E/Ü-Rechnung Selbstentnahme ?

Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich mit meiner Selbstentnahme (also Eigenbedarf)in meiner Einahmen/Überschußrechnung aus?
Dort muß ich doch nur Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen, also bilanzieren. Taucht dabei die Selbstentnahme auf?
Aber irgendwie müssen die Zahlen ja stimmen, wie verhält sich das?

Danke für Euer know-how
es grüßt
Christine

Hay!
Na was heisst Selbstentnahme… Du hast Einnahmen, und du hast Ausgaben. Die stellst du gegenüber. Die Differenz ist deins (so mal grob gesagt). Wenn man aber das Beispiel hat, dass du dir zum Beispiel mal für die Firma eine Digicam gekauft hast (die du steuerlich abgesetzt hast) und die dann aus der Firma raus nimmst und privat für dich als Entnahme nimmst, dann musst den den Wert (sofern noch nicht abgeschrieben usw.) als Einnahme buchen.
Haste also die Cam für 400 Euro für die Firma gekauft, dann hast du die 400 Euro beim Finanzamt als Ausgabe geltend gemacht. Übergibst du das nun aber vom Firmenwert in dein Privateigentum als Selbstentnahme, dann musst du den Wert (z.B. Restwert 200 Euro) als Einnahme buchen.
Ansonsten ganz normal alle Einnahmen den Ausgaben gegenüber stellen und die Differenz ist deins (Versicherungen usw. natürlich beachten)

greets… Bastian

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