Ich habe letzte Woche einen alten Videorecorder bei Ebay versteigert. Der Artikel war mit folgendem Text versehen:
Alter Videorecorder von Sharp. Funktioniert noch, aber nimmt nicht nicht mehr so schwarf auf. Ich denke, wenn man da mal ne Reinigungskassette durchlaufen lässt, dann geht das wieder. Fürn jemanden der sich damit auskennt oder einem Bastler ist das sicher ekin Problem.Darum ist das Gerät einer Meinung nach als DEFEKT ein zu stufen. Ebay ich Versand du
Als der Artikel bei Käufer angekommen war, wurde ich mit E - Mail bomadiert, weil das Gerät defekt sein soll. Ich habe das Gerät zuhause ausprobiert und es funktionierte, wie es im Artikel beschrieben war. Der Käufer schrieb mir dann, dass ein Elektriker sich das Gerät mal angeguckt hat und das der Antrieb kaputt sein und er wird mir, falls er nicht das Geld zurück krieg seinen Anwalt ein schalten.
Wer ist jetzt im Recht und was kann passieren, wenn er seinen Anwalt wirklich einschaltet?
Vielleicht sollte ich noch sagen, dass er den Videorecorder für 1 Euro ersteigert hat und dass das Porto wegen dem Gewicht 13 Euro war.
meiner Ansicht nach hast Du korrekt beschrieben, was nicht geht.´bzw. wie sich das ausdrückt.
Er hat das Gerät für 1 Euro ersteigert mit der Maßgabe DEFEKT.
Das ist immer ein Glücksspiel. Heb die Unterlagen auf, verweise auf die Artikelbeschreibung. Soll er einen Rechtsanwalt einschalten - wohl dem, den er bei nem Streitwert 1 Euro findet.
Aber Du kannst ihm ja anbieten, daß er Dir das Ding zurückshcickt auf eigene Kosten und Du ihm den 1 Euro zurückzahlst.
Du bist (vermutlich) kein Händler und Du hast das Teil ausdrücklich für Bastler abgegeben. Er hat also auch kein Recht auf Rückgabe wg. Defekt, denn so hat er es ersteigert.
Grüße
Wendy
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Aber wenn er doch einen Anwalt findet, was kann denn dann
passieren? Ich weiss ja nicht, wie hoch die chance ist, dass
er recht bekommt!
MfG
Hallo (…),
ein Anwalt ist nicht Gottselbst.
Abgesehen davon, daß vermutlich jeder Anwalt den Kerl bei der Streitsumme von 1€ achtkantig rausschmeißen würde.
Zunächst wird er Dir einen bösen Brief schreiben, im wesentlichen des Inhalts Du hättest falsche Angaben gemacht, seinen Klienten betrogen, seist überhaupt ein übler Kerl der vemutlich in der Kirche in der Nase bohrt. Außerdem sollst Du gefälligst schnell viel Geld zahlen,. andernfalls würde er richtig böse weren.
Diesen Brief schmeißt Du in den Papierkorb!
Wenn dann noch was kommt, reagierst Du erst dann, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt! Das wir daber ncith passieren. Keine Panik.
hebe auf jedem Fall auch den E-Mail-Wechsel auf.
Auch wenn höchstwahrscheinlich ohnehin nicht zu irgendwelchen Rechststreitigkeiten kommt, kannst du dir einer Rachebewertung bei eBay fast sicher sein.
Und mit Artikelbeschreibung und Mails zusammen solltes du diese eigentlich bei eBay reklamieren können.
Der Käufer hat mir eben noch geschrieben, wenn ich Ihn die Hälfte zurück überweise. ich habe gesagt, dass er mir mal die bankdaten rüberschicken soll. was soll ich ihm denn schreiben? Ich will ja auch keinen ärger kriegen.
MfG
(…)
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Der Käufer hat mir eben noch geschrieben, wenn ich Ihn die
Hälfte zurück überweise. ich habe gesagt, dass er mir mal die
bankdaten rüberschicken soll. was soll ich ihm denn schreiben?
Ich will ja auch keinen ärger kriegen.
MfG
(…)
Hallo (…),
nun ja. Den Ärger hat Du ja schon. Da ist ein unangenehmer Zeitgenosse, der Dir böse e-mails schreibt und Geld von Dir will. Du kannst Dir den Ärger natürlich vom Hals schaffen, indem Du zahlst. Du kannst auch nichts zahlen, dann musst Du eben den Ärger ertragen und akzeptieren daß dieser Mensch Dich nicht leiden kann.
