Ebay - Abholung

Hallo, ein Verkäufer hat einen Artikel mit der Option Abholung eingestellt. Allerdings waren die Ortsangaben und die hinterlegte Adresse bei ebay falsch. Da ich den Artikel über die Umkreissuche gefunden habe und nur wegen der Abholmöglichkeit ersteigert habe, bestehe ich auch auf Abholung. Allein schon wegen der vorherigen Prüfung von Angebotsangaben und tatsächl. Zustand.
Der Verkäufer ist jetzt angeblich umgezogen und fordert Vorabüberweisung auf ein nicht ihm gehöriges Konto.
Muss ich überweisen?

Hallo,

  1. macht Abholung überhaupt noch Sinn? Oder ist die neue Adresse zu weit weg?

  2. ist es eine Privatperson, oder ist es ein professioneller Händler?

Gruß,

Myriam

Hallo!

Das klingt mir alles sehr suspekt. Ich würde nachfragen, wo er denn jetzt wohnt. Ist es zu weit weg, würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist bei Händlern eh ohne Angabe von Gründen möglich.
Dass Du das Geld jetzt noch auf ein Konto überweisen sollst, was offensichtlich in keinem Bezug zu dem Verkäufer steht, macht die Sache nicht angenehmer.
Lieber vom Kauf zurücktreten, als ganz tief in die Schei**e fallen.

Gruß
Florian

Hallo,
die Abholung ist nicht mehr zumutbar, da der Verkäufer (Privatperson) nunmehr über 400 km entfernt wohnt nicht mehr 30 (Warenwert 110 Euro). Hat dies aber weder in der Auktion noch gegenüber ebay angegeben.

Hallo,

dann lass es.

  1. das lohnt nicht mehr und der Verkäufer ist schließlich schuld daran.

  2. Wenn er kein eigenes Konto hat, hat er dies vermutlich aus gutem Grund nicht. Das Geld siehst du nie wieder.

  3. Bei Abholung wird IMMER erst bei Abholung bezahlt. Wass soll das denn, das Geld vorher zu überweisen.

Gruß

Peter

Hallo,
die Abholung ist nicht mehr zumutbar, da der Verkäufer
(Privatperson) nunmehr über 400 km entfernt wohnt nicht mehr
30 (Warenwert 110 Euro). Hat dies aber weder in der Auktion
noch gegenüber ebay angegeben.

die Abholung ist nicht mehr zumutbar, da der Verkäufer
(Privatperson) nunmehr über 400 km entfernt wohnt nicht mehr
30 (Warenwert 110 Euro). Hat dies aber weder in der Auktion
noch gegenüber ebay angegeben.

Dann kannst Du vom Kauf zurücktreten, zumindest laut ebay-AGB. Das mit der Adresse wird ein Versehen vom Verkäufer sein, bei ebay gibt es 2 Stellen für die Anschrift und auch noch mal den „Artikelstandort“ in der Auktion.

Gruß,

Myriam

Die Diskussion des von dir in diesem Forum …
… vorgelegten Falles ersetzt dir nicht den Gang zum Anwalt / Steuerberater oder anderen rechtsberatenden Organisationen, du kannst hier keinen kostenlosen individuellen Rechts- / Steuerrat erwarten, dies wird weder unterstützt noch erwünscht und widerspricht dem Rechtsberatungsgesetz / Steuerberatungsgesetz. -> siehe auch FAQ:1129

Servus!

  1. macht Abholung überhaupt noch Sinn? Oder ist die neue
    Adresse zu weit weg?

Darauf darf es mE nicht ankommen. Wenn der Verkäufer einen Artikelstandort angibt und die Option „Barzahlung bei Abholung“ anbietet, hat er die verdammte Pflicht, die Abholung des Artikels am angegebenen Ort zu ermöglichen.

  1. ist es eine Privatperson, oder ist es ein professioneller
    Händler?

Wo wäre da der Unterschied?

Servus!

Dass Du das Geld jetzt noch auf ein Konto überweisen sollst,
was offensichtlich in keinem Bezug zu dem Verkäufer steht,
macht die Sache nicht angenehmer.

Das machen in der Regel solche Leute, deren eigene Konten hoffnungslos verpfändet sind. Hat auch den Nachteil, dass man eventuelle Rückgewähransprüche nicht gegen den Kontoinhaber vollstrecken kann.

Hallo,

Darauf darf es mE nicht ankommen. Wenn der Verkäufer einen
Artikelstandort angibt und die Option „Barzahlung bei
Abholung“ anbietet, hat er die verdammte Pflicht, die Abholung
des Artikels am angegebenen Ort zu ermöglichen.

Beachte bitte, dass ich die Frage aus „ebay-Sicht“ beantworte. Und da man sich wohl kaum erhoffen kann, dass irgendjemand für das in der Besenkammer gefundene Objekt im Wert von 30 EUR 600 km weit zum Käufer fährt, ist das für die weitere Vorgehensweise durchaus relevant.

  1. ist es eine Privatperson, oder ist es ein professioneller
    Händler?

Wo wäre da der Unterschied?

Ich wollte darauf hinaus, ob der Käufer problemlos auch ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten kann, oder ob man den VK erst mühsam davon überzeugen muss, dass die Abholung an Ort X eine zugesicherte Eigenschaft bzw. Vertragsbestandteil war.

Gruß,

Myriam