Hallo,
ein e-post Brief per email hat ja anscheinend rechtsgültigkeit.
Wie sieht es aus bei bei einem e-post brief der konventionell per Post zugestellt wird?
Ist dieser Brief ohne Unterschrift rechtsgültig?
Danke und Gruß
Roland
Hallo,
ein e-post Brief per email hat ja anscheinend rechtsgültigkeit.
Wie sieht es aus bei bei einem e-post brief der konventionell per Post zugestellt wird?
Ist dieser Brief ohne Unterschrift rechtsgültig?
Danke und Gruß
Roland
Hallo,
zumindest von der Behördenseite aus muss keine Unterschrift vorhanden sein, wichtig ist nur, dass die erlassende Behörde aus dem Schreiben hervor geht.
Wobei man sich über den Begriff " erlassende Behörde" vortrefflichst streiten kann, aber das sind tiefschürfende verwaltungsrechtliche Fragen denen ich mich gerne verwehre.
Greetz
S_E
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Ich vergaß zu erwähnen, daß meine Frage auf den Privatmenschen zu beziehen ist.
Wenn man also z.B. eine Kündigung an den Vermieter per epostbrief sendet, ist dieser Brief nicht unterschrieben, bei konventioneller Briefzustellung.
Man schreibt den Brief am PC und kann ihn nicht unterschreiben.
Wie sieht es da mit der Rechtsgültigkeit aus?
Reicht da die übliche Floskel, EDV Brief, gültig ohne Unterschrift.
Danke und Gruß
Roland
Das kann ich dir leider nicht beantworten.
Wenn ich jetzt mal Spekulatius mache, ist eine Kündigung -für meine Begriffe- eine einseitige Willenserklärung. Ob die nun unterschrieben ist oder nicht, spielt da für mich weniger die Rolle. M.E. wäre es ausreichend, wenn die getippt unterzeichnet ist mit „MfG Mas Mustermann“.
Aber ist wie gesagt nur ein Gedankenspiel ohne genauere Kenntnis.
Greetz
S_E
Hallo,
der E-Postbrief ist rechtsgültig,da man sich gegenüber dem Betreiber dieses Services ausweisen muss (Identitätsprüfung) und die jeweilige Nachricht zusätzlich noch über eine Online-TAN abgesichert ist.
Daher gilt hier der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Nachricht.
Hallo,
danke erstmal.
Ich nehme an, das gilt auch für Epost-Briefe die konventionell zugestellt werden, da man dabei auch eine Tan zugeschickt bekommt, richtig?
Gruß
Roland
Hallo ro.ma.,
ein e-post Brief per email hat ja anscheinend
rechtsgültigkeit.
Wie sieht es aus bei bei einem e-post brief der konventionell
per Post zugestellt wird?
Ist dieser Brief ohne Unterschrift rechtsgültig?
kommt immer auf die Anforderung an die Form an. Ein e-post Brief erfüllt zum Beispiel die Schriftform nach § 126 BGB nicht. Somit wäre zum Beispiel die Kündigung eines Miet- oder Arbeitsverhältnisses über e-post Brief nicht wirksam, da es an der Schriftform mangelt. Die Textform nach § 126b BGB wäre erfüllt, aber was bringt das, diese ist nämlich auch durch eine E-Mail gegeben.
Gruß
Joschi
Hallo,
Ein e-post
Brief erfüllt zum Beispiel die Schriftform nach § 126 BGB
nicht.
Da gibt es aber noch den §126a: http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html
Ich sehe da durchaus die e-post als Erfüllung der Schriftform an. Worauf ja auch Absatz3 des §126 Bezug nimmt.
Wobei es natürlich Probleme mit dem Einhalten der Frist geben kann. Und dem Beweis, dass das Ding angekommen ist.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
Hallo,
da ich denke, dass die Post sicher nicht freiwillig auf einen Kundenkreis verzichtet, gebe ich mich geschlagen. 
Gruß
loderunner (ianal)