Hallo!
Ich hab mal eine Frage: Welche Pflichten übernehmen Gründungsmitglieder eines zu gründenen Vereins?
Unter welchen Voraussetzungen und wie schnell kann ein Gründungsmitglied austreten?
Was ist die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder, welche Voraussetzungen müssen die Vorstandsmitglieder auch in Bezug aufs Alter erfüllen?
Wann wird der Vorstand bestimmt? Wie sieht es vom Stimmrecht her aus, wenn die Mitglieder hauptsächlich aus Minderjährigen bestehen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Usch
Hallo!
Ich hab mal eine Frage: Welche Pflichten übernehmen
Gründungsmitglieder eines zu gründenen Vereins?
dieselben wie alle anderen Mitglieder, besondere Rechte gelten nur für den Vorstand.
Unter welchen Voraussetzungen und wie schnell kann ein
Gründungsmitglied austreten?
So schnell wie jedes andere Mitglied.
Was ist die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder, welche
Voraussetzungen müssen die Vorstandsmitglieder auch in Bezug
aufs Alter erfüllen?
Wann wird der Vorstand bestimmt? Wie sieht es vom Stimmrecht
her aus, wenn die Mitglieder hauptsächlich aus Minderjährigen
bestehen?
Da bin ich im Moment überfragt. Literatur:
ISBN: 3980877809 Buch anschauen
ISBN: 3442106966 Buch anschauen
ISBN: 3725521638 Buch anschauen
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Hi!
Zur Gründung eines Vereines braucht ihr eine Gründungsversammlung mit ind. 7 Leuten und das dazugehörige Gründungsprotokoll und eine Satzung. Soweit ich weiß reicht sogar ein Vorsitzender. Theoretisch kannst du direkt nach der Gründungssitzung wieder austreten.
Mein Rat… besorgt euch eine Satzung eines anderen Vereines (z. B. Fussballverein) - schreibt den Zweck des Vereines passend für euch um und übergebt dann das ganze einem Notar. die Kosten hierfür sind minimal und er erledigt den formellen Kram für euch!
Bernd
Vielen Dank für die prompten Antworten! Hat mir schon weiter-
geholfen.
Liebe Grüße
usch
Hallo Usch!
Die Pflichten der Gründungsmitglieder ergeben sich aus der aufzustellenden Vereinssatzung (i.d.R.: den Vereinszweck unterstützen und fördern, die Beiträge leisten, sich nicht vereinsschädigend verhalten usw.).
Den Eintritt in und den Austritt aus einem Verein müssen die Gründungsmitglieder in der Satzung geregelt haben, dazu gehört u.U. auch eine Austrittsfrist.
Ein Gründungsmitglied kann, wenn die Gründungsversammlung schon stattgefunden hat, entsprechend der in der Satzung enthaltenen Regelung austreten. Wenn die Gründungsversammlung noch nicht stattgefunden hat, braucht es nicht auszutreten, weil es noch keinen sogen. Vor-Verein gibt.
Das BGB kennt keine Mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern, bzw. setzt voraus, dass mind. 1 Person ‚Vorstand‘ ist.
Vorstandsmitglieder müssen mind. ‚beschränkt geschäftsfähig‘ (7-17 Jahre alt) sein, es macht aber keinen Sinn, ein Kind zum Vereinsvorstand zu wählen. Die Vereinssatzung sollte insoweit ein Mindestalter für die Wählbarkeit vorsehen.
Der Vorstand wird i.d.R. von der Mitgliederversammlung gewählt.
Auch wenn der Verein überwiegend aus Minderjährigen besteht, sollte in der Satzung eine Regelung über das Mindestalter für das Stimm- und Wahlrecht enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, ist grundsätzlich jedes Mitglied stimmberechtigt. Kinder werden i.d.R. durch ihre(n) gesetzlichen Vertreter vertreten!
Gruß
B.Kaufmann