EB-Werte

Liebe Experten,

ich habe ein Verständnis-Problem:

ein E/Ü-Gewinnermittler bekommt eine Summen- und Saldenliste vom Vorjahr und trägt die einzelnen Werte des Anlagevermögens etc.
weiter.

Nun kommt dieser ins Schwimmen, weil der von der Logik nicht sicher ist, ob auch die Vorsteuer/Umsatzsteuer-Konten weitergetragen werden müssen.Ebenso die Privatent- und einlagen. Ab der Konten-Klasse zwei ist eigentlich wieder alles klar, da es sich um Kosten (Zinsen) handelt. Klassen 3, 4 und 8 auch klar, aber was ist mit der Klasse 9?

Oder kann man es so einfach sagen: Alle AV-Konten und alle Verbindlichkeitskonten (17…) einfach vortragen? 17… ist allerdings auch die Umsatzsteuer.

Ich hoffe, Sie können mir helfen, das logisch zu verstehen…

Vielen lieben Dank!

Anna

Hallo Anna,

beim Überschussrechner ist allergrößte Vorsicht beim Bebuchen von Bilanzkonten geboten: Die Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG kennt keine Bilanz, und es ist eine bedeutende Fehlerquelle, wenn man dabei mit Bilanzkonten arbeitet. In der Überschussrechnung wird nach Geldströmen gebucht, d.h. es gibt als „Bilanzkonten“ nur die Geldkonten (zu Abstimmzwecken) und die Konten des Anlagevermögens, in seltenen Fällen auch mal eine ARA.

Nun kommt dieser ins Schwimmen, weil der von der Logik nicht
sicher ist, ob auch die Vorsteuer/Umsatzsteuer-Konten
weitergetragen werden müssen.

Nein. Der Überschussrechner bucht ja die USt als Einnahmen und Ausgaben. Also kein Vortrag, weil die Zahlungen nur in einer Periode geleistet worden sind und in der nächsten nicht mehr vorkommen.

Eine weitere Entwicklung der Privatkonten gibts auch nicht.

aber was ist mit der Klasse 9?

Klasse 9 behält beim Überschussrechner zwangsläufig einen Saldo: Es handelt sich um alles, was außer den Geldkonten in einer Bilanz vorkommen würde und beim Überschussrechner nicht angesprochen wird. Der Saldo, der zum 31.12. einer Periode steht, ist aber ohne jede Aussage, und per 01.01. gehts mit einem neuen Saldo auf der Klasse 9 los.

Oder kann man es so einfach sagen: Alle AV-Konten und alle
Verbindlichkeitskonten (17…) einfach vortragen?

Nein. Wenn Verbindlichkeitenkonten bestehen, ist im Vorjahr möglicherweise etwas falsch gemacht worden: Der Überschussrechner hat vielleicht Aufwendungen behandelt, als seien es Ausgaben? Für den Überschussrechner spielen Aufwendungen erst eine Rolle, wenn er sie bezahlt. Verbindlichkeiten aus LuL bucht er nicht. Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten schon, zu Abstimmzwecken. Die werden als einzige vorgetragen. Die USt-Konten bilden bei ihm keine Verbindlichkeiten, wenn die Auswertung „Überschussrechnung“ richtig definiert ist. Sie sind in diesem Fall Einnahmekonten, wenn sie im Haben saldieren, und Ausgabekonten, wenn sie im Soll saldieren.

Die Jahres-USt-Werte kann man beim Überschussrechner bloß mit Hilfsrechnungen aus der FiBu ziehen.

Nebenbei: So zäh, wie Du dranbleibst, und so konkret, wie Du fragst (und nicht aus Angst vor „Blamage“ rumfaselst), lade ich Dich ein, mit dem Siesagen nunmehr aufzuhören. Ich kenn hier zwar einige mehr oder weniger helle Köpfe, aber keinen einzigen Heiligen…

Schöne Grüße

MM