Hallo Julian,
wer kann mir sagen, wann ich eine Verbindlichkeit (ich
gegenüber einem anderen Unternehmen durch Rechnung) in der E/Ü
REchnung berücksichtigen muss.
In der Überschussrechnung zählt die Ausgabe: Die findet (unabhängig von der Wertstellung) dann statt, wenn das Geld fließt.
(Hintergrund ist die Vorsteueranmeldung für Januar):
Umsatzsteuerlich unterscheidet man Soll- und Istversteuerung; das bedeutet USt-Berechnung nach vereinbarten (= Forderung/Verbindlichkeit) oder nach vereinnahmten (= Zahlung) Entgelten. Wenn es Dir passiert sein sollte, dass Du trotz Überschussrechnung nicht die Istversteuerung beantragt hast, empfehle ich, dies nachzuholen; Du kommst sonst buchhalterisch zu ziemlich akrobatischen Operationen… Für die Istversteuerung ist wie bei der Überschussrechnung der Geldstrom entscheidend, ebenfalls unabhängig von der Wertstellung.
Ich hab eine Rechnung von einem Unternehmen ca Mitte Januar
bekommen mit 3 wöchigem Zahlungsziel und habe die gegen Ende
Januar überwiesen, auf dem Kontoauszug ist der
„Abbuchungswertstellungstag“ jetzt aber im Februar.
Vereinfachend: Auszugsdatum. Alles, was bis zum letzten Januar-Auszug stattgefunden hat, dem Januar zurechnen, unabhängig von der Valutierung. Diese Handhabung ist nicht irgendwie getürkt, sondern allgemein anerkannt: Nur so kannst Du auszugskonform per Ultimo einen belegten Saldo auf der Bank nachweisen. Wenn Du bilanzieren würdest, könntest Du für die per Ultimo ausgewiesenen, aber noch nicht valutierten Zahlungen eine eigene transitorische Position schaffen (analog zum Scheckkreditor). Brauchst Du als Überschussrechner jedenfalls nicht.
Welche Termine gelten da nun, einfach wenn eine Rechnung
reinkommt, die sofort für die Umsatzsteurvoranmeldung
berücksichtigen oder das DAtum der Überweisung oder erst die
Negative-Wertstellung auf dem Kontoauszug??
Bei Istversteuerung: Vorsteuer anrechnen, wenn die Rechnungen bezahlt werden. Bei Sollversteuerung: Dann, wenn sie vorliegen; aber umgekehrt, bei USt auf Ausgangsrechnungen, analog handhaben. Bei Überschussrechnung und Sollversteuerung gibt es Schmerzen: Du buchst Erträge und Aufwendungen, ziehst daraus die USt, musst sie aber wieder neutralisieren und bei Zahlung neu als Einnahmen/Ausgaben einbuchen, weil die Zahlung selber (Kreditor an Bank) ja kein Aufwandskonto anspricht. Denkbar wäre in diesem Fall auch: Nur Vorsteuer über Kreditor buchen, die Zahlung wird dann in Höhe des Netto-Entgeltes direkt Aufwandskonto an Bank und in Höhe der USt Kreditor an Bank gebucht. Wie mans macht, gibts Huddel - daher gehört zur Überschussrechnung immer der Antrag auf Istversteuerung.
Schöne Grüße
MM