Ebay

Hallo,
ich schildere mal folgenden hypothetischen Fall:
Herr X. kauft einen Staubsauger bei Ebay. Der Staubsauger kommt an, Herr X. saugt als erstes seine Wohnnung damit duch. Dann stellt er fest, dass es sich nicht um das Model handelt, was er ersteigert hat. Die Artikelbeschreibung passt nicht zum Staubsauger, bzw. ist widersprüchlich.
Der Verkäufer gewährt ein 14 tägiges Rückgaberecht, allerdings nur, wenn der Staubsauger keine Gebrauchsspuren aufweist.
Kann Herr X. den Staubsauger aufgrund der falschen Artikelbeschreibung zurücksenden? Oder hat er selber Schuld, weil er nicht vor dem Gebrauch überprüft hat, dass es ein anderer Staubsauger ist?
Vielen Dank!

Kann Herr X. den Staubsauger aufgrund der falschen
Artikelbeschreibung zurücksenden?

Ja. Ware ungleich Beschreibung.

Hallo Olaf,
ich danke Dir für die schnelle Antwort. Also ist es in dem Fall tatsächlich egal, dass der Staubsauger benutzt wurde und nicht mehr neuwertig ist?

Hallo Olaf,
ich danke Dir für die schnelle Antwort. Also ist es in dem
Fall tatsächlich egal, dass der Staubsauger benutzt wurde und
nicht mehr neuwertig ist?

Nun, das ändert ja nichts daran, dass hier ein Mangel vorliegt.

also dominiert die tatsache, dass es eine falsche artikelbeschreibung war, der sache, dass der staubsauger benutzt wurde. herr x. ist also nicht selbst schuld, weil er sich nicht vorher informiet hat, ob der staubsauger, den er tatsächlich gekauft hat, auch dem gelieferten entspricht? ich hoffe du verstehst meine bedenken :smile:

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Ich verstehe sie und sie sind gerechtfertigt:
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/kaufvertrag-…

Der letzte Satz ist der wichtigste.

Gruß
Christian

Hi Christian,

wenn er den Kaufvertrag rückgängig machen möchte wären sie gerechtfertigt, aber möchte er dass?

Ich verstand, dass der Käufer die Lieferung der korrekten Sache möchte (also Nacherfüllung), dann würde es schon passen.

Gruß
Didi