Ebay

Angenommen bei ebay erhält jemand eine Bewertung, in der die Unwahrheit gesagt wird, z.B. „Trotz Zahlung hat der Verkäufer nichts geliefert“. Fakt wäre aber, dass nie eine Zahlung erfolgte.

Was für rechtliche Möglichkeiten würde es geben. Würde so etwas auch eine Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Hallo,
folgendes:
a) Der Verkäufer, der die negative Bewertung erhalten hat, kann unter seiner erhaltenen Bewertung ein Kommentar einfügen „z. B. siehe
Bewertung Käufer oder Käufer hat nie gezahlt“.
b) Der Verkäufer kann zusätzlich den Käufer bewerten, in dem er dort schreibt, Zahlung nie erfolgt - trotz Warenlieferung. (Also wenn derjenige lügt, tue es doch genauso!)
c) Würde ich diesen Käufer für die Zukunft bei sämtlichen weiteren Auktion sperren, d. h. er kann bei dem Verkäufer nichts mehr ersteigern.
d) Ob man sich rechtlich wegen sowas anlegen soll, würde ich mir gut überlegen. Ob eine Rechtschutz für sowas aufkommt, hängt von dem Inhalt dessen ab, gegen was man Rechtschutzversichert ist. Das kann also nur die Rechtschutz beantworten. Bedenke aber:
Eine Rechtschutz hat das Recht, wenn mehr als Rechtstreitigkeiten oder z. B. rechtliche Beratung in zwölf Monaten genehmigt und bezahlt werden, kann die Rechtschutz einen danach den Vertrag kündigen - auf Deutsch gesagt, da man denen zu teuer wird. Ich glaube, das ist Paragraph 13 der AGB. Genau nachschauen. !

e) Ein guter Tipp: Immer erst bewerten, wenn man selbst ne Bewertung erhalten hat. Erhält man keine Bewertung, würde ich auch nicht bewerten.

Gruß
Birgit

Hallo,
muß mich wegen der Rechtschutz korrigieren. Also wenn mehr als zwei Fälle in zwölf Monaten von der Rechtschutz bezahlt wurden, dann kann sie einen danach den Vertrag kündigen. Siehe, meine ich, § 13 der AGB.

Birgit

e) Ein guter Tipp: Immer erst bewerten, wenn man selbst ne
Bewertung erhalten hat. Erhält man keine Bewertung, würde ich
auch nicht bewerten.

das ist ein mieser, rattenhafter
und gemeiner tip. wenn alle so
falsch sind dann kann man das ganze
system vergessen.

erst bewertet der verkäufer. merk
dir das.

cu
alex

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Auch hallo,

b) Der Verkäufer kann zusätzlich den Käufer bewerten, in dem
er dort schreibt, Zahlung nie erfolgt - trotz Warenlieferung.
(Also wenn derjenige lügt, tue es doch genauso!)

Davon würde ich abraten. Einer Lüge mit einer Lüge zu begegnen macht diese auch nicht besser. Und…wenn der Käufer schon so ein schlechter Mensch ist, wird er Dich für diese Falschbewertung in der Luft zerreissen.

e) Ein guter Tipp: Immer erst bewerten, wenn man selbst ne
Bewertung erhalten hat. Erhält man keine Bewertung, würde ich
auch nicht bewerten.

Würden alle nach diesem garnicht guten Tipp handeln, gäbe es keine Bewertungen mehr. Denn jeder würde auf den anderen warten. Bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Gruß
Bonsai

Siehe, meine ich, § 13 der AGB.

Woher willst du wissen, bei welcher Versicherung der Fragesteller versichert ist???

Levay

Hallo…

e) Ein guter Tipp: Immer erst bewerten, wenn man selbst ne
Bewertung erhalten hat. Erhält man keine Bewertung, würde ich
auch nicht bewerten.

Hey, sehr gut… Genial!! Voll gut!
Klopf-Klopf-Jemand zu Hause, Mc Fly?! Wie soll denn ein Bewertungssystem funktionieren, wenn es immer heisst: „Du zuerst!“?? Außerdem steht dahinter ja latente Erpressung, denn selbst eine berechtigt neutrale Bewertung wird von Dir bestimmt mit ner negativen Bewertung quittiert…
Meines Erachtens nach hat mich der Verkäufer zu bewerten, sobald er mein Geld hat. Leuten, die mir so kommen, wie Du, schreib ich ein negatives „Weigert sich, Bewertung abzugeben!“ ins Profil, allerdings erst nach 129.599 Minuten (=90 Tage - 1 Minute, ebay ist da ganz genau!), so besteht die „Rache“ immer nur aus bösen Emails, wo mir Verleumdungs- und Schadenersatzklage angedroht wird… „Meinen Rechtsanwalt habe ich schon eingeschaltet!“ *gähn*
Greetz, Bommel

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…warum forciert Ebay dann nicht diese Form des Bewertens.
Übrigens kann man Berwertungen einfach durchsehen
http://www.wortfilter.de/Tools/bewertungscheck.php
Ebayer die auffallend viele Auktionen haben aber nur wenige Bewertungen sind auch mit Vorsicht zu genießen.
Besonders wenn diese selbst nocht keine negative Bewertung haben aber 100derte Positive.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

erst bewertet der verkäufer. merk
dir das.

Wieso?

Wieso nicht der Käufer?

Immerhin besteht ja aus Sicht des Verkäufers noch die Gefahr, dass der Käufer Mängel angibt, die nicht existieren, oder sonstige Schwierigkeiten macht. Also, so ganz grundsätzlich kann man sicher nicht festhalten, wer gefälligst als erstes zu bewerten hat.

Levay

Immerhin besteht ja aus Sicht des Verkäufers noch die Gefahr,
dass der Käufer Mängel angibt, die nicht existieren,

na und? Der Verkäufer kann doch auch noch Mist schreiben!
Und was er vor allen Dingen machen kann, und was leider auch zu oft vorkommt: Er bewertet nicht.

Du, lieber Levay, hättest also einen braven Verkäufer, der sofort korrekt geliefert hat, aber keine Bewertung erhält, weil der schnell und korrekt bezahlt habende Käufer seinerseits auf seine positive Bewertung wartet, und danach noch ein bisschen länger, falls der Handelspartner sich doch noch zum Übeltäter mausern will.

Ich dagegen bewerte die erhaltene Leistung, und meckere erst dann, wenn eine fiese Retourkutsche kommt. Und nur so kann dieses Prinzip funktionieren.

Grüße,
Peter