Hallo, Fachleute,
kann ein gemeinnütziger Verein einem Mitglied des Vereins ein Darlehen gewähren?
Oder widerspricht das der Gemeinnützigkeit?
Harrend auf Aufklärung,
Fritz
Hallo, Fachleute,
kann ein gemeinnütziger Verein einem Mitglied des Vereins ein Darlehen gewähren?
Oder widerspricht das der Gemeinnützigkeit?
Harrend auf Aufklärung,
Fritz
Hallo,
ich gehe davon aus, dass, wenn das Darlehen marktüblichen Konditionen entspricht, es nicht im Gegensatz zur Gemeinnützigkeit steht.
Aber dann könnte er es natürlich auch woanders aufnehmen.
Gruß
Peter
PS
Was trotzdem für den e. V. als Kreditgeber sprechen könnte, wäre, dass man die Bonitätsprüfung lockerer sehen kann als eine Bank das täte.
Da ein e. V. ohnehin selten vom Finanzamt überprüft wird (habe ich noch nie erlebt) fällt es zunächst mal nicht auf.
Sollte aber doch eine Überprüfung stattfinden, wird man wohl nur auf die Konditionen gucken. Bonität ist ja relativ.
Falls das Darlehen aber platzt, hat der e. V. ein Problem …
Hallo, Peter,
zunächst mal vielen Dank für die rasche Antwort.
Was wären denn in dem Fall
marktübliche Konditionen?
Da eine gemeinnütziger Verein keinen Gewinn erwirtschaften darf, wäre doch bloß ein zinsloses Darlehen denkbar, oder?
PS
Was trotzdem für den e. V. als Kreditgeber sprechen könnte,
wäre, dass man die Bonitätsprüfung lockerer sehen kann als
eine Bank das täte.
Hier ist die Bonität des Darlehensnehmers gemeint, ja?
Nochmals Dank!
FRitz
Moin Fritz
kann ein gemeinnütziger Verein einem Mitglied des Vereins ein
Darlehen gewähren?Oder widerspricht das der Gemeinnützigkeit?
Anhand der Informationen in diesem link: http://www.unternehmerinfo.de/Steuern/Vereine_und_St… würde ich erste Frage verneinen und zweite bejahen. Demnach bedeutet „Selbstlosigkeit“, dass ein Verein seine Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet.
Aber ich bin kein Jurist.
Gruß
Marion
Hallo ihr zwei,
kann ein gemeinnütziger Verein einem Mitglied des Vereins ein
Darlehen gewähren?Oder widerspricht das der Gemeinnützigkeit?
Anhand der Informationen in diesem link:
http://www.unternehmerinfo.de/Steuern/Vereine_und_St…
würde ich erste Frage verneinen und zweite bejahen. Demnach
bedeutet „Selbstlosigkeit“, dass ein Verein seine Mittel nur
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet.Aber ich bin kein Jurist.
ich bin auch keine Juristin, aber als Vorsitzende eines nicht ganz kleinen e.V. sehe ich das ganz genau so.
Gruß, Karin
Hallo Fritz,
Da eine gemeinnütziger Verein keinen Gewinn erwirtschaften
darf, wäre doch bloß ein zinsloses Darlehen denkbar, oder?
Nein, dann würde das Mitglied ja einen finanziellen Vorteil aus seiner Mitgliedschaft ziehen. Er darf das Darlehen nicht günstigr bekommen als bei einer Bank - wobei man sich natürlich am unteren Rand orientieren kann.
Läge das Geld auf der Bank, brächte es ja auch Zinsen. Das ist nicht verboten , solange das Geld nicht an die Mitglieder ausgeschüttet, sondern satzungsgemäß verwendet wird.
Zinslose Darlehen an Mitglieder könnten im Übrigen als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet werden.
Die Mitglieder werden im Übrigen sicher nichts dagegen haben, wenn die so eingenommenen Zinsen höher sind als die, die man auf dem Bankkonto bekäme.
Nur wenn, das Darlehen platzt, dann wirds wohl, das sagte ich schon, Ärger geben.
Gruß
Peter
Danke, Ralf,
ich hätte gern den Link angesehen:
Aber der geht ins Nirvana.
Gruß Fritz