Ebay

Hallo,

mal angenommen, jemand ersteigert etwas regulär bei Ebay
Am nächsten Tag bekommt man eine Mail in der drin steht, das der Artikel nicht geliefert werden kann, weil er bereits anderweitig verkauft wurde.
Hat der Käufer ein Recht auf den Artikel oder muß DER Artikel geliefert werden oder evtl. ein adäquater Ersatz?
DANKE!!!

Hallo,

da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist muss der Verkäufer entweder den oder einen Ersatz liefern. Das gilt auch bei privaten Verkäufern.

Grüße
Jessica