Das ist aber keien juristische Frage, sondern eine der Lebenseinstellung. Juristische Folgen hast Du nicht zu befürchten.
der Typ macht sich vollkommen lächerlich wenn er wegen einer KAufsumme von 1€ (!!!) so einen Zirkus anfängt. Weder Anwälte noch Gerichte haben im Entferntesten Zeit und Lust sich mit derartigen Querulanten abzugeben, die bei geringstmöglichem Streitwert (man kann bei Ebay IMHO nicht weniger als 1€ bieten) maximalen Bullshit anzetteln.
Ich würde Dir raten diesen Vollidioten, mit dem Du es da zu tun hast, einfach zu ignorieren und seine Mailadresse mittels eines Filters zu blockieren, damit er Dich gar nicht mehr belästigen kann.
Glaubst Du im Ernst daß er, geschweige denn eine Rechtsschutzversicherung, dem Anwalt - keine Ahnung was es kostet, 50€, 100€? - so viel Geld bezahlen um 1€ erstattet zu bekommen? Nie im Leben!
Auch wenn er zu Gericht gehen würde wird man ihn wegen Geringfügigkeit abweisen und hochkant rausschmeißen, denn Gerichte haben anderes zu tun als sich mit solchen Leuten herumzuärgern.
Ich würde mir also überhaupt gar keine Sorgen machen und voll in die Offensive gehen. Gib ihm eine schlechte Bewertung, blocke seine unverschämten Mails ab, setze ihn auf die Liste der Bieter, die bei Dir nichts mehr ersteigern dürfen und vergiß diesen Deppen. Wenn ich schon lese daß er einen Techniker beauftragt hätte das Gerät zu untersuchen… Das ist der übliche Ebay-Dummlaber, den unzufriedene Kunden jedes Mal zurückschreiben. Glaubst Du im Ernst daß er einen Radio- und Fernsehtechniker kommen läßt, der einen Stundenlohn von 60€ nebst Anfahrt kassiert, damit der einen Videorekorder begutachtet, der 1€ (Versand mal außen vor) gekostet hat? Das ist absurd.
Ich wäre Dir übrigens sehr dankbar wenn Du mir den Ebay-Namen dieses Querulanten senden würdest, entweder hier oder per Email, denn dann setze ich ihn sofort auf die Liste derjenigen, die bei mir nicht mitbieten dürfen.
Also bleib locker und mach Dir keine unnötigen Sorgen. Einfach nicht mehr drum kümmern ist die richtige Reaktion.
Ich wäre Dir übrigens sehr dankbar wenn Du mir den Ebay-Namen
dieses Querulanten senden würdest, entweder hier oder per
Email, denn dann setze ich ihn sofort auf die Liste
derjenigen, die bei mir nicht mitbieten dürfen.
Hi,
da schließe ich mich an. Wenn Du den Namen bekommst, teile ihn mir bitte auch mit ! Danke!
Ansonsten schließe ich mich deinen Ausführungen und denen der anderen voll an.
Auf jeden Fall die Seite mit der Artikelbeschreibung ausdrucken und aufbewahren!
zahl bloss nix!
denn damit unterstützt du das verhalten solcher leute nur!
sei nicht so schissig - was kann er dir denn? nix! außer ne schlechte bewertung zu schreiben. na und? da kann man drauf reagieren und sagen, dass das gerät in der auktion eindeutig als defekt gekennzeichnet war. und im gegenzug schreibst du ihm in die bewertung, daß er nach auktionsschluß versucht, mit fadenscheinigen argumenten den ohnehin schon lächerlichen preis zu drücken. punkt.
denk mal dran: solche leute wie deinen käufer kann es nur geben, weil solche leute wie du es zulassen! das ist jetzt nicht böse gemeint.
eigentlich keine Diskussion wert die Sache.
WENN er eine Rechtsschutzversicherung hat, wird seine Versicherung bei diesem Streitwert garantiert dankend ablehnen.
Und zum RA gehen wenn er keine RV hat - brauchen wir auch nich drüber reden. Steht in keinem Verhältnis zum Wert mit oder ohne Porto.
Keinesfalls zahlen, der hat wohl gehofft du hast keine Ahnung von dem Ding und er kann mal versuchen, ob das Teil doch noch läuft und weil es nich läuft nun Geld zurück !? Aber ab, der Fisch. Nich mal die Hälfte. Siehst ja er lenkt schon „halb“ ein )
Trotzdem noch viel Spaß bei ebay
Katrin
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