeit ergibt die zuviel gezahlte Grundgebühr zurückzuverlangen…
Dieses ist übrigens nicht der erste Fall bei dem sich ein Mobilfunk-Provider Gelder einverleibt, die ihm nicht zustehen. Ich verweise auf den Thread http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…, bei dem vor ein paar Tagen eine verdammt ähnlich gelagerte Problematik zur Debatte stand.
Eplus ist, ich erwähnte es indirekt, ein Idiotenclub. Ausgang also fraglich.
Slightly off topic, aber ich denke das ist ein Vorurteil.
nun, Vorurteil oder nicht: Das ist der Ausfluß dessen, was ich in den letzten ca. 5 Jahren von den Leuten gehört habe, die bei eplus „unter Vertrag“ waren. Das sind zwar keine 5 Millionen, aber auch nicht nur drei.
A propos Debiltel: AFAIK gibt es beim Media-Markt keine
E±Originalverträge, sondern man schließt einen Vertrag mit
Debitel ab - auch wenn man im E±Netz telefoniert.
Meine Meinung zu Debitel ist eine noch schlechtere als die zu eplus. Das gilt aber auch für dplus und victorvor, wobei hier auch teilweise eigene Erfahrungen einfließen.
E+ kassiert in einschlägigen Tests jedes Mal (!) den Oscar für
die beste Hotline.
Das bringt uns vom Hölzchen aufs Stöckchen. Meine Meinung zu Test im allgemeinen is ebenfalls nicht die beste, allein schon, weil ich weiß, wie derartige Tests funktionieren, wobei ich alle Seiten kenne. Die des Fragenentwicklers, die des Fragers und die des Befragten. Daß bei einer Meinungsumfrage (außer Politik)jemals ein brauchbares Ergebnis rausgekommen ist, wage ich zu bezweifeln.
…und erstmal nachschauen mit wem der Vertrag geschlossen
wurde. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit muß man
nämlich nicht die E+, sondern die Debitel-AGB zu Rate ziehen.
Siehe Punkt 5. War auch nicht anders zu erwarten. AGB sind normalerweise innerhalb einer Branche gleich, weil meist Standard-AGB von den Branchenverbänden entwickelt werden.
ihr habt recht. mein provider ist tatsächlich debitel.
habe auch dort angerufen. unter meiner rechung stand ne nummer „falls sie fragen zur rechnung haben …“
also, sehe ich das jetzt richtig.
die grundgebühr für diese und die nächsten beiden rechnungen müssen sie mir zurückerstatten / erstatten.
alles was länger als 4 wochen zurückliegt ist weg für mich.
Das bringt uns vom Hölzchen aufs Stöckchen. Meine Meinung zu
Test im allgemeinen is ebenfalls nicht die beste, allein
schon, weil ich weiß, wie derartige Tests funktionieren, wobei
ich alle Seiten kenne. Die des Fragenentwicklers, die des
Fragers und die des Befragten. Daß bei einer Meinungsumfrage
(außer Politik)jemals ein brauchbares Ergebnis rausgekommen
ist, wage ich zu bezweifeln.
Eine Meinungsumfrage ist ja wohl etwas anderes als das Testen einer Hotline. Speziell im Bereich Call Center wird (wenn überhaupt getestet wird) durchaus mit treffsicheren Methoden gearbeitet, die auch tatsächlich das prüfen, was auch für den Kunden (Anrufer) relevant ist.
Und das behaupte ich nicht nur einfach so, sondern deshalb, weil ich die Seite des die Qualitätssicherung Durchführenden gut kenne.
Eine Meinungsumfrage ist ja wohl etwas anderes als das Testen
einer Hotline.
klar, wird aber - soweit meine - begrenzten Erfahrungen, oft genauso lieblos gemacht, wie eine Meinungsumfrage. Schon bei der Fragenauswahl und der Gewichtung hört es dann oft auf, sinnvoll zu sein.
Auch hier spreche ich natürlich wieder nur über eigene Erfahrungen, die naturgemäß nicht den ganzen Markt umfassen können.
da hab ich aber noch mal Glück gehabt, dass es zu meiner Anfängerzeit nur D1 und D2 gab und sonst nix. *g*
Meine Frage an dich ist, ob sich das mit den 4 Wochen so pauschal ausschließen läßt?
Schweigen stellt doch keine Willenserklärung dar? (zumindest bei Nichtkaufleuten)
Meine Frage an dich ist, ob sich das mit den 4 Wochen so
pauschal ausschließen läßt?
Schweigen stellt doch keine Willenserklärung dar? (zumindest
bei Nichtkaufleuten)
das stimmt, aber eine Rechnung ist ja an sich auch nicht zustimmungspflichtig. Eine Rechnung ist ja nur eine Dokumentation und (manchmal noch) eine Zahlungsaufforderung. Der Inhalt der Rechnung ist ja ein Auswuchs der Vertragsbedingungen und denen wiederum ist ja seitens des Kunden zugestimmt worden.
