Ebay

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin schon eine lange Zeit bei eBay angemeldet aber weiß noch immer nicht alles.

Ich habe vor kurzer Zeit einen Artiklel für 300 Euro versteigert, habe in der Auktion darauf hingewiesen das es keinen Umtausch, Garantie oder Rückgabe gibt, genauso habe ich daraufhingewiesen das Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten sind.

Leider hat es einen fehler gegeben, habe da auf die Herstellerangaben vertraut, diese aber waren nicht richtig oder ich habe mich verlesen.

Jetzt möchte der Käufer den Artikel zurückgeben und das Geld zurück oder aber einen Ersatz, also einen Ausgleich haben!

Was kann ich tun, muss ich ihm seine Wünsche „erfüllen“?

Vielleicht können Sie sich ja auf einen Gesetzestext berufen?

Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.

MfG und hochachtungsvoll

Ronny

Hallo,

Leider hat es einen fehler gegeben, habe da auf die
Herstellerangaben vertraut, diese aber waren nicht richtig
oder ich habe mich verlesen.

das ist natürlich nicht das Problem des Käufers.

Was kann ich tun, muss ich ihm seine Wünsche „erfüllen“?

Nachbessern kommt ja wohl nicht in Betracht. Das einfachste wird es sein die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises und der Versandkosten anzubieten.

Vielleicht können Sie sich ja auf einen Gesetzestext berufen?

Klar:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Daraus geht hervor, dass die Ware die vertraglich vereinbarten Eigenschaften haben muss. Ansonsten ist sie mangelhaft. Das ist eigentlich logisch. Wenn mir ein Auto mit 100 PS angeboten wird, darf der Verkäufer mir keins mit 50 PS liefern.

Gruß

S.J.

Hi Ronny,

falsche Angaben auch aus Unwissenheit sind gerichtlich einklagbar.
http://www.computerwoche.de/nachrichtenarchiv/591483…

Meine Empfehlung wäre sowieso den Artikel zurückzunehmen und wieder für um
die 300 Euro verkaufen.

MfG,

zar

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Hallo,
grundsätzlich sollte man derartige Dinge zunächst bei EBAY recherchieren, denn die haben dort eigentlich für jede Situation eine Antwort.
Erst einmal ist es massgeblich, ob der Käufer und der Verkäufer gewerblich arbeiten oder nicht. Im Normalfall ist der Verkäufer gewerblich und der Käufer privat. In dem Fall greift das Rückgaberecht voll.
Wenn die Ware gebraucht ist und der Verkäufer auch privat, dann gilt sicherlich noch immer das, was in den Gesetzen steht, unabhängig davon, was in der Beschreibung steht.
Weiterhin ist wichtig, dass die AGB des Verkäufers das Rückgaberecht definieren. Hierzu sollte man sich in jedem Fall rechtlich absichern.
Ich bin nun kein Rechtsexperte und kann daher keine verbindliche Information zu der Frage geben. Ich persönlich würde einer weiteren unangenehmen Situation aus dem Wege gehen und den Kauf über EBAY rückgängig machen.

Gruss Hubert Krämer

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Hallo Ronny,

für problematisch halte ich die Tatsache, dass Sie schon in der Beschreibung darauf hingewiesen haben, dass Irrtümer vorbehalten sind. Meiner Meinung nach, ist diese Aussage sehr bedenklich und darf so nicht getätigt werden.
Natürlich ist es richtig, als Privatperson darauf hinzuweisen, dass Umtausch, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen sind. Trotzdem sind Sie auch als Privatperson verpflichtet, Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sie geben an „Irrtümer vorbehalten“ und sagen jetzt, Sie haben sich evtl. verlesen. Da würde ich als Käufer auch Bauchschmerzen bekommen, hätte allerdings auch erst gar nicht auf diesen Artikel geboten.
Die Frage wird sein, wie gravierend der Unterschied zwischen den gemachten Angaben und den Tatsachen ist. Und ich vermute, Sie werden den Artikel zurücknehmen oder für Ausgleich sorgen müssen. Dafür haben Sie bereits im Vorfeld mit Ihren bereits oben angesprochenen Formulierungen gesorgt. Ein gewiefter Ebayer hat das sofort gesehen und evtl. überhaupt nur deshalb den Artikel ersteigert. Sie können wahrscheinlich froh sein, wenn er nicht noch Schadenersatz geltend macht. Evtl. ist es am besten, den Artikel zurück zu nehmen und neu zu versteigern?!

Leider habe ich keine passenden Gesetze zur Hand, sondern begründe meine Aussage auf meine Erfahrungen und meinen gesunden Menschenverstand. Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht konkreter weiter helfen kann!

Viele Grüße,
raeubertochter2

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