Aus einer Rolli-Community habe ich folgenden Sachverhalt entnommen.Leider kamen dort keine hilfreichen Antworten.
Ich suche jetzt hier nach Mithilfe:
"Am 29 Dez wurde ich auf dem nachhauseweg nach einem Keipenbummel(Bürgersteig) von der Polizei zum Alkotest aufgefordert, dieser Aufforderung kam ich freiwillig und etwas belustigt nach, da ich auf dem Bürgersteig fuhr, dachte ich ich sei rechtlich Fußgänger und habe nichts zu befürchten. Der Alkotest ergab 1,75 Promille. Daraufhin eröffnete der Beamte, mir er wolle meinen Rollstuhl abschleppen. Eine Bekannte die ich traf und die bei der Unteredung vermitteln wollte, machte den Vorschlag mich per Muskelkraft im Leerlauf heimzuschieben.
Der Polizist ging nicht darauf ein so kann ein regulärer Abschleppwagen
Kostenpunkt 250,- DM
Kann jemand was zur Rechtslage sagen, habe noch keinen Fall im Internet gefunden."
Danke für Eure Hilfe
Gruß Gerhard