Der Unterschied ist eben, daß bei einer Rechnung keine Verpflichtung eingegangen wird, sondern bereits vorher. Anders sähe das aus, wenn man einen Brief bekäme und darin steht: Wenn Sie nix dagegen haben, beginnen wir am kommenden Montag mit der wöchentlichen Lieferung von einer Tonne Schafdung. Dem müßte ein Nichtkaufmann explizit zustimmen, ein Kaufmann jedoch (unter gewissen Umständen, siehe §362 HGB) eben nicht.
Ich hatte mal 15 Jahre lang einen arbeitgenber.
Im Rahmen der Vwl hatte ich auch einen aktienfond. 3 Jahrelang wurde eingezahlt (externe Fa machte die abrechnung) - dann übernahm unsere PA die abrechnung und verbaselte die tZahlungen. Ich habs nicht gemerkt. Danach war mein erster Blick auf ner Gehaltsabrechnung immer der Code für VwL…
Nach 10 Jahren hab ichs dann endlich gemerkt, nämlich als ich das ding auflösen wollte.
immerhin hatte ich auf das 3 Jahre eingezahlte Sümmchen sich verfünffacht. als ich mir in etwa ausrechnete was gewesen wär wenn… wurd mir schlecht. Mein Arbeitgeber hat mir dann aus kulanz den Arbeitgeberanteil für den verbaselten Zeitraum steuerpflichtig mit dem Gehalt gezahlt. theoretisch wären etwa 18000 DM draus geworden. Netto hatte ich dann etwa 700 DM Kulanterweise gezahlten Anteil.
Und - wie gesagt aus Kulanz gezahlt, nicht dass ich da nen Anspruch drauf gehabt hätte.
Bausparvertrag dasselbe, nur das der sich selbst durch kontoführungsfgebühren annulliert hatte…
Ich hätt fast ein Magengeschwür bekommen vor Wut
HH
Wenn Ja, wäre das m.E. ein dringender Fall, das
AGB-Gesetz zu berichtigen.
Wieso? Stell Dir folgendes Szenario vor: Ein Provider handelt die Telephonminuten durch. Er kauft 2 Mio. Minuten für meinswegen 1 Mio. Euro. Seine 100.000 Kunden telephonieren diese 2 Mio. Minuten ab und der Provider bekommt dafür von seinen Kunden 1,4 Mio. Euro zzgl. der Grundgebühr von 1.000.000 Euro, die unberechtigterweise in Rechnung gestellt wird.
Nach sechs Montaten hat der Provider aus Gesprächsgebühren 2,4 Mio. Gewinn/Cash erzielt, aus den fälschlicherweise eingezogenen Grundgebühren 6 Mio. Euro. Am Ende des Halbjahres sagt er: Hey, cool, 8,4 Mio. Überschuß, dafür kaufe ich mir eine neue Vermittlungsanlage. Nach einem Jahr kommen die 100.000 Kunden und verlangen ihr Geld zurück, weil sie damals zu faul waren ihre Rechnungen zu kontrollieren. Die Pleite ist dann absehbar.
Einer der entscheidenden Paragraphen im AGB-Gesetz ist § 9:
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Und es eigentlich schon klar, daß da niemand unangemessen benachteiligt wird. Die Möglichkeit, einen Blick auf die Rechnung zu werfen, ist ja definitiv da.
ich wollte keineswegs anzweifeln, dass Deine Auskunft richtig sei…
Wieso? Stell Dir folgendes Szenario vor: Ein Provider handelt
die Telephonminuten durch. Er kauft 2 Mio. Minuten für
meinswegen 1 Mio. Euro. Seine 100.000 Kunden telephonieren
diese 2 Mio. Minuten ab und der Provider bekommt dafür von
seinen Kunden 1,4 Mio. Euro zzgl. der Grundgebühr von
1.000.000 Euro, die unberechtigterweise in Rechnung gestellt
wird.
Nach sechs Montaten hat der Provider aus Gesprächsgebühren 2,4
Mio. Gewinn/Cash erzielt, aus den fälschlicherweise
eingezogenen Grundgebühren 6 Mio. Euro. Am Ende des Halbjahres
sagt er: Hey, cool, 8,4 Mio. Überschuß, dafür kaufe ich mir
eine neue Vermittlungsanlage.
Dann hat er aber ein ziemlich aufwendiges Ding (sorry meine Firma stellt kleine handliche Vermittlungsanlagen mit integrieten Mehrwertdiensten her).
Nach einem Jahr kommen die
100.000 Kunden und verlangen ihr Geld zurück, weil sie damals
zu faul waren ihre Rechnungen zu kontrollieren. Die Pleite ist
dann absehbar.
Ein Jahr ist ein ziemlich großes Vielfaches von 4 Wochen, aber ein halbes Jahr würde ich eher als dem normalen Verbraucherverhalten angemessen ansehen.
bei mediamarkt kauft man ja auch nur, wenn man blöd ist.
Gleiches gilt für einen Abschluß bei eplus.
Hallo,
nur mal so zur Info meine Meinung dazu:
Ich bin seit fast 8 Jahre hochzufriedener E-Plus Kunde und würde jederzeit dort wieder einen Vertrag abschließen. Besonders mit der Hotline bin ich sehr zufrieden.
Allerdings sollte man E-Plus Verträge nur direkt, also nicht über einen Provider wie Debitel etc., abschließen.