Ebay

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich würde gerne um Euren Rat bitten,da ich bei ebay grad nicht weiterkomme und zwar:
ich hab bei ebay eigentlich nie schlechte erfahrung gemacht und meine verkäufe waren immer positiv.
Dennoch habe ich letztes mal eine auktion zum verkauf gehabt, eine Spiele konsole, die auktion ging 7 tage lang und wurde auch letztendlich verkauft für knapp 135 euro, gleich nach dem verkauf wurde das angebot gelöscht bevor ich mit dem Käufer überhaupt die Kontakt und bezahlungsdaten überhaupt austauschen konnte. Über ebay kam die nachricht, das es aufgrund urherrechtliche dinge gelöscht wurde und die Käufer informiert und gestrichen werden, bis dahin alles okay, geb ich auch im recht, da ich es nicht bemerkt habe.
Aber dann der Satz: „Die Gebühren werden auf ihr konto gutgeschrieben und das Angebot wird gestrichen und die Käufer werden gestrichen und benachrigt“ o.ä. Bei meinem Mitgliedskonto ist die Verkaufgebühr etwa 9,20 Euro gestiegen. Was heisst das eigentlich " gutgeschrieben", heisst das Klartext, ich muss diese Gebühr trotz nicht verkauftem Artikel trotzdem am Monatsende als „Strafe“ zahlen oder wird das später vom Mirgliedskonto gestrichen, d.h. nur momentan die nächsten Tage nur provisorisch draufsteht. Was kann ich machen ggf. wenn ichs zahlen müsste, was ich nicht ganz fair finde.
Eure Meinung würde mich interessieren ,da mich 10 Euro als Bezahlung, ziemlich verärgern würden, das ich dann kurz nach auktionsende, trotz „nicht verkauft“ anfallen würde.
Über Antworten bin ich sehr dankbar!
Mfg

Hallo,
normalerweise fallen keine gebühren an bei gestrichenen angeboten. Einfach mal abwarten ob ebay den betrag abbucht und wenn ja, dann eine email schreiben. Dann hat sicher der verkauf mit der streichung überschritten.
Mit freundlichen Grüßen

Gerson Kramer
www.digitale-kameraden.de

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die verkaufsprovision müsste ihrem ebay-konto gutgeschrieben werden. einstellungsgebühren werden allerdings wohl nicht erstattet.
falls die erstattung nicht durchgeführt wird, umgehend an ebay wenden. sollte eigentlich problemlos klappen.

mfg
David

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Hallo,
mir ist das ganze auch schon mal mit einem Buch so gegangen, wofür ich nicht die Rechte hatte: Du siehst erst mal die Belastung auf deinem ebay-konto, aber mit der nächsten ebayrechnung müsste auf der Gutschriftseite der gleiche Betrag auch stehen, ansonsten dann nochmal bei ebay beantragen
Marco

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