E-St- Bescheid prüfen

Hallo,
kann es sein, daß die laufend im Jahr gezahlte Einkommenssteuer mit dem errechneten
Betrag durch das FA übereinstimmt?
Obwohl durch das FA alle Aufwendungen und Pauschbeträge vom Bruttoarbeitslohn
in Abzug gebracht wurden, und sich somit das zu versteuernde Einkommen verringert?
Für alle Antworten sehr dankbar.
gruß

Klar kann das sein, ist nur sehr unwahrscheinlich, dass die Schätzung (was Vorauszahlungen ja sind) komplett mit der tatsächlichen ESt-Schuld übereinstimmt.

Servus,

beim Düsseldorfer Verfahren passen die geschätzten Bescheide immer genau zu den geleisteten Vorauszahlungen, sonst würde es nicht funktionieren.

Diese Form der Besteuerung will ich dem UP aber nicht unterstellen.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

beim Düsseldorfer Verfahren

*lach*

Daran hab ich jetzt gar nicht gedacht…!