E.v

hi kann mir jemand sagen wo ich einen verein eintrage,wielange das dauert und was es kostet.thx
cu pate

hi kann mir jemand sagen wo ich einen verein eintrage,wielange
das dauert und was es kostet.thx
cu pate

Im Vereinsregister am Registergericht.
e.V. heißt Gemeinnützigkeit und der Verein muß aus einem
Vorstand mit sieben Personen bestehen plus Satzung.

Im Vereinsregister am Registergericht.
e.V. heißt Gemeinnützigkeit und der Verein muß aus einem
Vorstand mit sieben Personen bestehen plus Satzung.

muss man eigentlich nach einer vereins-gründung diesen überhaupt eintragen?welche vor- bzw. nachteile hat ein eingertagener bzw.nicht eingetragener verein.
danke mfg.
Pate

Hi,

wenn du einen Verein gründen willst, brauchst du mindestens 7 Gründungsmitglieder, die auf einer Gründungsversammlung einen Satzungsentwurf unterschreiben.
Mit Hilfe eines Notars wird dieser Verein im Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim zuständigen Amtsgericht geführt.
Ab dem Datum der Eintragung nennt sich der Verein „e.V.“.
Die Gemeinnützigkeit kannst du dann anschließend bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. Auch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist geschäftsfähig. Die Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen. Hierzu gibt es allerdings Ausnahmen. So haftet der im Vereinsregister eingetragene Vorstand auch in anderen Bereichen vergleichbar dem Geschäftsführer einer GmbH.
Die übrigen Vereinsmitglieder haften nicht persönlich.
Wenn der Verein nicht eingetragen ist, haftet jedes Vereinsmitglied in vollem Umfang, auch mit seinem Privatvermögen.

Gruß,
Francesco

muss man eigentlich nach einer vereins-gründung diesen

wiß ich nicht, ob man muß.

überhaupt eintragen?welche vor- bzw. nachteile hat ein
eingertagener bzw.nicht eingetragener verein.

steuerliche vorteile und teilweise, je nach bundesland, zuschüße aus öffentlichen geldern. zb förderung der sportjugend, großgeräteanschaffung.

muss man eigentlich nach einer vereins-gründung diesen überhaupt eintragen?welche vor- bzw. nachteile hat ein eingertagener bzw.nicht eingetragener verein.
danke mfg.
Pate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich hatte es dir doch in meinem ersten Posting schon geschrieben.
Also noch einmal:

Du kannst einen Verein als nichteingetragenen Verein lassen.
Nachteile sind,

  1. dass die Banken dem Verein kein eigenes Konto einrichten, es sei denn auf den Namen aller Vereinsmitglieder lautend,
  2. dass alle Vereinsmitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins haften,
  3. es gibt keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit (ist bei Personengruppen und Personengesellschaften ausgeschlossen),
  4. der Verein kann nicht vor Gericht auftreten und weder klagen noch verklagt werden (immer nur alle Mitglieder zusammen),

Der eingetragene Verein kann die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragen, auf seinen Namen Bankkonten einrichten lassen, Kredite aufnehmen, es haftet nur das Vereinsvermögen, nicht das der Mitglieder, der Vorstand haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Gruß,
Francesco

Kleine Korrektur
Tach auch,

Eine kleine Korrektur ist doch nötig:

Im Vereinsregister am Registergericht.

Stimmt grundsätzlich, muss jedoch über einen Notar erfolgen.

e.V. heißt Gemeinnützigkeit

e.V. heißt „eingetragener Verein“ - er muss nicht gemeinnützig sein. Darüber entscheidet später (auf Antrag) das Finanzamt.

und der Verein muß aus einem
Vorstand mit sieben Personen bestehen plus Satzung.

Satzung ist klar, die muss mit vorgelegt werden. Wie groß der Vorstand ist, ist nicht geregelt sondern der Satzung vorbehalten.
Die sieben Personen sind die Mindestanzahl der Gründungsmitglieder.

Gruß
HaWeThie