Ebay_ab wann Gewerbeschein

Hallo,

dies vorweg - ich habe im Archiv nachgesehen und nichts gefunden.

Ich bin etwas verunsichert. Ab wann muss man eigentlich eine gewerbe angemelden wenn man in Ebay verkauft ?

Bis jetzt verkaufe ich meine eigenen Sachen. Dafür muss ich doch kein Gewerbe anmelden oder ? Und wie kommt man einem dabei überhaupt auf die Schliche ?

Danke schonmal
Gruß
Joyyy

Hallo,

solange du deine eigenen sachen verkaufst ist es OK.
Ein Gewerbe im Sinne von Handel existiert dann, wenn du mit der Absicht gewinn zu erzielen dinge einkaufst und wieder veräuserst.

Es gibt aber eh einen Freibetrag, den Habe ich nicht im kopf aber es waren glaube ich um die 600 euro (gewinn).

Auf die Schliche kommen sie dir mit ihrem Schnüffler… der XPider.

Nach welchen Kriterien er genau das Web durchforstet ist nicht klar aber es dürften sich um die Menge deiner Bewertungen handeln und um den Preis und anzahl der verkauften dinge und natürlich nach der Umsatzsteuer ID.

byby
pako

Hallo,

grundsätzlich gebe ich pako Recht, allerdings gibt es den von ihm genannten Freibetrag leider nicht.
Im Prinzip gilt:
Sobald Du Ware extra für den Verkauf bei ebay anschaffst und mit Gewinn weiter verkaufst, musst Du ein Gewerbe anmelden.
Solange Du lediglich Deine Schränke ausmistest und bei ebay all die schönen Dinge verkaufst, die Du Dir zum privaten Gebrauch zunächst angeschafft hast und jetzt einfach nicht mehr gebrauchen kannst, ist alles im grünen Bereich.
Ein Indiz für die gewerbl. Tätigkeit ist auch wie oft Du handelst (was sich bei ebay eben leicht an der Zahl der Bewertungen ablesen lässt) und welche Art von Waren Du ständig verkaufst.
Niemand nimmt Dir einen Privatverkauf ab, wenn Du 10x denselben Artikel verkaufst (z.B. 10x einen DVD-Player), da niemand ernstahft glauben würde, dass Du diese Geräte zunächst für Deinen privaten Gebrauch angeschafft hast.

Gruss Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja aber solange man unter dem Freibetrag bleibt ist es ja meiner meinung nach nicht so schlimm.

Gewerbeschein hin oder her aber mit was können sie dich belangen außer, dass du eben diesen Schein (noch) nicht beantragt hast.

Die Umsatzsteuer etc. ist erst ab einem bestimmten freibetrag fällig.
Die Mehrwertsteuer wäre das einzige Problem.

oder sehe ich das falsch?

Hallo,

Die Umsatzsteuer etc. ist erst ab einem bestimmten freibetrag
fällig.
Die Mehrwertsteuer wäre das einzige Problem.

Umsatzsteuer und Mehwertsteuer sind dasselbe. Die Freistellung nach § 19.1 UStG muß beantragt werden, man hat sie nicht automatisch.

Die Probleme, die beim Schwarzhandel entstehen können, wenn einem das FA auf die Schliche kommt entstehen durch die Umsatzschätzung. Und die fällt immer zum Nachteil des Geschätzten aus. Von dem geschätzen Umsatz ist dann sofort die Umsatzsteuer fällig, sowie die Einkommenssteuer aus der Zeit, in der (nach Ansicht des FA) das Gewerbe geführt wird.

Es folgt dann noch das Verfahren wegen Steuerhinterziehung, daß durchaus in solchen Fällen mit Knast enden kann. In jedem Fall ist man dann vorbestraft.

Und das wegen der paar Kröten, die man bei eBay gemacht hat…

(Das natürlich nur, wenn man gewerblichen Handel nicht anmeldet. Private Veräußerungen sind davon nicht betroffen)

Ach ja: das Programm XSpider oder wie das heißt (bzw. die Ergebnisse, die damit zu erzielen sein sollen), halte ich für ein Ammenmärchen aus den Finanzämtern.

viele Grüße,

Ralf

Hallo,

Die Umsatzsteuer etc. ist erst ab einem bestimmten freibetrag
fällig.
Die Mehrwertsteuer wäre das einzige Problem.

Umsatzsteuer und Mehwertsteuer sind dasselbe. Die Freistellung
nach § 19.1 UStG muß beantragt werden, man hat sie nicht
automatisch.

Ist genau umgekehrt, auf die Kleinunternehmerregelung (kein USt-Ausweis - keine Vorsteuer) nach § 19 UStG muss man verzichten. Man ist also wenn man die übrigen Voraussetzungen erfüllt, doch automatisch Kleinunternehmer i.S.d. UStG.

Grüße
Chris

Hallo,

Ist genau umgekehrt, auf die Kleinunternehmerregelung (kein
USt-Ausweis - keine Vorsteuer) nach § 19 UStG muss man
verzichten. Man ist also wenn man die übrigen Voraussetzungen
erfüllt, doch automatisch Kleinunternehmer i.S.d. UStG.

Hierfür ist aber erforderlich, daß man das Kleingewerbe auch beim FA angemeldet hat. Oder wird dieser Status auch nachträglich vom Finanzamt verliehen? In den Fällen, in denen ich von solchen aufgeflogenen Schwarzhändlern gehört hatte, wurde immer zuerst die Umsatzsteuer nachgefordert, unabhängig vom tatsächlichen Handelsvolumen.

Grüße,

Ralf

Hierfür ist aber erforderlich, daß man das Kleingewerbe auch
beim FA angemeldet hat. Oder wird dieser Status auch
nachträglich vom Finanzamt verliehen? In den Fällen, in denen
ich von solchen aufgeflogenen Schwarzhändlern gehört hatte,
wurde immer zuerst die Umsatzsteuer nachgefordert, unabhängig
vom tatsächlichen Handelsvolumen.

Haben die Herren evtl. USt ausgewiesen? Denn ausgewiesene USt wird immer geschuldet, Status ist dann egal.

Grüße
Chris

Haben die Herren evtl. USt ausgewiesen?

Nein, natürlich nicht. Es wurde weder USt. ausgewiesen noch überhaupt irgendwelche Rechnungen geschrieben.

Typischer Fall: Ein eBay-Mitglied hat einen Bekannten, der in einem Betrieb arbeitet, wo er extrem günstig an dieses oder jenes rankommt. Der eBayer bittet seinen Bekannten ihm die Waren zu besorgen und verkauft sie dann (regelmäßig) bei eBay weiter; natürlich alles als „Angebot von Privat unter Auschluß von allem“ - seitenweise Neuware, stört ja keinen bei eBay.

Dann kam es, wie es kommen mußte: Ein Artikel ging bei der Post verloren oder ein Kunde wollte umtauschen, der VK aber verwies auf seinen Privatdisclaimer und so kam die Sache vor Gericht. Das Ende vom Lied war dann, daß der Verkäufer einen ganzen Batzen an UST nachbezahlen durfte.

Wegen dieser Geschichte (und das ist nicht die einzige dieser Art) bin ich davon ausgegangen, daß die Kleinunternehmerregelung nur dann gültig ist, wenn man den entsprechenden Bogen beim FA ausgefüllt hat, denn jedesmal wurde zuerst die USt. nachgefordert. Stimmt das nicht?

viele Grüße,

Ralf